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> [B] 2 Domains inkl. TV, DVD und Kinowerbung
Julian Hübner
Geschrieben am: So 14.01.2007, 23:27
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#2 Geschrieben am: Mo 15.01.2007, 03:50 (+04:23)
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Da hat wohl jemand den Trailer gesehen und sich dann die Domains gesichert di hier höchst bietend dargeboten werden - raffiniert. Mit Texteinblendung im Trailer wären sie sicherlich 20x so viel wert. Also dann viel Glück und heb nicht ab mit den ganzen Millionen !!! ph34r.gif


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Johannes T
#3 Geschrieben am: Mo 15.01.2007, 08:30 (+04:39)
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Hast Du schon einmal etwas von dem im deutschen Markenrecht enthaltenen
Titelschutzrecht gehört? blink.gif

Um Abmahnungen in 4-Stelliger Höhe je Domain zu verhindern würde ich:

-Sofort das Angebot bei Ebay stornieren
-Die Domains mit sofortiger Wirkung kündigen

Die Registrierungskosten der Domains auf dem Konto "Lebenserfahrung" verbuchen und
froh sein, daß der Schaden nicht noch größer geworden ist.


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woody
#4 Geschrieben am: Mo 15.01.2007, 09:13 (+00:43)
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@Johannes
ähmm was soll den das? Wo ist da der Markenschutz? Nur weil jemand in einem Film pseudo-Doms nennt sind die noch lange nicht geschützt? Es handelt sich dabei ja gar nicht um eine Marke, Filmname oder sonst was?

Ich kann Deiner Antwort NICHT zustimmen.

Ansonsten drehe ich einen Film indem alle inaktiven Domains vorkommen und darf Sie dann (wegen Titelschutz?) einnehmen.

Also bitte.


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Schweizerblog NEU
Openairguide.com!

Begriffserklärung:

Website = Gesamter Webauftritt
Homepage = Startseite einer Website
Webseite = Eine einzige Seite des Webauftitts
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Marc Schuler
Host2Day ISP International
#5 Geschrieben am: Mo 15.01.2007, 12:47 (+03:33)
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Domains, die nur in Texten vorkommen, bringen leider nicht wirklich etwas ausser Sie werden "speziell" hervorgehoben.. ansonsten sind die Domains meiner Meinung nach wertlos, da der Besucher mehr mit dem Auge als mit den Ohren aufnihmt (ich habe immerhin 2 Jahre Erfahrung mit Kinowerbung).


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Webhosting mit einem einmaligen Preis-Leistungsverhältnis
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Daniel newyouth
NewYouth GmbH
#6 Geschrieben am: Mo 15.01.2007, 13:49 (+01:02)
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Tja ich war leider schneller :-)
www.liebe-auf-dem-bauernhof.de
gehört mir und die domain ohne bindestriche war es mir dann doch nicht wert.

ich habe noch eine domain von einem fiktiven flirtportal von der fernsehserie Cobra11. In einer Folge werden mehrmals fiktive Logos und auch die Domain selbst gezeigt.


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Nico B
Second-Dimension.de
#7 Geschrieben am: Mo 15.01.2007, 14:55 (+01:05)
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Warum lasst ihr ihn nicht einfach nur seine Domains verkaufen? Dieses ewige komentieren ist bestimmt nicht zu seinem Vorteil und falls es Probleme gibt, wegen rechtlichen Dingen , kann man das per Pn regeln und er ändert seinen Beitrag.


Gruß, Nico
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G.P.
#8 Geschrieben am: Mo 15.01.2007, 15:07 (+00:12)
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aber kommentieren ist der sinn eines Forums. Wenn er also nicht will das hier kommentare dazu stehen, soll er das Angebot auch nicht in ein Forum schreiben.
Das ist zumindest meine Persoenliche Meinung dazu wink.gif

MfG
GP


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SnEO.de - PR4 Domains ab 1 Euro
GoodBoard.de - Kostenlose Foren
FSJ-ADiA.de - Zivildienst im Ausland
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Johannes T
#9 Geschrieben am: Di 16.01.2007, 18:55 (+27:47)
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@julian

Zitat aus www.hk24.de

Wie entsteht der Titelschutz?
Titelschutz entsteht grundsätzlich durch Benutzungsaufnahme. Einer besonderen Registrierung bedarf es nicht. Benutzungsaufnahme liegt vor, wenn der Titel für ein bestehendes Werk im geschäftlichen Verkehr benutzt wird. Bei Druckschriften also das Erscheinen, bei Filmen durch das Vorführen oder bei Musikwerken durch das Hörbarmachen

Welchen Schutz erfahren Titel?
Werktitel erfahren Schutz gegen Verwechslungsgefahr und bekannte Werktitel darüber hinaus auch erweiterten Schutz gegen unlautere Ausnutzung und Beeinträchtigung ihrer Wertschätzung und Unterscheidungskraft. Die fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung bestehender Titel kann viel Geld kosten, da der Inhaber der Rechte Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Deshalb muss vor Benutzungsaufnahme eines Titels unbedingt geprüft werden, ob der gewählte Titel schon vergeben oder noch frei ist (z.B. für Bücher über das VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher) unter www.buchhandel.de oder über eine Anfrage bei der Deutschen Bibliothek in Frankfurt/Main (www.ddb.de).

@woody
Hier gilt das Prinzip der Priorität, VOR dem Entstehen des Titelschutzes reservierte
Domains sind nicht davon betroffen.

Da der FILM vor der Domain- Reservierung veröffentlicht wurde.............




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Nico B
Second-Dimension.de
#10 Geschrieben am: Di 16.01.2007, 20:52 (+01:56)
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@ G.P. , ich stimme dir voll und ganz zu. Allerdings ist der Kleinanzeigenbereich auch als dieser zu sehen. Man will seine Sachen an den Mann/Frau bringen ohne lästige Kommentare. Wenn das, was Johannes T.stimmt(kenne ich mich nicht aus), sehe ich die Kommentare allerdings auch als berechtigt/notwendig.


Gruß, Nico
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Julian Hübner
#11 Geschrieben am: Fr 19.01.2007, 23:04 (+3d 02:11)
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QUOTE (Daniel Minini @ Mo 15.1.2007, 14:49)
Tja ich war leider schneller :-)
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gehört mir und die domain ohne bindestriche war es mir dann doch nicht wert.

ich habe noch eine domain von einem fiktiven flirtportal von der fernsehserie Cobra11. In einer Folge werden mehrmals fiktive Logos und auch die Domain selbst gezeigt.

Ich denke nicht das man die Domains mit Strich eintippt, das macht jeder individuell.
Im übrigen finde ich das nerichtig arme Masche, in meinem Thread mein Angebot schlecht zu reden und gleichzeitig deins anzubieten, was soll sowas?

@Johannes T
Danke für deinen Hinweis!
Ich habe die Auktion vorerst pausiert, auch wenn ich eigentlich der Überzeugung bin, das es rechtlich ok ist, da sich die Filmemacher vorher die Domains hätten reg. müssen?


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Philipp_R
#12 Geschrieben am: Sa 20.01.2007, 03:26 (+04:22)
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QUOTE
Benutzungsaufnahme liegt vor, wenn der Titel für ein bestehendes Werk im geschäftlichen Verkehr benutzt wird.


Wenn ich das Richtig lese, ist das hier nicht der Fall.
Es heisst hier [...] wenn der Title für ein bestehendes Werk [...] , nicht in einem Bestehenden Werk oder ähnliches...

Die §§ 5 und 15 MarkenG schützen den Werktitel, nicht irgendwelche (fiktiven) Titel, die in einem Werk genannt werden.

Mehr dazu: http://www.titelschutzjournal.de/pdf/titelschutz.pdf

Gruß

Philipp


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