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(?) Tags raten (?) kündigung, rechnung, rückbuchung, strato (edit)
 
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> Rückbuchung bei Fehlerhafter Rechung..., nach Kündigung... ???
André Griepenburg
Andre Griepenburg Internetdienstleistungen
Geschrieben am: Fr 13.10.2006, 09:49
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Hallo,

ich hatte bis Anfang Oktober einen Server bei einem großen deutschem Anbieter (S*) stehen, habe diesen aber nun zum 3.10. Ordnungsgemäß gekündigt. Dies wurde mir auch bestätigt, der Server ist dann zum 5. wohl offline gegangen.
Soweit so gut.

Vor ein paar Tagen habe ich nun jedoch eine Rechnung für besagten Server bekommen, und zwar für den Monat Oktober.
Zu allem Überdruß hat Strato gleich 2 Tage später das Geld abgezogen (komischerweise zum 1. Mal in 12 Monaten, dass die das direkt nach Rechnungsstellung machten und nicht 4 Wochen später).
Ich habe direkt bei Erhalt der Rechnung den Support angerufen und dort wurd emir gesagt "man kümmere sich darum".
Bis heute habe ich nichts wieder gehört.
Deswegen heute noch einmal angerufen.
1. Anruf:
Mitarbeitern teilt mir mit, dass Sie sich drum kümmert... Leitung still nach 4 Minuten "Stille" aufgelegt.
Kosten des anrufs:
1,32 ¤

2. Anruf:
(Endlich mal eine Mitarbeiterin, die deutsch kann)
Die Mitarbeiterin sagt mir, dass das wohl so richtig ist und das ich von der Buchhaltung zum Ende des Monats eine Gutschrift erhalte. Dies ist für mich vollkommen inakzebtabel, da ich auf das Geld angewiesen bin. Dies habe ich auch so weitergegeben, jedoch scheint es hier kein Entgegenkommen zu sein.
Also teilte ich der netten Mitarbeiterin mit, ich könne das Geld auch einfach zurückbuchen, schließlich liegt der Fehler bei S* und nicht bei mir.
"Dann müssen Sie 10¤ Gebühr bezahlen, so steht es in den AGB".

Okay,
ich habe nun der Mitarbeiterin mitgeteilt, dass ich in den nächsten paar Tagen eine Gutschrift erwarte sowie eine Gutschrift über die mir entstandenen Kosten (3 Telefonate ca. 3-4¤).


Frage
Darf S* überhaupt noch die 10¤ verlagen, wenn
1. der Vertrag bereits rechtskräftig gekündigt wurde und
2. der Fehler eindeutig bei S* liegt?

Ich wäre euch über Hilfe diesbezüglich sehr dankbar, vielleicht hat ja der eine oder andere schon Erfahrungen in dieser Richtung.
LG
André


// Edit
Hab gerade mal die Passage hierzu in den AGB gefunden. Die Rechtslage scheint mir hier sehr klar FÜR meine Sicht zu sein, folglich müsste eine Rückbuchung kostenlos sein. Der Nachweis sollte recht einfach sein, da ich meinen Kontoauszug und die Rechnung habe sowie die Kündigungsbestätigung.
QUOTE
3.9 Bei Zahlungsverzug kann S* für die erste und zweite Mahnung Mahnentgelte und für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsentgelte in Höhe von jeweils ¤ 10,00 erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist.


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Nicolas Glauser
Stiuvou Design
#2 Geschrieben am: Fr 13.10.2006, 10:07 (+00:18)
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Ich denke es solte kein problem sein das Geld zurück zu buchen. Wäre ja meiner Meinung ja nicht unberechtigt?


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jAuer
Jürgen Auer - freiberufl. Programmierer
#3 Geschrieben am: Fr 13.10.2006, 10:10 (+00:03)
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QUOTE (TheGamer1701 @ Fr 13.10.2006, 9:49)
ich hatte bis Anfang Oktober einen Server bei einem großen deutschem Anbieter (S*) stehen, habe diesen aber nun zum 3.10. Ordnungsgemäß gekündigt. Dies wurde mir auch bestätigt, der Server ist dann zum 5. wohl offline gegangen.

Das ist doch ganz simpel:

Du hast den Server gekündigt, also hast Du keine Zahlungsverpflichtungen mehr. Wenn dann eine Firma Geld abbucht, dann widersprichst Du bei deiner Bank, die bucht zurück - Fall erledigt.

Wenn Sie dir dann eine Mahnung schreiben oder protestieren, werden sie schon merken, daß bereits die Forderung ungültig ist, der Fehler also bei ihnen liegt.

Da es keine gültige Rechnung gibt, gibt es auch keinen Zahlungsverzug.

Du hast - völlig unnötig - per Hotline dort angerufen. Diese Kosten sind nicht erstattbar. Du hättest das Geld einfach bloß - von der Bank - rückbuchen lassen müssen.


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memoriam
#4 Geschrieben am: Fr 13.10.2006, 13:52 (+03:41)
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Hallo,

ich kann JAuer nur zustimmen, rate Dir aber trotzdem, diese Angelegenheit auch zu klären, denn das sog. Scoring von Firmen wie SCHUFA und anderen wird immer bedeutender, und da könnte ein Mahnbescheid - ob berechtigt ausgestellt oder nicht, interessiert erstmal keinen - durchaus negative Auswirkungen haben.

Also nicht denken, Du seist ja im Recht und die Sache auf sich beruhen lassen, sondern aktiv klären.

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André Griepenburg
Andre Griepenburg Internetdienstleistungen
#5 Geschrieben am: Fr 13.10.2006, 14:31 (+00:38)
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Danke,

also ich warte nun erstmal ab was passiert und schau dann.
Hab übrigens schon einmal eine ähnliche Situation Anfang des Jahres gehabt, hab da nach über 1,5 Jahren was abgezogen bekommen (ohne Rechnung), das zurück überwiesen und dann 2 Wochen später Post vom Inkasso-Büro biggrin.gif

Naja, haben sich aber nach meinem letzten Fax net mehr gemeldet, denke das hat sich bei denen auch wohl erledigt...


Danke für eure Hilfe,


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André Griepenburg
Andre Griepenburg Internetdienstleistungen
#6 Geschrieben am: Mi 18.10.2006, 09:38 (+4d 19:07)
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Es hat sich etwas getan...

mhh...
S* hat direkt mit einer Mahnung reagiert.
59¤ sei die ausstehende Rechnung, 10¤ die Mahngebühr.

So langsam wirds teuer..
Mhh..
Dabei hatte man mir die Fehlerhafte Rechnung bereits per Hotline bestätigt.


Bin jetzt am überlegen ob ich wieder drauf reagiere oder einfach abwarte.
Mein Geld habe ich schließlich (Rückbuchung), Vertrag ist gekündigt...


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