| André Griepenburg Andre Griepenburg Internetdienstleistungen |
Geschrieben am: Mo 16.10.2006, 23:20
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![]() AyomRank 6 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 774 Mitglied seit: 29.08.2006 |
Hallo,
ich habe heute mal eine etwas knifflige Frage, die für mich aber von recht großer Bedeutung ist: Darf eine Person, die ICH fotografiere und veröffentliche, dieses Foto "beliebig" verändern? Laut "Recht am eigenen Bild" steht dieser Person ja ein gewisses Recht zu, aber wie weit geht dies genau? Ich dachte bisher, dass dies nur das Thema "Veröffentlichung" bzw. "Verwendung" des Fotos betrifft, nicht jedoch die Manipulation. Ein Beispiel: Ich fotografiere Person A und füge dem Foto ein kleines Wasserzeichen bei, bevor ich dieses auf meinen Seiten veröffentliche. Hintergrund: Wenn nun Person A dieses foto mag und auf seiner privaten Seite veröffentlicht soll bitte auch jeder sehen, WER dieses foto gemacht hat. Außerdem kann ich so gegenüber Zeitung/Medien beweisen, dass dieses Foto von mir stammt. Nun verändert Person A jedoch dieses Foto und schwärzt das Wasserzeichen aus. Der Rest des Fotos bleibt wie im Original vorhanden, lediglich der Hinweis auf den Urheber ist entfernt worden. Frage: Darf Person A dies? Wir gehen davon aus, dass NUR Person A auf dem Foto abgebildet ist. Wäre über Hilfe dankbar ^^ Ahja: Geht hier natürlich mal wieder um deutsches Recht... wer sonst hätte so verkorkste Rechte ^^ Gruß, Andre PS: Falls ich Tippfehler, fehlende Umlaute oder ähnliches im obigen Beitrag habe bitte ich dies zu entschuldigen. Mein Windows hat sich vor 1 Stunde verabschiedet und ich habe derzeit nur ein Linux-Live am laufen -------------------- |
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| Duvi |
#2 Geschrieben am: Di 17.10.2006, 01:06 (+01:45)
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 498 Mitglied seit: 4.10.2006 |
Hi,
Deshalb habe ich da auch mitlerweile den Grundsatz: "Mut zur Vernunft!" Wie soll ich denn voran kommen, wenn ich bei jedem Pups tage-/wochenlang recherchieren muss, ob es denn jetzt erlaubt ist. Und danach meisten immer noch keine Klarheit habe Mal Laienhaft zu deiner Knobelfrage, in der Juristen wahrscheinlich voll aufgehen können :-) DU machst Urheberrechte geltend. Dazu bedarf es ja einer gewissen "Schöpfungshöhe". Ein schwammiger Begriff, der zudem noch von Gerichten und nicht von Künstlern beurteilt wird. Und ob ein Richter z.B. einem Partyfoto die nötige Schöpfungshöhe zubillgt ..??? hmmm Partyfotos, "Recht am eigenen Bild". Da stellt sich ja die Frage ob diese Fotos überhaupt erlaubt sind. Kann ein "Grinsen" in die Kamera schon als Einwilligung betrachtet werden? Hm, schätze schon. Aber bei "Betrunkenen"? Was zum Urheberrecht noch zu trennen ist, sind die "Nutzungsrechte". Und wenn Du ganz sicher gehen willst, solltest Du die vorher klären. Also irgendwas schriftliches. ... Am besten mit "Nüchternen". Also vorher Pusten lassen Ich schätze Du hast schlechte Karten. Vielleicht bist Du der "reinen Lehre" nach sogar im Recht. Aber man stelle sich einfach mal vor Person A behauptet, Du hättest ihr einen Abzug zugesagt aber von dem Wasserzeichen nix erwähnt. Ein anderes Gedankenspiel: Person A wohnt nicht in Deutschland. Und dann ist da ja noch der § 22 des KunstUrheberGesetzes: Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Hm, man beachte das "im Zweifel". Hast du Person A nachweislich entlohnt? Ich würde sagen, übe Dich in Gelassenheit und mache mehr Fotos als man Dir klauen kann So Long Duvi |
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| Ronald Nickel Ronnic Arts - Arts ´n graphics |
#3 Geschrieben am: Di 17.10.2006, 07:16 (+06:10)
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![]() AyomRank 7 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1264 Mitglied seit: 27.12.2005 |
Da ein Wasserzeichen nicht "Bildrelevant" ist kann dies entfernt werden. Die Urheberschaft wird dadurch nicht brührt. Frag ist nun ob nach dem Entfernen der Eindruck entstehen soll das ein Anderer Schöpfer des Bildes ist indem man das bild in das Portfoloios eines anderen Fotografen stellt. Da wird die Sache dann heikler.
Tipp: mach ein etwas aufwendigeres Wasserzeichen was nicht so leicht entfernbar ist. Gruß Ronny -------------------- Skypename: "ronaldnickel"
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| Magical |
#4 Geschrieben am: Di 17.10.2006, 22:17 (+15:00)
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AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 82 Mitglied seit: 23.10.2005 |
Ist auf jeden Fall eine interessante Frage..
Soweit ich weiss benötigst Du für die Veröffentlichung des Fotos in diesem Fall die Einwilligung der betreffenden Person (am besten schriftlich - wir sind ja schliesslich in Deutschland...). Ohne diese kann Dir der Fotografierte untersagen, dieses zu veröffentlichen. Soweit ich weiss muss man es gestatten, dass die Fotografierten ein Bild von sich veröffentlichen möchten - hierfür müssen sie jedoch auch den Fotografen mit angeben (es sei denn es liegt eine anderweitige Vereinbarung vor). Man müsste also nur die Verwendung auf einer privaten Website gestatten, wenn Angaben zum Fotografen gemacht werden. Der Fotograf hat das Copyright - dieses sollte auch durch das "Recht am eigenen Bild" nicht eingeschränkt werden. Bin zwar nicht 100%ig sicher - aber versuche mich gerade auch in diese ganze Urheberrechtsmaterie und das Model release-Thema bei der Fotografie einzuarbeiten... -------------------- Finance Know-How - Das Wissenportal für die Geldanlage und Kredite - Mit Informationen und aktuellen Vergleichen
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