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> copyright von audio daten?
Josh
Geschrieben am: So 30.11.2003, 19:02
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hallo.

ich will auf meiner seite musik alben vorstellen, und da wäre es schön, wenn ich samples ins internet stellen könnte. doch wie weit ist das erlaubt? ich sehe bei vielen online shops, dass die das machen, aber fast immer mit realmedia, nicht mp3. bis zu welcher länge / bitrate ist das erlaubt? oder wie geht das?

gr33tz j0sh


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Remo Uherek
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#2 Geschrieben am: So 30.11.2003, 19:09 (+00:06)
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Meiner Meinung nach darfst du das nicht. Denn Urheberrecht bleibt Urheberrecht, egal ob du nur fünf Sekunden oder das ganze Lied veröffentlichst.
Wenn du dir keinen Ärger einfangen willst, würde ich mich an einen Juristen wenden oder dir von jeder Band eine schriftliche Bewilligung holen, dass du Samples veröffentlichen darfst.


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jonas
#3 Geschrieben am: So 30.11.2003, 19:26 (+00:17)
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okay, ich weiß nicht inwiefern du was wirklich eigenes planst, aber schau dir doch mal das Partnerprogramm von ValueRadio an, das ist an sich ganz interessant.

Zum Copyright: generell verbleibt das Copyright beim Urheber, wenn klar und eindeutig feststellbar ist, dass es sich um ein Werk des Urhebers handelt. Du kannst es also abwandeln, so dass man es nicht mehr hört - aber das ist dann ja auch nicht mehr sinn der Sache deines Projekts.

J.


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Josh
#4 Geschrieben am: Mo 1.12.2003, 14:29 (+19:02)
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danke. ich werde mich mal in einem grösseren forum erkundigen, evtl rennt da irgend n advocat rum! wink.gif


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1 Monat später...
alec
#5 Geschrieben am: Mo 12.01.2004, 16:05 (+1m )
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Hi

Ist zwar schon bald ein alter Hut, aber wenns noch aktuell ist: Unter http://www.suisa.ch, Nutzer, FAQ findest Du die gesuchten Informationen...

Gruss


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Josh
#6 Geschrieben am: Mo 12.01.2004, 16:08 (+00:02)
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vielen dank! smile.gif


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Josh
#7 Geschrieben am: Mo 12.01.2004, 16:11 (+00:02)
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QUOTE
suisa:

g) Welche Entschädigung ist für die Veröffentlichung von Sound-Samples zu bezahlen?
 
Bei Sound-Samples handelt es sich um kurze Hörproben einzelner Musiktitel, zum Beispiel für einen CD-Katalog oder die Präsentation von Veranstaltungen, Musikgruppen etc. Es handelt sich dabei normalerweise um reine Audiodateien, die auf der Website unentgeltlich zur Verfügung stehen.
Für das Einspeichern in den Server hat der Betreiber des Servers oder sein Auftraggeber eine Vergütung in Höhe von CHF 1.25 pro 60 Sekunden geschützter Musik zu bezahlen (vgl. Ziffer 14 des Tarifs PN). Diese Entschädigung ist einmalig für jeden eingespeicherten Titel zu entrichten.
Für die Präsentation des Titels im Netz beträgt die anfallende Entschädigung CHF 12.50 pro Monat für bis zu 15 gleichzeitig mögliche Zugriffe (vgl. Ziffer 9.3 des GT T).



heilige scheisse, das ist ja lächerlich!!!!! sad.gif


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alec
#8 Geschrieben am: Fr 16.01.2004, 09:32 (+3d 17:20)
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Hi

Nöö, ist eigentlich nicht so schlimm, sondern alles nur eine Sache der Auslegung.

Wenn Du Deine Samples als Midi ablegst, so können Deine Seitenbesucher die Samples auch als Polyphone-Natel-Ringtöne benutzen (poly's. sind soviel ich weiss nichts anderes als MIDI-Files). Für Natel-Ringtöne gilt nämlich folgendes (Email-Auszug):

************************************************************
Die Tarifansätze sind die folgenden:

10 % vom Detailverkaufspreis bei einer Mindestentschädigung von Fr. 0.075
pro Ringtones bis zu einer Minute Spieldauer.

Auch wenn Sie die Ringtones verschenken, müssten Sie pro Ringtones Fr.
0.075 für die Komponisten abliefern.

************************************************************

Wenn Du jetzt AGB's auf Deiner Seite definierst und darin erklärst, dass Dein Angebot (eigentlich) nur polyphone Ringtöne enthält, so kostet es Dich ja nur noch Fr. 0.075 pro "Ringtone", was doch ganz tragbar ist. wink.gif

Da Du allerdings Werbung machst für "Urheber", so wäre ev. eine kurze Email an den betroffenen Verlag sicher schon genügend, um Dich auch von diesen Fr. 0.075 zu befreien. biggrin.gif


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