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Denis07
Geschrieben am: Fr 15.12.2006, 18:33
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Hallo,

leider hat meine Seite http://www.pkv-selbstvergleich.de noch den PR0. Hab mich schon über grundlsätzliches zum PageRank informiert und möchte wissen, wie man wenigsten vom PR0 auf 1 kommt. Bisher habe ich die og. Seite nur in relativ wenigen Katalogen eingetragen, erscheine trotz des PR0 bei einigen Begriffskombinationen auf der ersten Seite von Google. Weiss jemand wie viele Links man braucht um wenigstens den PR1 zu bekommen?

Gruß
Denis
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wohnung
#2 Geschrieben am: Fr 15.12.2006, 19:09 (+00:35)
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hallo,

ein guter pr 2 sollte für einen pr 1 genügen smile.gif

gruß
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jAuer
Jürgen Auer - freiberufl. Programmierer
#3 Geschrieben am: Fr 15.12.2006, 19:16 (+00:07)
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Der sichtbare PR wird nur alle paar Monate aktualisiert - das dauert also.

PS: Das

QUOTE
Dieser Nachteil der gesetzlichen Kasse kann noch größer werden, wenn sich aus dem Steuerbescheid ergibt, daß der Selbständige mehr als 1.837,50 ¤ verdient hat. In diesem Fall fordert die gesetzliche Kasse Geld nach, erstattet aber kein Geld zurück, wenn sich aus dem Steuerbescheid ergibt, dass der Gewinn unter 1.837,50 ¤ lag. Diese Praxis wurde gerade vom Bundessozial- gericht als legitim bestätigt und führt dazu, dass viele freiwillig versicherte Selbständige Rücklagen bilden müssen um die Nachforderungen für viele Monate bezahlen zu können. Je nach dem wann die Steuererklärung abgegeben wird, gibt es den Steuerbescheid oft ein Jahr nach dem eigentlichen Steuerjahr. Hat der Selbständige z.B. 2.500 ¤ im Monat verdient, wird der Beitrag von der Kasse neu berechnet, und zwar rückwirkend. Wer die Steuererklärung für 2004 im Juni 2005 abgibt, bekommt den Steuerbescheid in der Regel im August 2005, d.h. hier werden Beiträge für 20 Monate nacherhoben. Bei einem Verdienst von 2.500 ¤ sind 386 ¤ Beitrag fällig. Da der Selbständige nur 284 ¤ bezahlt hat, muß die Differenz für 20 Monate nachgezahlt werden. Das sind in diesem Fall 20 x 102 ¤ = 2.040 ¤.


von http://www.pkv-selbstvergleich.de/Wechselr...lbstaendige.htm

ist falsch. Ich bin seit langer Zeit als Freiberufler in der GKV (warum, ist hier kein Diskussionsthema). Das Minimaleinkommen wird mit 1.837 angesetzt, davon berechnet sich der Beitrag. Ist das Einkommen höher, steigt auch der Beitrag (bis zur Obergrenze). Das wurde aber niemals rückwirkend nachgefordert. Ich kriege meistens im Juni meinen Steuerbescheid, ab Oktober gilt dann für ein Jahr der neue Beitrag basierend auf dem Jahreseinkommen des letzten Jahres.

Die letzten beiden Sätze sind also Horrormärchen.


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Denis07
#4 Geschrieben am: Sa 16.12.2006, 20:29 (+25:13)
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Der sichtbare PR wird nur alle paar Monate aktualisiert - das dauert also.
OK das habe ich nicht gewusst, dass es so lange dauert. Da ich bereits einige Links von Seiten mit PR5 habe, müste ich bei der nächsten Aktualisierung weg vom PR0 sein.

von http://www.pkv-selbstvergleich.de/Wechselr...lbstaendige.htm
ist falsch.
Ist rechtlich leider richtig.

Ich bin seit langer Zeit als Freiberufler in der GKV (warum, ist hier kein Diskussionsthema).
Keiner hat behauptet, dass die PKV für jeden das Richtige ist.

Das Minimaleinkommen wird mit 1.837 angesetzt, davon berechnet sich der Beitrag. Ist das Einkommen höher, steigt auch der Beitrag (bis zur Obergrenze). Das wurde aber niemals rückwirkend nachgefordert.
Es gibt Kassen die das in der Vergangenheit häufiger gemacht haben, deswegen kam dieses Thema auch in grosse Wirtschaftszeitungen. Rein rechtlich gesehen dürfen sie es machen, viele Kassen verzichten aber darauf, weil sie befürchten, dass sie dadurch den Kunden verlieren würden. Deine Kasse gehört dann auch dazu. Du kannst dich dort gern erkundigen, rechtlich dürfen sie es.

Die letzten beiden Sätze sind also Horrormärchen.
Die für einige Versicherten wahr geworden sind.

Gruß
Denis
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