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| Jan-Remmer Harms |
Geschrieben am: Fr 19.01.2007, 17:08
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 468 Mitglied seit: 16.03.2006 |
Achso, wusste ich garnicht. Bisher bin ich steif und fest davon ausgegangen, dass man ab dem Zeitpunkt, an dem man auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, eine doppelte Buchführung halten muss. Kannst du mir eventuell die Grenzen in Sachen Umsatzsteuervorrauszahlung nennen? Das möchte ich in den ersten 1-2 Jahren definitiv verhindern
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| soebi |
#22 Geschrieben am: Fr 19.01.2007, 17:21 (+00:12)
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AyomRank 2 ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 8 Mitglied seit: 19.01.2007 |
Grundsätzlich ist Kalendervierteljahr der Abgabezeitraum
Kalendermonat nur dann wenn die Umsatzsteuerschuld des Vorjahres mehr als 6.136 ¤ betragen hat. Kalenderjahr wenn der Unternehmer im Vorjahr eine Umsatzsteuerschuld von weniger als 512 ¤ hatte. Das Finanzamt kann in solchen Fällen von der Abgabe von Voranmeldungen befreien, dann reicht die Jahreserklärung. Diese Grenzen gelten aber nur dann, wenn der Unternehmer sich nicht für die Kleinunternehmerregelung entscheidet. Die Grenzen zum Kleinunternehmer stehen ja oben bereits... |
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| Jan-Remmer Harms |
#23 Geschrieben am: Fr 19.01.2007, 17:27 (+00:05)
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 468 Mitglied seit: 16.03.2006 |
Ok, danke..
Ich werd das dieses Jahr erstmal als Kleinunternehmer durchziehen. Sollte das Ganze erfolgreich verlaufen, kann ich nächster Jahr u.a. zugunsten des Images von der Kleinunternehmerregelung Abstand nehmen. Danke für eure Antworten! -------------------- Norderney-Karte - Interaktives Kartenportal mit umfassenden Gastgeber-Verzeichnis
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| soebi |
#24 Geschrieben am: Fr 19.01.2007, 17:31 (+00:04)
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AyomRank 2 ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 8 Mitglied seit: 19.01.2007 |
Kein Problem gerne
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2 Monate später...
| Netzsucher |
#25 Geschrieben am: Mo 26.03.2007, 18:51 (+2m )
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AyomRank 1 ![]() ![]() Gruppe: Member (inaktiv) Beiträge: 4 Mitglied seit: 26.03.2007 |
Hallo!
Möchte mich an dieser Diskussion mit einer Frage beteiligen: Bin als Ausländer vorübergehend (für 4 Monate) in der Schweiz beschäftigt und habe hier für diese Zeit auch meinen Wohnsitz. Gibt es da eine Möglichkeit, für diese Zeit eine Schweizer MwSt -Nr. zu beantragen? Wenn ja, wie geht das am schnellsten? Welche Kosten kommen dabei in etwa auf mich zu? Habe nicht vor, hier Handel zu betreiben, sondern benötige die Nummer nur, um aus dem Ausland steuerfreie Waren importieren zu können und hierfür in der Schweiz die MwSt zu zahlen! Vielen Dank für Eure Antworten! |
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| Irene irene.ch |
#26 Geschrieben am: Mo 26.03.2007, 19:53 (+01:02)
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![]() AyomRank 7 Gruppe: Experten Entwicklung (Mod) Beiträge: 1114 Mitglied seit: 3.05.2004 |
Ich versteh das so, dass Du die Waren nicht geschäftlich, sondern für Dich privat beziehen willst. Dafür brauchts keine Mehrwertsteuer-Nummer. Wenn Du im Ausland Waren kaufst, sollte Dir die ausländische Mehrwertsteuer bei der ausländischen Ausfuhrabfertigung erstattet werden. Gleichzeitig macht dann der schweizer Zoll im Auftrag der eidgenössischen Steuerverwaltung die hohle Hand, sprich verlangt die schweizerische Mehrwertsteuer. Dieses Verfahren ist gang und gäbe, z.B. bei vielen Baslern die oft in Deutschland direkt neben der Grenze einkaufen. Es kann höchstens Probleme geben bei ausländischen Firmen, die sowas nicht gewohnt sind und deshalb nicht kennen. Die verweigern dann manchmal (aus Unkenntnis) die Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer, was mühsam sein kann - aber eine schweizerische Mehrwertsteuer-Nummer hilft da auch nicht weiter. Und fürs Zahlen der schweizerischen Mehrwertsteuer braucht niemand eine Nummer, das geht ganz unbürokratisch ;-) Griessli Irene -------------------- |
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| Netzsucher |
#27 Geschrieben am: Mo 26.03.2007, 20:11 (+00:18)
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AyomRank 1 ![]() ![]() Gruppe: Member (inaktiv) Beiträge: 4 Mitglied seit: 26.03.2007 |
Vielen Dank für diesen Einblick!
Wie Du vermutet hast, habe ich in der Tat auch ein Problem mit der ausländischen Firma in den USA: Die möchte nämlich NUR an solche nicht-US Kunden liefern, die bei FedEx oder DHL eine Kundennummer besitzen, also dort registriert sind Für diese Registrierung bei DHL oder FedEx in der Schweiz benötigt man meines Wissens aber eine Schweizer MwSt- Nummer, sie ist zumindest Voraussetzung um eine online-Registrierung zu vervollständigen. Wie bekomme ich also die MwSt-Nr. in meinem Fall? Wenn Dir andere (einfachere Gruezi Andreas |
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| Irene irene.ch |
#28 Geschrieben am: Mo 26.03.2007, 20:26 (+00:15)
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![]() AyomRank 7 Gruppe: Experten Entwicklung (Mod) Beiträge: 1114 Mitglied seit: 3.05.2004 |
Mit der Registrierung bei DHL/Fedex kenn ich mich nicht aus. Mit so Kleinen wie mir wollen die gar nix zu tun haben ;-)
Aber dass die zwingend eine MWSt-Nummer verlangen, wundert mich eigentlich. Schliesslich befördern die auch Dinge für Organisationen, die nicht unbedingt der Mehrwertsteuer unterstellt sind (diplomatische Vertretungen oder so). Aber wie auch immer, als Privatperson kriegt man eher keine Mehrwertsteuer-Nummer. Meines Wissens nach vergibt die Steuerverwaltung die Nummern nur an Personen resp. Firmen, welche den entsprechenden (MWSt-relevanten) Umsatz aufweisen und auch eine entsprechende Buchhaltung führen. Ich würd einfach mal telefonisch bei DHL nachfragen. Vielleicht gibts ja eine einfache Möglichkeit... Griessli Irene -------------------- |
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| Netzsucher |
#29 Geschrieben am: Mo 26.03.2007, 20:45 (+00:18)
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AyomRank 1 ![]() ![]() Gruppe: Member (inaktiv) Beiträge: 4 Mitglied seit: 26.03.2007 |
Hatte ich ohnehin schon vor.
Danke trotzdem! |
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1 Monat später...
| Jan-Remmer Harms |
#30 Geschrieben am: Di 1.05.2007, 09:25 (+1m )
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 468 Mitglied seit: 16.03.2006 |
Nach über 3 Monaten ist mittlerweile meine Steuernummer eingetroffen..
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