| cube |
Geschrieben am: So 21.01.2007, 18:21
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AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 106 Mitglied seit: 25.08.2004 |
Grüsst euch!
Ich habe an euch eine Frage bezüglich eines Domainbeispiels. Nun, sagen wir mal wenn die Domain "hallohier.de" schon registriert ist und ich später eine Adresse sicher möchte nur dann in "hierhallo.de" ist es rechtlich in Ordnung wenn ich sogar ein ähnliches Projekt drauf starte? Danke für die Antworten. Gruss, cube -------------------- |
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| TD Andi TradeDoubler Schweiz |
#2 Geschrieben am: So 21.01.2007, 18:58 (+00:37)
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![]() AyomRank 6 Gruppe: Moderatoren Beiträge: 557 Mitglied seit: 11.04.2006 |
Hi Cube,
1. Du musst unterscheiden, ob es sich um geschützte Begriffe, Marken, etc. handelt oder nicht. Was nicht geht ist colacoca.de statt cocacola.de, speziell wenn Du einen Getränkeservice o.Ä anbietest. Wenn nun aber eine brasilianische Tanzformation in Düsseldorf sich colacoca.de zulegt, und auf der Website vornehmlich Vereinstermine, Infos, etc. publiziert, dann wird man ziemlich sicher (aber nicht garantiert) keine Probleme bekommen. 2. Nicht geschützte Begriffe darfst Du verwenden. Wenn jemand eine VRE-Site betreibt unter skihotels-online.com, dann darfst Du online-skihotels.com nehmen, vorausgesetzt, der Inhaber der Originalseite hat den Begriff nicht schützen lassen. Natürlich wird dieser Webmaster, auch wenn er den Begriff nicht geschützt hat, nicht gerade begeistert sein von Dir, und wenn es sich um einen "potenten" Webdude handelt, so wird er Dir evtl. ans Bein p**** können. Rechtlich und auch anders. Doch könntest Du Deine Frage auch selbst beantworten indem Du Dich in die Lage des betroffenen Webmasters hineinversetzt. Lg, andi -------------------- TradeDoubler (Schweiz) AG
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| cube |
#3 Geschrieben am: So 21.01.2007, 19:06 (+00:08)
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AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 106 Mitglied seit: 25.08.2004 |
Hi Andi!
Danke für die Antwort -------------------- |
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| cube |
#4 Geschrieben am: Di 23.01.2007, 11:38 (+40:31)
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AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 106 Mitglied seit: 25.08.2004 |
Hallo!
Ich hab da noch eine Frage. Beispiel: Wenn jemand die Domain hallovideos.de vor mir schon registriert hat und ich nehme hallovids.de, kann dann der Besitzer von hallovideo.de mich zur Rausgabe meiner Domain belangen? Gruss, Cube -------------------- |
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| rosete tulex GmbH |
#5 Geschrieben am: Di 30.01.2007, 18:10 (+7d 06:32)
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AyomRank 2 ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 5 Mitglied seit: 28.01.2007 |
Wenn jemand die Domain hallovideos.de vor mir schon registriert hat und ich nehme hallovids.de, kann dann der Besitzer von hallovideo.de mich zur Rausgabe meiner Domain belangen?
_____________ Andi Nigg hatte das schon super zusammengefasst. Hier aber nochmal konkret zu deinen Fragen: 1. Rausgabe der Domain kann man vor Gerichten nicht verlangen, nur die Löschung! (aber es ist immer teuer zu verlieren. Abmahnung = ca. 1.600 Euro. Vor Gericht = ca. 10.000 Euro) 2. Wie immer im Recht heisst es: Es kommt darauf an. Entscheidend sind zwei Punkte: Verwechslungsgefahr und Unterscheidungsfähigkeit (Kennzeichnungskraft) Es besteht bei den beiden Domains eine gewisse Verwechslungsgefahr. Aber: In diesem Konkreten Beispiel hat "Hallo" keine hohe Kennzeichnungskraft. (Ausnahme, es ist eine sehr bekannte Marke). Desweiteren sind vids und videos unterschiedliche bedeutungsbehaftete Begriffe. Also dürfte das Risiko grundsätzlich für Dich hierbei gering sein. Ich würde trotzdem auf Nummer sicher gehen und unter www.dpma.de kurz nachrecherchieren. PS: Dies war keine Rechtsberatung! |
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