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> Poker/Casino, inwiefern verboten?
Jan-Remmer Harms
Geschrieben am: Mi 3.01.2007, 00:54
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Hey,

inwiefern ist es verboten, Casino- und/oder Poker-Seiten auf der eigenen Internetpräsenz zu bewerben? Ich habe desöfteren von Verboten der Casino-Werbung gelesen, für Poker-Anbieter hingegen fand ich recht wenig Informationen. Wird Poker ebenfalls als Glücksspiel geahndet? Die Gemüter streiten sich schliesslich noch heute darüber, ob beim Poker das Glück oder das Können der größere Erfolgsfaktor ist.

Ich freu mich auf die (hoffentlich) zahlreichen Antworten,


Jan


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Duvi
#2 Geschrieben am: Mi 3.01.2007, 02:48 (+01:54)
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für welches land? deutschland, österreich, schweiz?

QUOTE

Wird Poker ebenfalls als Glücksspiel geahndet? Die Gemüter streiten sich schliesslich noch heute darüber, ob beim Poker das Glück oder das Können der größere Erfolgsfaktor ist.

die spieler streiten sind darüber, die gerichte allerdings nicht! es ist zumindest in de und at ganz klar als glücksspiel eingestuft.

hier ne studie zur lage in den einzelnen europäischen ländern
http://ec.europa.eu/internal_market/services/gambling_de.htm
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Ingo Just
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#3 Geschrieben am: Mi 3.01.2007, 08:20 (+05:31)
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Jop, wenn du in Deutschland wohnst, solltest du dich zumindest von Casino-Werbung fernhalten.
Bei den Poker-Werbungen bin ich mir nicht sicher! Meiner Meinung kommt es auf die Art der Werbung an.

Wirbst du mit der "Größten Pokerschule der Welt" oder "Hier pokern lernen" sollteten die Werbeeinblendungen kein Problem sein. Anders sieht es aus, wen du reguläre Poker-Werbung schaltest.

Bestes Beispiel ist DSF!


Wenn du dich schon mit dem Thema befasst, würde ich mich freuen, wenn du ein paar gute Partnerprogramme posten kannst, die momentan rechtlich weniger bedenklich sind.


Gruß,
Ingo


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Jan-Remmer Harms
#4 Geschrieben am: Mi 3.01.2007, 14:30 (+06:10)
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Gibt es eigentlich bisher ein Gesetz bzw einen entsprechenden Entwurf, welcher sich gegen das Bewerben von Online-Casino/Poker ausspricht?

QUOTE
Jop, wenn du in Deutschland wohnst, solltest du dich zumindest von Casino-Werbung fernhalten. Bei den Poker-Werbungen bin ich mir nicht sicher! Meiner Meinung kommt es auf die Art der Werbung an.


Der selben Meinung bin ich auch, für Casinos mache ich momentan sowieso keine Werbung und habe es in Zukunft auch nicht vor.

Die Werbemittel der meißten Partnerprogramme konzentrieren sich in der Regel auf den jeweiligen Bonus, den der Spieler bei der Einzahlung dazu bekommt. Allerdings werden fast überall Text- sowie Bannerfreie-Links angeboten, welche man in Zusammenschluss mit selbst entworfenen Werbemitteln, welche deine aufgeführten Werbe-Beispiele enthalten könnten, ebenfalls ohne Probleme verwenden kann.

Am meisten kann ich dir die beiden folgenden PP ans Herz legen:

Pacific Poker (888.com Netzwerk)
Titan Poker/Europa Casino/..

Bisher gab es stets pünktliche Auszahlungen, die CPA sind hoch und die Deposit-Auflagen recht gering.

Grüße

Jan


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Duvi
#5 Geschrieben am: Mi 3.01.2007, 14:45 (+00:15)
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QUOTE
Gibt es eigentlich bisher ein Gesetz bzw einen entsprechenden Entwurf, welcher sich gegen das Bewerben von Online-Casino/Poker ausspricht?


§284 StGB Abs. 4

QUOTE

§ 284
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels

(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

  1.  gewerbsmäßig oder
  2.  als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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Rainer
#6 Geschrieben am: Mi 3.01.2007, 15:17 (+00:31)
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Vermutlich ist DSF gleicher als der kleine Affiliate und darf es einfach. Egal, ob Poker rechtlich ein Glücksspiel ist oder nicht. Das Problem ist auch, daß man von den meisten Pokerseiten mit nur einem Klick auf die üblichen Casinospiele kommt.

Auf DSF wird zur Zeit die letzte UK Open gesendetet. Gesponsert von 888.com. Meistens sind die Pokersendungen von Pokerstars.de und Europoker.net; dort kann man meines Wissens nicht um Geld spielen.

PS: Nach meiner Erfahrung kommt man mit Glück alleine nicht weit beim Poker. Man muss nicht nur die Karten spielen, sondern auch den Stack, die Position und die Gegner.


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Jan-Remmer Harms
#7 Geschrieben am: Mi 3.01.2007, 15:35 (+00:18)
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Danke für den Gesetzes-Auszug.

"PokerStars bietet fünf Varianten von Pokerspielen: Texas Hold’em, Omaha, Omaha Hi/Lo (8 or Better), Stud, und Stud Hi/Lo (8 or Better). Die Spieler können an Spielen teilnehmen, in denen man von um echtes Geld von kleinsten Limits ($.01/$.02) bis zu hohen Limits ($200/$400) spielt."

Scheinbar hat DSF ordentlich Vitamin B in der Hinterhand, andernfalls sollte die Werbung bzw das Sponsoring nicht möglich sein.


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Claus Lehmann
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#8 Geschrieben am: Mi 3.01.2007, 16:48 (+01:13)
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Pokerstars.de bietet nur kostenloses Pokerspielen
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PokerStars bietet Ihnen die Möglichkeit, nicht nur gratis das Pokerspiel zu lernen, sondern auch kostenlos gegen Spieler aus aller Welt zu üben. PokerStars ist der weltweit größte Anbieter von Online-Pokerturnieren - deshalb ist auch immer etwas los bei uns - 24 Stunden am Tag/7 Tage die Woche.


Das läuft oft so ab. Die Werbung ist für die in Deutschland anscheinend zulässige Fassung und das unzulässige läufft unter einer anderen Domain.

Beispielsweise hatte ein Anbieter auch nur für eine .de Domain mit zulässigen (weil Lizenz vorhanden) Sportwetten geworben. Alle anderen (Nichtsport-) Wetten liegen unter derselben .com Domain


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Jan-Remmer Harms
#9 Geschrieben am: Mi 3.01.2007, 18:13 (+01:24)
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Jetzt weiss ich auch, warum mir Ariel (die nette Support-Dame von 888) mir neulich eine andere Seite vorgeschlagen hat, auf welcher lediglich kostenlose Spiele angeboten werden. Das Ganze kam allerdings erst auf meiner Nachfrage, ob die Bewerbung von Poker in Deutschland erlaubt ist.


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Jan-Remmer Harms
#10 Geschrieben am: Fr 5.01.2007, 12:05 (+41:52)
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@ Ingo Just: Wenn man vom Teufel spricht: heute hat 888 neue Werbemittel bekommen, unter anderem wird von nun an mit der besagten Pokerschule beworben.

Siehe: https://marketing.888.com//PacificPoker/DE/...ool_de2_inb.gif


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Duvi
#11 Geschrieben am: So 14.01.2007, 16:53 (+9d 04:48)
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hallo gnom,

scheinst noch ziemlich jung zu sein?! sonst würdest du gar nicht erst versuchen die deutsche bürokratie/gesetzgebung mit irgendeiner art von "vernunft" zu erfassen. wink.gif

deine gedanken wurden schon in diesem beitrag beantwortet (und von matthias treffend kommentiert). hier der link:
http://www.ihk-koeln.de/Navigation/Fairpla...landprinzip.jsp
oder falls du die juristische sprache lieber magst:
http://www.gesetze-im-internet.de/tdg/__4.html

an deinem beispiel mit england einfach erklärt:
wer seinen hintern in england hat darf auf deutschsprachigen seiten casinos bewerben.
wer seinen hintern in deutschland hat, darf dies nicht. auch nicht auf englischsprachigen seiten.
hat zwar in der globalen welt des internets was von "inländerdiskriminierung", aber ...


QUOTE
Wäre nett, wenn dazu mal jemand ein Statement abgeben könnte. Ich beziehe mich da hauptsächlich auf folgenden Gesetzesabschnitt:
QUOTE

4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Wer ist "wer"?! Kann ja nicht universell gültig für jeden Menschen auf diesem Planeten sein. Denn im Gesetzestext ist schließlich keine lokale Einschränkung enthalten.


generell gilt die deutsche rechtsprechung nur für personen/firmen die von deutschland aus handeln.
im speziellen gibt es ganz bestimmt ausnahmen smile.gif

und beim glücksspiel geht es um eine menge geld, da verdeidigen die nationalstaaten ihr monopol mit allem was sie haben. da muss man schon mal aufpassen wo man mit dem flugzeug landet oder eine pressekonferenz gibt.

ich korrigiere mich: staaten haben eine fürsorgepflicht für ihre mündigen bürger. und wenn diese den gefahren der glücksspielsucht ausgesetzt werden, ist schluss mit lustig. wink.gif
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Duvi
#12 Geschrieben am: So 14.01.2007, 18:13 (+01:19)
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QUOTE
was sagt mir das denn nun?! welches gesetz ist denn dann anzuwenden, wenn nicht § 4 Abs. 2 wie in obigem link für allgemeine online-werbung gesagt?

das sagt, dass der freie dienstleistungsverkehr nicht für glücksspiel gilt. ausländische firmen dürfen also in deutschland ohne genehmigung kein glücksspiel anbieten. tun sie ja auch nicht, sie haben lediglich eine deutschsprachige webseite. "erfüllungsort" ist (nach deren standpunkt) deren geschätssitz, also england, gibraltar, bahamas ect.
du darfst (streng genommen) wenn du dich in deutschland aufhälts auch nicht bei diesen casinos spielen.

QUOTE
und gesetzt der fall, ich habe eine englische ltd über die ich die seite betreibe - fällt der relevante "sitz" dan auch auf england? wäre doch richtig geschlussfolgert, hoffe ich mal.

eine ltd hilft die überhaupt nix, wenn du deine betriebsstätte in deutschland hast. so einfach ist es leider nicht wink.gif
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Michael Hierweck
#13 Geschrieben am: Mo 15.01.2007, 19:35 (+25:22)
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QUOTE (GnomGnorbert @ So 14.1.2007, 19:35)
also gibt es einen unterschied zwischen firmensitz und niederlassung?! denn der sitz wäre ja durch die limited zwangsläufig erstmal in england. dadurch, dass ich mich als firmeninhaber in deutschland aufhalte habe ich dann wohl eine deutsche niederlassung...?! werde mich mal weiter informieren. wink.gif

Angenommen in Dummland ist Mord nicht strafbar. Nun gibt es ein Unternehmen mit Sitz in Dummland und Niederlassung in Deutschland.

Dürfen die Mitarbeiter des Unternehmens auf deutschem Boden nun Leute ungestraft umbringen?
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Michael Hierweck
#14 Geschrieben am: Di 16.01.2007, 07:24 (+11:49)
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QUOTE (GnomGnorbert @ Mo 15.1.2007, 21:33)
QUOTE (Michael Hierweck @ Mo 15.1.2007, 20:35)
Angenommen in Dummland ist Mord nicht strafbar. Nun gibt es ein Unternehmen mit Sitz in Dummland und Niederlassung in Deutschland.

Dürfen die Mitarbeiter des Unternehmens auf deutschem Boden nun Leute ungestraft umbringen?

Leider die Fragestellung nicht erfasst, wegen fahrlässiger Verallgemeinerung und falscher Gleichsetzung von Sachverhalten bitte setzen. Die Note gibts nach dem Unterricht... (Besserwisser kann jeder @Michael)

Kapitalverbrechen sind nirgendwo erlaubt, und wenn besagtes Casino überall in Europa lizensiert ist nur in Deutschland nicht, ist das ein ganz anderer Fall. Weshalb sollte ich als Deutscher benachteiligt werden im internationalen Wettbewerb, nur weil Deutschland eine Extrawurst brät in Sachen Glücksspiel-Marketing... Denn ob der Mitarbeiter, der ein weltweit verfügbares Angebot im weltweit verfügbaren Internet bewirbt, nun in Deutschland sitzt oder bei seinem Firmensitz in England, sollte relativ irrelevant sein. blink.gif

Es handelt sich weder um eine Verallgemeinerung, noch um eine Gleichsetzung, sondern um ein bewusst überzogenes, aber völlig analoges Beispiel um zu verdeutlichen, wie es sich mit dem Original-Sachverhalt verhält.

Die Verallgemeinerung lautet:

Angenommen in Dummland ist eine konkrete Handlung nicht strafbar. Nun gibt es ein Unternehmen mit Sitz in Dummland und Niederlassung in Deutschland.

Dürfen die Mitarbeiter des Unternehmens auf deutschem Boden nun Leute ungestraft die konkrete Handlung vornehmen?


Du kannst du nun konkrete Handlung nach Belieben durch geeignete Tatbestände ersetzen.

Recht ist das, was im Gesetzt steht, und das hat (leider manchmal) nichts oder wenig mit Gerechtigkeit zu tun. Im Bezug auf die genannten Aspekt, kann es also durchaus möglich sein, dass einen Staat andere Gesetze gelten und diese einen Wettbewerbsnachteil darstellen oder man dies als solchen empfindet.

Beispiele:

- Kinderarbeit ist anderswo erlaubt, in Deutschland ist sie verboten.
- In manchen Ländern sind die Arbeitsschutzvorschriften schwächer.
- In manchen Ländern gibt weniger formale Hürden für Unternehmen(sgründungen).
- In manchen Ländern sind Steuern und Lohnnebenkosten niedriger.
- In manchen Ländern darf Glücksspiel (weniger eingeschränkt) beworben werden.
...
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Alain_Aubert
#15 Geschrieben am: Di 16.01.2007, 21:17 (+13:52)
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QUOTE
hat auch keiner behauptet, das deine aussage eine verallgemeinerung war, hast du scheinbar fälschlicherweise dinge und gedanken verallgemeinert und gleichgesetzt, die auf gar keinen fall in einen topf gehören.

Man muss sehr viel Erfahrung haben um zu verstehen was man vergleichen kann und was nicht. Wer gibt Dir die Weisheit Analogierelationen zu bewerten?

Deine Frage prgamatisch beantwortet: Ziehe aus Deutschland weg, gehe dort nie mehr hin => Du brauchst Dich nicht um deren Gesetze kümmern.
Ich bin Schweizer. Die Deutschen sagen, wenn Du Deutsche als Zielgruppe hast, dann gelten für Dich unsere Gesetze. Solange ich aber nicht ganz böse tue, muss ich nach .de um deren Gesetzte zu spüren. Diesen Aspekt (Firmensitz, Wohnort) wurde ausch schon öfters diskutiert. Suchen bildet.

QUOTE
und wenn mir jemand mit moral kommen will (vonwegen deines zugespitzten "analogen" beispiels), dann ist er an der falschen Adresse gelandet. den wer so agumentiert, agumentiert scheinheilig und lügt sich selbst was vor...

Du beschwerst Dich über Verallgemeinungen, und verallgemeinerst im gleichen Atemzum jeden Moralapekt zur Scheinheiligkeit...?!?
Woher willst Du wissen wer sich was vorlügt? Nur weil Du nicht fähig bist den Moralvorstellungen anderer zu entsprechen kannst Du nicht daraus folgern, dass sie das selber nicht tun können.

Wie alt bist Du?

Ich bitte Dich Deinen Anstand zu wahren. Insb. http://www.ayom.com/topic-15839.html#entry103894 mit solchen Aussagen kann ich nicht leben.
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- Matthias -
#16 Geschrieben am: Di 16.01.2007, 23:33 (+02:15)
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Es ist ein interessantes Rechtsgebiet - und wer aufmerksam Advertising-Kampagnen beobachtet kann daraus auch als Laie seine Schlüsse ziehen. Wer Interesse hat - wir haben einen Advertiser, bei dem Ihr dauerhaft 35 % Lifetimeprovisionen bekommt - sofern Ihr euch über uns anmeldet.

Wer Interesse hat sende mir eine Privatnachricht.
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Michael Hierweck
#17 Geschrieben am: Mi 17.01.2007, 07:50 (+08:17)
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Ich wollte mit meinem extremen Beispiel nur verdeutlichen, dass nun einmal das Recht des Landes gilt, in welchem man sich aufhält/sein Gewerbe betreibt. Betreibt heißt hier, die konkrete, fragliche Handlung vornimmt.

Im Casino-Fall: wenn du in D gegen das Gesetz verstößt, musst du mit Verfolgung rechnen, auch wenn es anderswo erlaubt wäre.

Es hat aber auch Fälle gegeben, in denen man im Inland für Taten verurteilt wurde, obwohl man die Tat im Ausland beging und diese dort erlaubt/straffrei war. Ich meine mich an Verstöße gegen den us-amerikanischen DMCA zu erinnern, in deren Folge Personen (in Abwesenheit?) verurteilt wurden, obwohl sie den Verstoß im Ausland (Russland?) begangen hatten. (Wie gesagt, ich bin mir da gerade nicht sicher, aber ich meine, es wäre darüber berichtet worden, dass die Betroffenen mit Ihrer Festnahme bei Rückkehr in die USA rechnen müssten.)
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Jan-Remmer Harms
#18 Geschrieben am: Mi 17.01.2007, 18:25 (+10:35)
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kivat
#19 Geschrieben am: Mi 17.01.2007, 18:55 (+00:30)
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QUOTE (Duvi @ Mi 3.1.2007, 14:45)
QUOTE
Gibt es eigentlich bisher ein Gesetz bzw einen entsprechenden Entwurf, welcher sich gegen das Bewerben von Online-Casino/Poker ausspricht?


§284 StGB Abs. 4

QUOTE

§ 284
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels

(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

   1.  gewerbsmäßig oder
   2.  als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Da sehe ich gleich mal einen Widerspruch. Online Poker ist kein öffentliches Glücksspiel. Man ist in einem geschlossenen Onlineraum.


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Jan-Remmer Harms
#20 Geschrieben am: Mi 17.01.2007, 19:14 (+00:18)
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Du hast dir meines Erachtens nach im selben Post widersprochen wink.gif:

(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.


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