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> Poker/Casino, inwiefern verboten?
Michael Hierweck
Geschrieben am: Mi 17.01.2007, 19:23
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Öffentliche Veranstaltung heißt, dass die Veranstalltung jedermann zugänglich ist. Jedermann zugänglich heißt wieder, dass das der Personenkreis nicht scharf eingegrenzt ist.

Beispiele nach meinem Kenntnisstand:

Deine Geburtstagsparty zu der du eine Auswahl von Gästen explizit eingeladen hast, ist keine öffentliche Veranstaltung. Das ist sie auch dann nicht, wenn du deinen Freund "inkl. Begleitung" eingeladen hast.

Ein Tanzabend ist der Disko ist dagegen eine öffentliche Veranstaltung - auch dann wenn Jugendliche ausgeschlossen sind und über das Hausrecht Einzelpersonen ausgeschlossen werden. Die Öffentlichkeit rührt daher, dass die Veranstaltung nicht auf einen festen Personenkreis eingeschränkt ist.

Ein denkbarer Trick über einen Verein wird jedoch im Gesetz ebenfalls als Ausweichmöglichkeit ausgeschlossen, jedenfalls dann, wenn Glückspiel in dieser "Runde" gewohnheitsmäßig ausgeübt wird.

Eine Veranstaltung, die öffentlich beworben mit dem Ziel der Teilnehmergewinnung (wozu auch sonst) wird, ist aber offensichtlich öffentlich. wink.gif
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Jan-Remmer Harms
#22 Geschrieben am: Mi 17.01.2007, 19:51 (+00:28)
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QUOTE
Deine Geburtstagsparty zu der du eine Auswahl von Gästen explizit eingeladen hast, ist keine öffentliche Veranstaltung. Das ist sie auch dann nicht, wenn du deinen Freund "inkl. Begleitung" eingeladen hast.


Das kann ich so nicht bejahren. Ich erinner mich an einen Streit mit der Gema über genau diese Situation: Ich wollte rein interessenhalber wissen, inwiefern denn nach dem Gesetzesgeber das Wort "Öffentlich" geahndet wird. Ich bekam in etwa folgende Antwort: Wenn ich einen Geburtstag veranstalte und nicht jeder, der eingeladen ist, mit mir verwandt ist, dann ist das eine öffentliche Veranstaltung und demnach gemapflichtig. Hart aber scheinbar wahr.. Ich konnte leider nicht nochmal nachfragen, da der Typ meine Anrufe nicht mehr annimmt.


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12 Monate später...
Stoner
#23 Geschrieben am: Mo 7.01.2008, 02:08 (+12m )
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Ich kann leider noch kein PM oder Emails verschicken.. deshalb mach ich es ganz frech von hier.. matthias.. von power labels ag... ich hätte interesse, was das angebto mit der lifetime provision angeht... kannst du mir nähere infos senden.. wäre dir verbunden...

icq:255332488
email:stoner88@hotmail.de


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Stoner
#24 Geschrieben am: Mo 7.01.2008, 02:09 (+00:01)
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habe ebenfalls versucht pokern zu bewereben, aber las das es überhaupt nicht direkt geht..
aber es gab eine seite, über die es indirekt ging und dadurch wieder legal..


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- Matthias -
#25 Geschrieben am: Mo 7.01.2008, 09:15 (+07:05)
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Es gibt noch einige "Schlupfwinkel" - nur ist das nicht unser Ding, weshalb wir uns hier völlig zurückgezogen haben.

Wir warten jetzt erst einmal die weitere Entwinklung ab. Es wird in Brüssel einiges geschehen, bzw. geschehen müssen, denn es kann eigentlich in einem EU-Land nicht etwas illegal sein, was in anderen EU-Ländern gängige Praxis ist - obwohl dies leider auch in vielen anderen Bereichen EU-Gepflogenheit zu sein scheint.
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Pico
#26 Geschrieben am: Mo 7.01.2008, 10:38 (+01:23)
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Dieses Posting hat sich nun ja vorallem auf DE bezogen. Wen es interessiert, die Eidgenössische Spielbankenkommission der CH hat ein FAQ zum Thema Poker veröffentlicht: http://www.esbk.admin.ch/esbk/de/home/themen/poker/faq.html

D.h. in der CH ist direkte Werbung für Poker-Sites, wo um Geld gespielt werde kann, ebenfalls nicht erlaubt. Denkbar wäre wohl auch hier, den indirekten Weg über Kostenlos-Sites zu gehen.
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