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(?) Tags raten (?) abmahnung (edit)
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> Wurde abgemahnt!
whoknows
Geschrieben am: Fr 12.01.2007, 13:31
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hya .. heute ist mir ein anwaltschreiben per einschreiben reingeflattert *grml* ich habe das free-script osdate im einsatz und dafür von einer anderen seite die nutzungsbedingungen sowie den text für den datenschutz übernommen (ohne bösen hintergrund) jetzt hab ich ne anwaltsrechnung von 1'600euro aufgebrummt bekommen und ich muss eine unterlassungserklärung abgeben, dies alles bis am montag!?

hat jemand erfahrung ist dies rechtens? die texte hätte ich ohne zögern sofort gelöscht wenn nur ein kurzer hinweis per mail erfolgt wäre :/

gruss
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Marc Schuler
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#2 Geschrieben am: Fr 12.01.2007, 13:37 (+00:06)
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Wie hoch ist der Gegenstandswert? (Damit berrechnet sich das Anwaltshonorar)
Denke mal der Gegenstandswert ist zu hoch bei deinem Preis.

Ich denke mal ein Gerichtsgang bringt deinem Anwalt nicht viel (Kosten/Nutzen).
Du kannst folgendes machen:
1) Texte sofort löschen
2) Die Abmahnung nicht unterschreiben und schauen ob er vor Gericht will oder Anwalt anschreiben und sagen Gegenstandswert ist nicht OK (das wird in deinem Fall wohl so sein ausser ein Gericht behauptet einen Nutzungsbedingung kostet 200000 Euro wink.gif) anschliessend diesen ändern und unterschreiben.

Folgender Artikel ist hilfreich: http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-checkliste.htm

Gruss Marc

PS: Ich glaube bei 1600 Euro Rechnung wären das so 200000 ¤ Gegenstandswert oder 100000 ¤ (habe es nicht nachgerechnet)... nicht wirklich realistisch


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Duvi
#3 Geschrieben am: Fr 12.01.2007, 13:58 (+00:20)
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summe und frist macht erst mal einen dubiosen eindruck.

was wird dir denn genau vorgeworfen? urheberechtverletzung?

häufige frage ob agb kopiert werden dürfen

such doch mal ob noch andere diese texte übernommen haben. evtl. bist du nicht der einzige der so ein schreiben bekommen hat.

hilfreich wäre auch das komplette schreiben hier zu posten. kann aber auch verstehen wenn du das nicht möchtest.

ich würde es machen wie von marc vorgeschlagen. texte löschen/modifizieren und das schreiben in die tonne schmeissen.

btw empfehle ich immer agb, nutzungsbedingungen, impressum ect. in der robots.txt zu sperren, damit nicht jeder pfurzanwalt einfach zwecks geldvermehrung rumgooglen kann.
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Tifflor
#4 Geschrieben am: Fr 12.01.2007, 14:14 (+00:16)
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die Frist alleine ist absolut sittenwidrig und zeugt davon dass du unter druck gesetzt werden sollst ohne deinerseits rechtlichen beistand suchen zu koennen.
Genau das wuerde ich auch so mitteilen, dass du um angemessene fristsetzung ersuchst, damit du das ganze deinerseits rechtlich ueberpruefen lassen kannst.

in wessen namen wird denn ueberhaupt abgemahnt ?

gruss
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whoknows
#5 Geschrieben am: Fr 12.01.2007, 14:44 (+00:30)
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habe natürlich die texte sofort entfernt! mein wohnsitz ist zudem in der schweiz und die abmahnende anwaltskanzlei bzw. die gmbh des betroffenen in deutschland

ich hatte auch noch eben einfach den ganzen text übernommen und darin war die URL der herkunftsseite noch im text drin und deshalb über google auffindbar ..

gegenstandswert seien 50'000 euro?
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whoknows
#6 Geschrieben am: Fr 12.01.2007, 15:03 (+00:18)
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ich les grad noch das datum auf dem schreiben ist der 21.12.2006 jedoch anscheinend falsch zugestellt deshalb steht darunter (neu ausgefertig 05.01.07) jedoch der post-stempel ist 08.01.07? *hmm
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Joel
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#7 Geschrieben am: Fr 12.01.2007, 15:04 (+00:01)
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QUOTE

hya .. heute ist mir ein anwaltschreiben per einschreiben reingeflattert *grml* ich habe das free-script osdate im einsatz und dafür von einer anderen seite die nutzungsbedingungen sowie den text für den datenschutz übernommen


QUOTE

habe natürlich die texte sofort entfernt! mein wohnsitz ist zudem in der schweiz und die abmahnende anwaltskanzlei bzw. die gmbh des betroffenen in deutschland

Du handelst nach Schweizer Gesetzen, in der Schweiz gibt es keine Abmahnungen. Wenn er Geld von dir will, muss er dich in einem Schweizer Gericht wegen Urheberrechtsverletzung anzeigen.

Beim Kopieren von Nutzungsbedingungen ist der entstandene Schaden für den Kläger gering, was wahrscheinlich die Anwaltskosten und die Reisekosten/verlorene Zeit etc. in die Schweiz nicht amortisieren würde.

Ausserdem ist fraglich, ob er so einen Prozess überhaupt gewinnen würde. Meiner Meinung nach ist die Schöpfungshöhe von Nutzungsbedingugen zu gering, um unter das Urheberrecht zu fallen.

Ich selbst würde *nicht bezahlen*.


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whoknows
#8 Geschrieben am: Fr 12.01.2007, 15:11 (+00:07)
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danke für alle eure antworten! wink.gif soll heissen ich soll einfach abwarten und nichts tun? habe mal die abmahnende gmbh per mail angeschrieben und gefragt wieso das ganze nicht mit einem simplen email zu klären gewesen sei?!
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AlexanderS
#9 Geschrieben am: Fr 12.01.2007, 15:47 (+00:35)
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Ohne dass ich näher auf den spezifischen Fall eingehen möchte, seien folgende Sachen zur allgemeinen Diskussion angemerkt:

1.) Würde ich mir einen Rechtsbeistand suchen. Nur dieser kann zuverlässig die Rechtmäßigkeit der Abmahnung prüfen (sachlich sowie formal).

2.) Kurze Firsten sind bei Abmahnungen absolut üblich. Bei zu langen Fristen könnte der Abmahnende sein Recht auf einstweiligen Rechtsschutz verlieren. Selbst Fristen von zwei Stunden können - je nach Situation - ausreichend sein.

3.) Auf eine Abmahnung überhaupt nicht zu reagieren und sie in Ablage P zu versenken ist der gefährlichste Weg überhaupt: Der Abmahnende kann sodann eine einstweilige Verfügung beantragen (ohne mündliche Verhandlung!). Diese ist dann meist nur noch im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens aufzuheben.


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Joel
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#10 Geschrieben am: Fr 12.01.2007, 16:01 (+00:14)
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QUOTE

3.) Auf eine Abmahnung überhaupt nicht zu reagieren und sie in Ablage P zu versenken ist der gefährlichste Weg überhaupt: Der Abmahnende kann sodann eine einstweilige Verfügung beantragen (ohne mündliche Verhandlung!). Diese ist dann meist nur noch im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens aufzuheben.


a) Einstweilige Verfügungen gibt es in der Schweiz nicht.
b) Was hätte das für eine Wirkung/Sinn eine einstweilige Verfügung in diesem Fall?! Er hat das Zeug ja schon entfernt, also ist kein weiterer Rechtsschutz für den Kläger nötig.

QUOTE

1.) Würde ich mir einen Rechtsbeistand suchen. Nur dieser kann zuverlässig die Rechtmäßigkeit der Abmahnung prüfen (sachlich sowie formal).

Das ist sicher kein schlechter Rat, wenn man das nötige Kleingeld hat. Weil ein Rechtsbeistand bzw. Anwalt kostet ja immer *viel Geld*...

Und ob sich das Lohnt, bei solchen Internet-Abmahnungen (die ja zum Teil in Massen verschickt werden), ist fraglich.


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  #11 Geschrieben am: Fr 12.01.2007, 16:01 (+00:00)
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Alexander: Der Abgemahnt ist aus der Schweiz und betreibt die Seiten aus der Schweiz. Hier hat Euer Gesetz keine Wirkung, Abmahnungen gibt es bei uns nicht.

Mein Rat: Schick das ganze zurück mit einem Begleitschreiben à la:

Sehr geehrte Damen und Herren
Besten Dank für Ihr Schreiben. Nebst den Tatsachen, dass selbst nach deutschem Recht Ihre Abmahnung doch eher weniger Chancen hat, teile ich Ihnen folgendes mit:
1. Mein Wohnsitz ist in der Schweiz. Abmahnungen gibt es bei uns nicht.
2. Sollten Sie auf Ihrem Begehren bestehen, richten Sie es bitte an ein Schweizer Gericht.


Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme
etc.etc.etc.


Kurz, knapp und bündig.... kommt noch soweit, dass deutsche Gierschlunde hier absahnen wollen mad.gif mad.gif
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AlexanderS
#12 Geschrieben am: Fr 12.01.2007, 16:07 (+00:05)
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Ja, ich wollte auch nicht den betreffenden Fall direkt kommentieren. Ich wollte vielmehr solchen genrellen Statements wie

QUOTE
die Frist alleine ist absolut sittenwidrig


QUOTE
Schreiben in die tonne schmeissen.


etwas den Wind aus den Segeln nehmen.


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whoknows
#13 Geschrieben am: Fr 12.01.2007, 16:12 (+00:04)
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soll ich diesen antwort-brief auch eingeschrieben zusenden oder einfach per fax? oder besser doch einfach garnichts unternehmen?

gruss
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PM
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AlexanderS
#14 Geschrieben am: Fr 12.01.2007, 16:16 (+00:04)
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QUOTE (Christian @ Fr 12.1.2007, 16:01)
Kurz, knapp und bündig.... kommt noch soweit, dass deutsche Gierschlunde hier absahnen wollen  mad.gif  mad.gif

Dazu möchte ich noch anmerken, dass das Abmahnwesen teilweise zu unrecht dämonisiert wird: Insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen sollte der Abgemahnte froh sein, dass es nur zu einer Abmahnung gekommen ist.

(Leider wird in vielen, vielen anderen Fälle Schindluder damit getrieben.)


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Joel
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#15 Geschrieben am: Fr 12.01.2007, 16:17 (+00:00)
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QUOTE

[...] man gibt die Unterlassungserklärung ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht ab und weigert sich erst einmal Kosten der Abmahnung zu übernehmen, dies alles ohne einen Anwalt hinzuzuziehen. Kommt nun die Klage auf Kostenerstattung wird der Weg zum Anwalt unvermeidlich. Es fallen dann aber nur noch die wesentlich geringeren Gebühren aus dem Streitwert der geltend gemachten Kosten für die Abmahnung an.

Ist allerdings bereits für den Laien erkennbar, dass der Vorwurf berechtigt ist, dann kann mit der Abgabe der Unterlassungserklärung und Übernahme der Kosten, das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung und damit verbundener weiterer Kosten vermieden werden. Die Höhe des angegeben Streitwertes sollte allerdings stets kritisch hinterfragt werden.

Der Weg zum Anwalt sollte immer dann angetreten werden, wenn die Abgabe der Unterlassungserklärung nicht in Betracht kommt. Der Rechtsanwalt sollte sich mir der Materie  auskennen. Man kann sich in komplizierten Fällen auch telefonisch erkundigen, ob der Anwalt überhaupt die Zeit hat, um den Fall kurzfristig zu bearbeiten.

Ganz allgemein zum Thema Abmahnungen hab ich noch diesen Text im Internet gefunden.

Ich bin mir selbst auch nicht ganz sicher, ob man als Schweizer Abmahnungen aus Deutschland einfach ignorieren kann. Das Thema gabs mal bei Ayom aber wurde auch nicht abschliessend beantwortet:
http://www.ayom.com/topic-6561.html

Sowas wie Christian vorschlägt, schadet sicher auch nicht wink.gif würde ich machen...


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AlexanderS
#16 Geschrieben am: Fr 12.01.2007, 16:23 (+00:05)
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QUOTE (madox @ Fr 12.1.2007, 16:17)
QUOTE

[...] man gibt die Unterlassungserklärung ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht ab und weigert sich erst einmal Kosten der Abmahnung zu übernehmen, dies alles ohne einen Anwalt hinzuzuziehen. Kommt nun die Klage auf Kostenerstattung wird der Weg zum Anwalt unvermeidlich. Es fallen dann aber nur noch die wesentlich geringeren Gebühren aus dem Streitwert der geltend gemachten Kosten für die Abmahnung an.

Ist allerdings bereits für den Laien erkennbar, dass der Vorwurf berechtigt ist, dann kann mit der Abgabe der Unterlassungserklärung und Übernahme der Kosten, das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung und damit verbundener weiterer Kosten vermieden werden. Die Höhe des angegeben Streitwertes sollte allerdings stets kritisch hinterfragt werden.

Der Weg zum Anwalt sollte immer dann angetreten werden, wenn die Abgabe der Unterlassungserklärung nicht in Betracht kommt. Der Rechtsanwalt sollte sich mir der Materie  auskennen. Man kann sich in komplizierten Fällen auch telefonisch erkundigen, ob der Anwalt überhaupt die Zeit hat, um den Fall kurzfristig zu bearbeiten.

Ganz allgemein zum Thema Abmahnungen hab ich noch diesen Text im Internet gefunden.

Ich bin mir selbst auch nicht ganz sicher, ob man als Schweizer Abmahnungen aus Deutschland einfach ignorieren kann. Das Thema gabs mal bei Ayom aber wurde auch nicht abschliessend beantwortet:
http://www.ayom.com/topic-6561.html

Sowas wie Christian vorschlägt, schadet sicher auch nicht wink.gif würde ich machen...


Eine Abmahnung nach deutschem Recht kann durchaus auch im Ausland bestand haben. Dies ist aber stark vom Einzelfall abhängig. Deswegen meine dringende Empfehlung: Rechtsanwalt kontaktieren!

Beispiel: Bewegt sich das Unternehmen auf dem deutschen Markt schützt die Gründung einer englischen Limited in keinster Weise vor der Anwendung deutschen Verbraucherschutzrechts.


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whoknows
#17 Geschrieben am: Fr 12.01.2007, 16:31 (+00:08)
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habe mal einen bekannten von mir das ganze weitergefaxt er ist auch jurist, die frist ist einfach äusserst knapp bis montag zumal über das wochenende die meisten geschlossen haben *grml* na dann mal sehen was da noch so kommt einfach ärgerlich und nur wegen sowas kleinem gleich zum anwalt rennen ein EMAIL hätte wirklich genügt!
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Joel
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#18 Geschrieben am: Fr 12.01.2007, 16:37 (+00:06)
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@Alexander Schäfer

QUOTE

Eine Abmahnung nach deutschem Recht kann durchaus auch im Ausland bestand haben. Dies ist aber stark vom Einzelfall abhängig. Deswegen meine dringende Empfehlung: Rechtsanwalt kontaktieren!

Das sowas nach D Gesetzen im Ausland bestand haben kann, ist mir bekannt.

Du kennst dich hier anscheinend aus, das hat mich schon immer interessiert (nix mit dem Fall hier zu tun).


Kannst du mir sagen, wie das funktionieren soll?

Also angenommen ich mache eine legale Website, welche auch Deutschland als Zielgruppe hat, und _nur_ gegen das *Deutsche Recht* verstösst (Nicht aber gegen das Schweizer).

Ein Konkurrent reicht Klage bei einem Deutschen Gericht ein...

Wie weiter?

Bekomme ich eine Vorladung? Was ist, wenn ich nicht darauf reagiere (Die können mich ja nicht vor ein Deutsches Gericht zerren...)? Wäre der Gerichtsstand nicht der Ort der Handlung (also z.B. Schweiz)?

Wäre cool, wenn du das wüsstest.


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- Matthias -
#19 Geschrieben am: Fr 12.01.2007, 16:45 (+00:07)
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Gruppe: Member (aktiv) II
Beiträge: 2361
Mitglied seit: 10.10.2005


Du hast mir eine PN gesendet - habe mir das angeschaut.

Lasse es mich einfach einmal etwas lässiger formulieren im neuen Jahr und damit die großteils richtigen Einschätzungen meiner Vorredner bestätigen.

In Abwandlung eines grandiosen Zitates eines grandiosen Filmes (Deutscher Titel: "Besser gehts nicht") mit dem wahrscheinlich besten Schauspieler aller Zeiten Jack Nicholson in seiner grandiosesten Rolle:

Denke Dir einfach "Du kannst mir 'mal den Schritt schamponieren" und beseitige die Urheberverletzungen einfach. Das wars!

Ich persönlich würde ihm dies sogar - bei enstprechender gereizter Stimmung - zurückschreiben - mach dies jedoch bitte Du nicht.

Ich hoffe Dir damit etwas die Sorge genommen zu haben.

Gruss Matthias

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TD Andi
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#20 Geschrieben am: Fr 12.01.2007, 16:45 (+00:00)
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Was ist, wenn ich nicht darauf reagiere (Die können mich ja nicht vor ein Deutsches Gericht zerren...)? Wäre der Gerichtsstand nicht der Ort der Handlung (also z.B. Schweiz)?


Genau dieser Punkt würde mich auch sehr interessieren. Doch müsste es doch wirklich so sein, dass der Ort der Handlung massgebend ist. Sonst müsste man sich ja etlichen Gesetzgebungen (von versch. Ländern) beugen was schlicht unmöglich ist.

Für uns Webinteressierte müsste man den "Ort der Handlung" evtl. noch etwas differenzierter anschauen.

Wohnort Geschäftsführer?
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