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| Jan-Remmer Harms |
Geschrieben am: Mi 3.01.2007, 00:54
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 468 Mitglied seit: 16.03.2006 |
Hey,
inwiefern ist es verboten, Casino- und/oder Poker-Seiten auf der eigenen Internetpräsenz zu bewerben? Ich habe desöfteren von Verboten der Casino-Werbung gelesen, für Poker-Anbieter hingegen fand ich recht wenig Informationen. Wird Poker ebenfalls als Glücksspiel geahndet? Die Gemüter streiten sich schliesslich noch heute darüber, ob beim Poker das Glück oder das Können der größere Erfolgsfaktor ist. Ich freu mich auf die (hoffentlich) zahlreichen Antworten, Jan -------------------- Norderney-Karte - Interaktives Kartenportal mit umfassenden Gastgeber-Verzeichnis
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| Duvi |
#2 Geschrieben am: Mi 3.01.2007, 02:48 (+01:54)
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 499 Mitglied seit: 4.10.2006 |
für welches land? deutschland, österreich, schweiz?
die spieler streiten sind darüber, die gerichte allerdings nicht! es ist zumindest in de und at ganz klar als glücksspiel eingestuft. hier ne studie zur lage in den einzelnen europäischen ländern http://ec.europa.eu/internal_market/services/gambling_de.htm |
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| Ingo Just betPedia |
#3 Geschrieben am: Mi 3.01.2007, 08:20 (+05:31)
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 283 Mitglied seit: 29.03.2006 |
Jop, wenn du in Deutschland wohnst, solltest du dich zumindest von Casino-Werbung fernhalten.
Bei den Poker-Werbungen bin ich mir nicht sicher! Meiner Meinung kommt es auf die Art der Werbung an. Wirbst du mit der "Größten Pokerschule der Welt" oder "Hier pokern lernen" sollteten die Werbeeinblendungen kein Problem sein. Anders sieht es aus, wen du reguläre Poker-Werbung schaltest. Bestes Beispiel ist DSF! Wenn du dich schon mit dem Thema befasst, würde ich mich freuen, wenn du ein paar gute Partnerprogramme posten kannst, die momentan rechtlich weniger bedenklich sind. Gruß, Ingo -------------------- |
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| Jan-Remmer Harms |
#4 Geschrieben am: Mi 3.01.2007, 14:30 (+06:10)
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 468 Mitglied seit: 16.03.2006 |
Gibt es eigentlich bisher ein Gesetz bzw einen entsprechenden Entwurf, welcher sich gegen das Bewerben von Online-Casino/Poker ausspricht?
Der selben Meinung bin ich auch, für Casinos mache ich momentan sowieso keine Werbung und habe es in Zukunft auch nicht vor. Die Werbemittel der meißten Partnerprogramme konzentrieren sich in der Regel auf den jeweiligen Bonus, den der Spieler bei der Einzahlung dazu bekommt. Allerdings werden fast überall Text- sowie Bannerfreie-Links angeboten, welche man in Zusammenschluss mit selbst entworfenen Werbemitteln, welche deine aufgeführten Werbe-Beispiele enthalten könnten, ebenfalls ohne Probleme verwenden kann. Am meisten kann ich dir die beiden folgenden PP ans Herz legen: Pacific Poker (888.com Netzwerk) Titan Poker/Europa Casino/.. Bisher gab es stets pünktliche Auszahlungen, die CPA sind hoch und die Deposit-Auflagen recht gering. Grüße Jan -------------------- Norderney-Karte - Interaktives Kartenportal mit umfassenden Gastgeber-Verzeichnis
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| Duvi |
#5 Geschrieben am: Mi 3.01.2007, 14:45 (+00:15)
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 499 Mitglied seit: 4.10.2006 |
§284 StGB Abs. 4
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| Rainer |
#6 Geschrieben am: Mi 3.01.2007, 15:17 (+00:31)
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AyomRank 10 Gruppe: Moderatoren Beiträge: 5272 Mitglied seit: 5.12.2003 |
Vermutlich ist DSF gleicher als der kleine Affiliate und darf es einfach. Egal, ob Poker rechtlich ein Glücksspiel ist oder nicht. Das Problem ist auch, daß man von den meisten Pokerseiten mit nur einem Klick auf die üblichen Casinospiele kommt.
Auf DSF wird zur Zeit die letzte UK Open gesendetet. Gesponsert von 888.com. Meistens sind die Pokersendungen von Pokerstars.de und Europoker.net; dort kann man meines Wissens nicht um Geld spielen. PS: Nach meiner Erfahrung kommt man mit Glück alleine nicht weit beim Poker. Man muss nicht nur die Karten spielen, sondern auch den Stack, die Position und die Gegner. -------------------- |
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| Jan-Remmer Harms |
#7 Geschrieben am: Mi 3.01.2007, 15:35 (+00:18)
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 468 Mitglied seit: 16.03.2006 |
Danke für den Gesetzes-Auszug.
"PokerStars bietet fünf Varianten von Pokerspielen: Texas Hold’em, Omaha, Omaha Hi/Lo (8 or Better), Stud, und Stud Hi/Lo (8 or Better). Die Spieler können an Spielen teilnehmen, in denen man von um echtes Geld von kleinsten Limits ($.01/$.02) bis zu hohen Limits ($200/$400) spielt." Scheinbar hat DSF ordentlich Vitamin B in der Hinterhand, andernfalls sollte die Werbung bzw das Sponsoring nicht möglich sein. -------------------- Norderney-Karte - Interaktives Kartenportal mit umfassenden Gastgeber-Verzeichnis
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| Claus Lehmann Partnerprogramme.com |
#8 Geschrieben am: Mi 3.01.2007, 16:48 (+01:13)
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![]() AyomRank 5 Gruppe: Experten Marketing Beiträge: 290 Mitglied seit: 29.04.2005 |
Pokerstars.de bietet nur kostenloses Pokerspielen
Spielgeld, kein echtes Geld PokerStars bietet Ihnen die Möglichkeit, nicht nur gratis das Pokerspiel zu lernen, sondern auch kostenlos gegen Spieler aus aller Welt zu üben. PokerStars ist der weltweit größte Anbieter von Online-Pokerturnieren - deshalb ist auch immer etwas los bei uns - 24 Stunden am Tag/7 Tage die Woche. Das läuft oft so ab. Die Werbung ist für die in Deutschland anscheinend zulässige Fassung und das unzulässige läufft unter einer anderen Domain. Beispielsweise hatte ein Anbieter auch nur für eine .de Domain mit zulässigen (weil Lizenz vorhanden) Sportwetten geworben. Alle anderen (Nichtsport-) Wetten liegen unter derselben .com Domain -------------------- Geld verdienen mit kostenlosen Partnerprogrammen
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| Jan-Remmer Harms |
#9 Geschrieben am: Mi 3.01.2007, 18:13 (+01:24)
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 468 Mitglied seit: 16.03.2006 |
Jetzt weiss ich auch, warum mir Ariel (die nette Support-Dame von 888) mir neulich eine andere Seite vorgeschlagen hat, auf welcher lediglich kostenlose Spiele angeboten werden. Das Ganze kam allerdings erst auf meiner Nachfrage, ob die Bewerbung von Poker in Deutschland erlaubt ist.
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| Jan-Remmer Harms |
#10 Geschrieben am: Fr 5.01.2007, 12:05 (+41:52)
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 468 Mitglied seit: 16.03.2006 |
@ Ingo Just: Wenn man vom Teufel spricht: heute hat 888 neue Werbemittel bekommen, unter anderem wird von nun an mit der besagten Pokerschule beworben.
Siehe: https://marketing.888.com//PacificPoker/DE/...ool_de2_inb.gif -------------------- Norderney-Karte - Interaktives Kartenportal mit umfassenden Gastgeber-Verzeichnis
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| Duvi |
#11 Geschrieben am: So 14.01.2007, 16:53 (+9d 04:48)
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hallo gnom, scheinst noch ziemlich jung zu sein?! sonst würdest du gar nicht erst versuchen die deutsche bürokratie/gesetzgebung mit irgendeiner art von "vernunft" zu erfassen. deine gedanken wurden schon in diesem beitrag beantwortet (und von matthias treffend kommentiert). hier der link: http://www.ihk-koeln.de/Navigation/Fairpla...landprinzip.jsp oder falls du die juristische sprache lieber magst: http://www.gesetze-im-internet.de/tdg/__4.html an deinem beispiel mit england einfach erklärt: wer seinen hintern in england hat darf auf deutschsprachigen seiten casinos bewerben. wer seinen hintern in deutschland hat, darf dies nicht. auch nicht auf englischsprachigen seiten. hat zwar in der globalen welt des internets was von "inländerdiskriminierung", aber ...
generell gilt die deutsche rechtsprechung nur für personen/firmen die von deutschland aus handeln. im speziellen gibt es ganz bestimmt ausnahmen und beim glücksspiel geht es um eine menge geld, da verdeidigen die nationalstaaten ihr monopol mit allem was sie haben. da muss man schon mal aufpassen wo man mit dem flugzeug landet oder eine pressekonferenz gibt. ich korrigiere mich: staaten haben eine fürsorgepflicht für ihre mündigen bürger. und wenn diese den gefahren der glücksspielsucht ausgesetzt werden, ist schluss mit lustig. |
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| Duvi |
#12 Geschrieben am: So 14.01.2007, 18:13 (+01:19)
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das sagt, dass der freie dienstleistungsverkehr nicht für glücksspiel gilt. ausländische firmen dürfen also in deutschland ohne genehmigung kein glücksspiel anbieten. tun sie ja auch nicht, sie haben lediglich eine deutschsprachige webseite. "erfüllungsort" ist (nach deren standpunkt) deren geschätssitz, also england, gibraltar, bahamas ect. du darfst (streng genommen) wenn du dich in deutschland aufhälts auch nicht bei diesen casinos spielen.
eine ltd hilft die überhaupt nix, wenn du deine betriebsstätte in deutschland hast. so einfach ist es leider nicht |
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| Michael Hierweck |
#13 Geschrieben am: Mo 15.01.2007, 19:35 (+25:22)
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![]() AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 72 Mitglied seit: 22.08.2004 |
Angenommen in Dummland ist Mord nicht strafbar. Nun gibt es ein Unternehmen mit Sitz in Dummland und Niederlassung in Deutschland. Dürfen die Mitarbeiter des Unternehmens auf deutschem Boden nun Leute ungestraft umbringen? |
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| Michael Hierweck |
#14 Geschrieben am: Di 16.01.2007, 07:24 (+11:49)
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![]() AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 72 Mitglied seit: 22.08.2004 |
Es handelt sich weder um eine Verallgemeinerung, noch um eine Gleichsetzung, sondern um ein bewusst überzogenes, aber völlig analoges Beispiel um zu verdeutlichen, wie es sich mit dem Original-Sachverhalt verhält. Die Verallgemeinerung lautet: Angenommen in Dummland ist eine konkrete Handlung nicht strafbar. Nun gibt es ein Unternehmen mit Sitz in Dummland und Niederlassung in Deutschland. Dürfen die Mitarbeiter des Unternehmens auf deutschem Boden nun Leute ungestraft die konkrete Handlung vornehmen? Du kannst du nun konkrete Handlung nach Belieben durch geeignete Tatbestände ersetzen. Recht ist das, was im Gesetzt steht, und das hat (leider manchmal) nichts oder wenig mit Gerechtigkeit zu tun. Im Bezug auf die genannten Aspekt, kann es also durchaus möglich sein, dass einen Staat andere Gesetze gelten und diese einen Wettbewerbsnachteil darstellen oder man dies als solchen empfindet. Beispiele: - Kinderarbeit ist anderswo erlaubt, in Deutschland ist sie verboten. - In manchen Ländern sind die Arbeitsschutzvorschriften schwächer. - In manchen Ländern gibt weniger formale Hürden für Unternehmen(sgründungen). - In manchen Ländern sind Steuern und Lohnnebenkosten niedriger. - In manchen Ländern darf Glücksspiel (weniger eingeschränkt) beworben werden. ... |
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| Alain_Aubert |
#15 Geschrieben am: Di 16.01.2007, 21:17 (+13:52)
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Ayom Slave Gruppe: Admin Beiträge: 4827 Mitglied seit: 25.09.2003 |
Man muss sehr viel Erfahrung haben um zu verstehen was man vergleichen kann und was nicht. Wer gibt Dir die Weisheit Analogierelationen zu bewerten? Deine Frage prgamatisch beantwortet: Ziehe aus Deutschland weg, gehe dort nie mehr hin => Du brauchst Dich nicht um deren Gesetze kümmern. Ich bin Schweizer. Die Deutschen sagen, wenn Du Deutsche als Zielgruppe hast, dann gelten für Dich unsere Gesetze. Solange ich aber nicht ganz böse tue, muss ich nach .de um deren Gesetzte zu spüren. Diesen Aspekt (Firmensitz, Wohnort) wurde ausch schon öfters diskutiert. Suchen bildet.
Du beschwerst Dich über Verallgemeinungen, und verallgemeinerst im gleichen Atemzum jeden Moralapekt zur Scheinheiligkeit...?!? Woher willst Du wissen wer sich was vorlügt? Nur weil Du nicht fähig bist den Moralvorstellungen anderer zu entsprechen kannst Du nicht daraus folgern, dass sie das selber nicht tun können. Wie alt bist Du? Ich bitte Dich Deinen Anstand zu wahren. Insb. http://www.ayom.com/topic-15839.html#entry103894 mit solchen Aussagen kann ich nicht leben. |
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| - Matthias - |
#16 Geschrieben am: Di 16.01.2007, 23:33 (+02:15)
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![]() AyomRank 9 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) II Beiträge: 2361 Mitglied seit: 10.10.2005 |
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| Michael Hierweck |
#17 Geschrieben am: Mi 17.01.2007, 07:50 (+08:17)
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![]() AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 72 Mitglied seit: 22.08.2004 |
Ich wollte mit meinem extremen Beispiel nur verdeutlichen, dass nun einmal das Recht des Landes gilt, in welchem man sich aufhält/sein Gewerbe betreibt. Betreibt heißt hier, die konkrete, fragliche Handlung vornimmt.
Im Casino-Fall: wenn du in D gegen das Gesetz verstößt, musst du mit Verfolgung rechnen, auch wenn es anderswo erlaubt wäre. Es hat aber auch Fälle gegeben, in denen man im Inland für Taten verurteilt wurde, obwohl man die Tat im Ausland beging und diese dort erlaubt/straffrei war. Ich meine mich an Verstöße gegen den us-amerikanischen DMCA zu erinnern, in deren Folge Personen (in Abwesenheit?) verurteilt wurden, obwohl sie den Verstoß im Ausland (Russland?) begangen hatten. (Wie gesagt, ich bin mir da gerade nicht sicher, aber ich meine, es wäre darüber berichtet worden, dass die Betroffenen mit Ihrer Festnahme bei Rückkehr in die USA rechnen müssten.) |
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| Jan-Remmer Harms |
#18 Geschrieben am: Mi 17.01.2007, 18:25 (+10:35)
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 468 Mitglied seit: 16.03.2006 |
Exakt, siehe: http://business.guardian.co.uk/story/0,,1991485,00.html
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| kivat |
#19 Geschrieben am: Mi 17.01.2007, 18:55 (+00:30)
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 404 Mitglied seit: 21.10.2005 |
Da sehe ich gleich mal einen Widerspruch. Online Poker ist kein öffentliches Glücksspiel. Man ist in einem geschlossenen Onlineraum. -------------------- Fussball Sportinfos und Fussballspieler
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| Jan-Remmer Harms |
#20 Geschrieben am: Mi 17.01.2007, 19:14 (+00:18)
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 468 Mitglied seit: 16.03.2006 |
Du hast dir meines Erachtens nach im selben Post widersprochen
(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden. -------------------- Norderney-Karte - Interaktives Kartenportal mit umfassenden Gastgeber-Verzeichnis
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