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> Fremdzugriff auf Rechner / Änderung der Email-Zuga
baki balci
Geschrieben am: Mi 6.12.2006, 20:38
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Hallo Ayomer

Einem Freund wurde der Login entwendet (wahrscheinlich durch einen Keylogger)und die virtuelle Besitztümer gestohlen.

Auch wurden seine Zugangsdaten bei GMX geändert.

Er hat die IP Address vom "Verbrecher" gespeichert und die dazugehörige Uhrzeit.

Nun fragt er mich wie er jetzt vorgehen soll.

"Soll ich zum Anwalt oder zur Polizei und wenn ja, was kann ich damit erreichen?"

Ist jemanden mal das selbe passiert oder wie sollte man jetzt vorgehen gegen die "Verbrecher" ?

Gruss, Baki


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sd12
#2 Geschrieben am: Do 7.12.2006, 11:09 (+14:31)
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shameister
#3 Geschrieben am: Do 7.12.2006, 12:59 (+01:50)
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Hallo,

ich bin derjenige um dens geht:

Ich sitze in Deutschland meine Email-Adresse ist eine *@gmx.net und der wahrscheinliche ISP des Fremdzugreifers meines PCs ist telnet.be.

Um meine Email-Adresse zurück zu erhalten habe ich schon die Kommunikation mit der GMX-Support-Abteilung gestartet.

Ich bitte um weitere Handlungsempfehlungen. Soll ich eine Strafanzeige stellen? Was kann mir das bringen?

Liebe Grüße

S. Hameister
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Tim
#4 Geschrieben am: Do 7.12.2006, 15:15 (+02:15)
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Eine Strafanzeige wird nach meiner Meinung nicht viel bringen, d.h. ich glaube kaum, dass ein Täter ermittelt wird.

Andererseits kann sie auch nicht schaden. Mal angenommen der Täter treibt mit deinen Daten irgendwelchen Unfug, dann könnte es sogar vorteilhaft sein, wenn offiziell bekannt ist, dass dir die Daten entwendet wurden.

Aber das ist nur eine Laienmeinung und natürlich keine Rechtsberatung.

Tim


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shameister
#5 Geschrieben am: Do 7.12.2006, 16:46 (+01:31)
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Hmm,

auch wenn es nichts bringt werde ich dies nun auf jeden Fall heute Abend in Angriff nehmen, da ich nicht einsehe soetwas durchgehen zu lassen.

Liebe Grüße
S. Hameister
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Miguel.Gomes
#6 Geschrieben am: So 10.12.2006, 18:21 (+3d 01:35)
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Das von dir beschriebene Szenaro entspricht Paragraf 202a - Ausspähen von Daten. Die Strafandrohung liegt bei Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.


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