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> Habe ich Anspruch auf die Domain?
Simon H
Geschrieben am: Fr 17.11.2006, 20:18
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Ich plane, eine Homepage zu erstellen, auf der ich mich und meine Projekte vorstellen möchte. Natürlich hätte ich da auch gerne meinen Vor- und Nachnamen als Domainnamen. Es soll eine .de-Domain sein, weil ich in Deutschland wohne.

Die Domains "s*monh*mm.de" bzw. "s*imon-h*mm.de" sind bereits von der S*mon GmbH mit Sitz in der Stadt Hamm registriert worden. Die Firma ist lediglich unter "S*mon GmbH" eingetragen und nicht unter "S*imon H*mm GmbH". Ich weiß, dass Unternehmen normalerweise Vorrang vor Privatpersonen haben, die Domains sind in diesem Fall allerdings eine Kombination aus Firmenname und dem Namen einer Stadt.

Laut § 12 BGB genießen sowohl persönliche Namen als auch Namen von Unternehmen Schutz vor unbefugter Verwendung durch Dritte.

Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob die Firma Anspruch auf die Domains hat, oder ich.
Wie gesagt, bei der Firma ist es eine Kombination und nicht der reine Firmenname.
Kann mir jemand genaueres sagen?

Grüße, Simon
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jAuer
Jürgen Auer - freiberufl. Programmierer
#2 Geschrieben am: Fr 17.11.2006, 20:31 (+00:12)
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Wenn 'Auer aus Berlin' eine Domain 'anderer Name ABC aus anderer Stadt XYZ' hätte und Du 'ABC XYZ' heißt, dann hättest Du beste Chancen, die Domain zu bekommen.

In diesem Fall vermute ich, daß die Sache aussichtslos ist. Denn die Firma heißt so und hat ihren Sitz dort, der Name ist also m.E. nach nicht ernsthaft anfechtbar. Ein solcher Domainname 'stimmt einfach', es liegt ja nahe, daß eine örtlich aktive Firma einen solchen Namen wählt (auch, um sich bsp. von anderen Firmen namens 'Simon' mit Sitz in anderen Orten abzugrenzen).

Also gilt 'first come, first have'.

Theoretisch könntest Du natürlich klagen, faktisch wäre das wahrscheinlich unsinnig.


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Urs
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#3 Geschrieben am: Fr 17.11.2006, 22:19 (+01:48)
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hast du es mit verhandeln versucht?
würde ich zuerst tun, bevor ich mir die rechtlichen schritte zurecht lege.
wenn die beide haben, könnte es ja sein dass du eine kriegen kannst und dort einfach einen link setzen musst.
ähnlich haben sich winterthur und zurich geeinigt, da es dort firmen gibt die so heissen wie die stadt.


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Simon H
#4 Geschrieben am: Fr 17.11.2006, 23:35 (+01:15)
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Nein, mit Handeln habe ich es noch nicht versucht. Ich werde morgen mal eine freundliche eMail verfassen und den Besitzer darin um die Herausgabe einer der beiden Domains bitten. Mit einer könnte ich sehr gut leben. Auch ein Link auf die Seite wäre kein Problem.

Bei Google ist nur die Version mit Bindestrich indexiert. Außerdem wird auch nur auf diese Version gelinkt. Sofern die Firma keine Offline-Werbung mit der anderen Version macht, dürfte es im Prinzip kein großes Problem sein, die Domain abzugeben. Die ohne Bindestrich gefällt mir ohnehin besser. smile.gif

Wie gesagt, ich schreibe morgen eine eMail und hoffe, dass ich die Domain bekomme. Ich werd euch dann sagen, ob es geklappt hat, oder nicht.

Falls mir dennoch jemand eine Antwort auf die Frage geben kann, ob ich rechtlich gesehen Anspruch drauf habe, wäre ich natürlich froh. Für den Fall, dass ich die Domain nicht bekomme, wüsste ich dann jedenfalls ob sich eine Klage lohnt.

Grüße, Simon
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omc
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#5 Geschrieben am: Sa 18.11.2006, 02:23 (+02:48)
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der email versuch ist sicher klug und wirklich ein versuch wert.

der rechtsweg denke ich wirst du mit grösster wahrscheinlichkeit verlieren. ich glaube nicht, dass das namensrecht stärker gewichtet wird als die firma mit zusatz stadt, welche die domain schon lange im verkehr benutzt. zudem glaube ich nicht, dass es das wert ist einer firma so zu kommen wegen einer solchen domain... such dir ne andere.

wenn ich dir firma wäre und du klagen würdest, dann würde ich das bis zum BGH ziehen, aber soweit wird es wohl kaum je kommen..... ;-)

ric


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Urs
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#6 Geschrieben am: Sa 18.11.2006, 08:37 (+06:13)
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Hallo Simon

Herausgabe würde ich nicht unbedingt schreiben, das klingt so nach Lösegeld

Gruss

Urs


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Marcel Klitzsch
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#7 Geschrieben am: Sa 18.11.2006, 09:21 (+00:44)
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Wozu der ganze Aufwand? Wegen einer privaten Domain?
Registriere doch den Namen deiner Firma oder deines Gewerbes, denn du wirst ja sicher eins haben, denn ich sehe ja Adsense-Anzeigen auf deinem Webkatalog. wink.gif

Für mich ist das eine klare Sache. Die Firma wird sich ins Fäustchen lachen und demnächst gibts hier bei Ayom den nächsten Thread in dem man sich über die Deutschen und ihr Hang zum "Muss-alles-per-Gericht-durchsetzen-und-auf-mein-Recht-pochen" belustigt.

Für mich eine reine Farce.


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- Matthias -
#8 Geschrieben am: Sa 18.11.2006, 09:27 (+00:05)
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QUOTE
Für mich ist das eine klare Sache. Die Firma wird sich ins Fäustchen lachen und demnächst gibts hier bei Ayom den nächsten Thread in dem man sich über die Deutschen und ihr Hang zum "Muss-alles-per-Gericht-durchsetzen-und-auf-mein-Recht-pochen" belustigt.


Dies ist nicht von der Hand zu weisen - noch dazu wird dieses Unternehmen über die zusätzliche, vielleicht sogar öffentliche, Aufmerksamkeit dankbar sein.

Darüber hinaus kann ich in dem Sachverhalt keinen Aspekt erkennen, aus dem sich ein Rechtsanspruch auf Herausgabe der Domain ableiten lässt.
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Simon H
#9 Geschrieben am: Sa 18.11.2006, 09:36 (+00:08)
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QUOTE (Urs @ Sa 18.11.2006, 8:37)
Herausgabe würde ich nicht unbedingt schreiben, das klingt so nach Lösegeld

Wie würdest du das denn stattdessen formulieren?
Kannst du mir einen Ansatz geben?

QUOTE
zudem glaube ich nicht, dass es das wert ist einer firma so zu kommen wegen einer solchen domain

Da hast du natürlich recht.
Ich habe nicht vor, denen die Domains in irgendeiner Art und Weise zu "klauen". Das wäre wahrscheinlich im höchsten Maße Geschäftsschädigend. Das möchte ich nicht.
Allerdings hat die Firma beide Domains und nutzt nur eine davon. Ich hoffe, dass wir uns da irgendwie einig werden können. smile.gif

Klagen werde ich so oder so nicht. Für eine private Domain ist es wohl - wie ihr schon sagt - kaum lohnenswert. Wenn ich die Domain nicht bekommen sollte, werde ich eine andere registrieren. So wichtig ist mir die Domain dann doch nicht.

Grüße, Simon
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omc
Online Media Consulting GmbH
#10 Geschrieben am: Sa 18.11.2006, 10:35 (+00:59)
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die firma nutzt aber mit guten grund die mit und ohne bindestrich version. das empfehle ich meinen kunden auch, denn die einen user lieben bindestriche, die anderen nicht. und ich will ja die leute nicht auf andere website schicken.

es ist also durchaus ok, wenn die firma

firma-stadt.tld und
firmastadt.tld ihr Eigen nennt.

auch daraus lässt sich kein anspruch ableiten.

PS: suchmaschinentechnisch ist es auch normal, dass die links nur auf eine version der domain gehen und die anderen am besten per modrewrite umgeschrieben werden.

ric


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