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Exorcist
Geschrieben am: Fr 14.05.2004, 17:24
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wenn ich eine eigene kleine agentur mit nur mir als mitarbeite designe für geld erstelle kann ich das einfach so machen oder muss ich das anmelden


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kinimod
#2 Geschrieben am: Fr 14.05.2004, 21:48 (+04:23)
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Kommt darauf an ob du das Gewerbe in Deutschland oder in der Schweiz ausführen willst. Soweit ich weiss, musst du in der Schweiz kein Gewerbe anmelden wenn dein Umsatz kleiner als 75000 Franken pro Jahr ist. (Auf deiner Steuererklärung solltest du es trotzdem angeben wink.gif )
In Deutschland ist es glaub ich so, dass schon das kleinste Gewerbe angemeldet werden muss. Aber korrigiert mich wenn ich mich irre.

Gruss
Dominik
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sd12
#3 Geschrieben am: Sa 15.05.2004, 05:32 (+07:43)
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Ist richtig so. Es ist aber ab 100 000 Umsatz.


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Franz A.
#4 Geschrieben am: Sa 15.05.2004, 06:16 (+00:44)
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In der Schweiz musst Du dich bei der AHV als Selbständigerwerbender melden. Das mit den 75'000.- SFR ist die Grenze zur MWS-Pflicht.
Einen Eintrag ins Handelsregister ist nicht zwingend, ausser für eine AG.

Viel Glück

Franz


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früher Baschi3
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Exorcist
  #5 Geschrieben am: Sa 15.05.2004, 07:19 (+01:02)
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Also ich bin ja noch jung und möchte erstmal noch nicht so viel nehmen weil ich heilt noch kein richtiger rofi wir bin also muss ich auch wenn ich 60 beispiel verlange muss ich das dann anmelden


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JoKa
#6 Geschrieben am: Sa 15.05.2004, 09:39 (+02:20)
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Ihr habt's ja gut in der Schweiz - in Deutschland zählt allein schon die Gewinnerzielungs-Absicht, d.h. selbst wenn man effektiv erstmal minus macht oder nur Kleinstbeträge verdient, ist eine Gewerbeanmeldung Pflicht sad.gif


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cybermaXX
#7 Geschrieben am: Sa 15.05.2004, 10:55 (+01:16)
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CH:
ahv und sozialkosten bezahlst du erst wenn du ein einkommen hast von 2000.- im jahr.

jeder stutz ist in bei der steuer als nebenverdienst anzugeben (wenn du es offiziel machst biggrin.gif )


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cybermaXX
#8 Geschrieben am: Sa 15.05.2004, 10:56 (+00:00)
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wieso kann man die eigenen beiträge nicht löschen?
das forum hatte mühe, nach dem absenden kam nur eine weisse seite, nun ist der beitrag 2/3 mal drin


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Alain_Aubert
#9 Geschrieben am: Sa 15.05.2004, 14:38 (+03:41)
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QUOTE
wieso kann man die eigenen beiträge nicht löschen?
das forum hatte mühe, nach dem absenden kam nur eine weisse seite, nun ist der beitrag 2/3 mal drin

Oh, keine Ahnung, hab das Doppelpost gelöscht, geht sowieso auf meine Kappe, arbeite an neuen WF features, während dem upload grosser Files kannst halt mal kurz zu Verzögerungen im Seitenaufbau kommen. Aber ich dachte Samstags vor 10 ist eh kein normaler Mensch wach und am Computer ;-)

@Cybermaxx, 1000 Dank, es handelt sich nicht um temporäre Probleme. Ich hab irgendwas versaut. Nach dem posten kommt nur einen weisse Seite, wenn &view=getnewpost in der Url ist, kommt nur eine weisse Seite, ich arbeite daran, danke, dass du mich darauf aufmersam gemacht hast.
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grooviak
  #10 Geschrieben am: Mo 17.05.2004, 20:59 (+2d 06:21)
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In der Schweiz gelten folgende Grössen:

AHV-Pflicht: Ab CHF 2'000.00 Umsatz jährlich
MWST-Pflicht: Ab CHF 75'000.00 Umsatz jährlich
Handelsregister-Eintrag als Einzelunternehmung: ab CHF 100'000.00 Umsatz jährlich

Als Kollektiv-, Kommandit- oder Aktiengesellschaft und natürlich auch als GmbH ist ein HR-Eintrag ohnehin zwingend.

Auf der Steuererklärung muss natürlich alles angegeben werden. Vergesst aber auf keinen Fall die möglichen Abzüge (z.B. für den Compi) zu machen. Viel mehr als dass sie euch wieder aufgerechnet werden (und ihr evt. darum streiten müsst) kann euch nicht passieren.

Das sind so die wichtigsten Infos, die man haben muss. Wer höhere Ziele hat, sollte sich gleich bei den entsprechenden Behörden erkundigen. Oder vielleicht noch besser: Professionell beraten lassen.

Gruass us Khur
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kinimod
#11 Geschrieben am: Di 18.05.2004, 13:22 (+16:23)
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@grooviak

Ab 2000 CHF /Jahr AHV-Pflicht? Das wusste ich nicht.
Wenn man bis jetzt noch nie AHV pflichtig war und auch keinen AHV Ausweiss besitzt, wie geht man dann vor? Wo muss man sich anmelden?
Bei mir war es so, als ich meine Lehre begonnen habe, habe ich automatisch nen AHV Ausweiss erhalten und mir wurden, bzw. werden die Beträge vom Lohn abgezogen. Aber eben, wie sieht das nun bei selbstständig erwerbenden aus?

Und gleich noch ne Frage. Wie mache ich das wenn ich angestellter bin und gleichzeitig einen Nebenerwerb habe. Reicht es wenn ich den bei der Steuererklärung angeben?

Mehr fällt mir im Moment nicht ein. wink.gif

Gruss
Dominik
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sd12
#12 Geschrieben am: Di 18.05.2004, 14:19 (+00:56)
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hallo

wenn du es auf der steuererklärung korrekt eingibst (einkommen aus selbststäniger erwerbstätigkeit) dann wird die ahv direkt belastet..


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grooviak
  #13 Geschrieben am: Mi 19.05.2004, 13:15 (+22:56)
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QUOTE (kinimod @ Di 18.5.2004, 13:22)
Ab 2000 CHF /Jahr AHV-Pflicht? Das wusste ich nicht.
Wenn man bis jetzt noch nie AHV pflichtig war und auch keinen AHV Ausweiss besitzt, wie geht man dann vor?

Da die AHV von den Sozialversicherungen abgerechnet werden, d.h. nicht zentral in Bern, ist es durchaus möglich, dass die Regelungen kantonal etwas verschieden sind. Dass die AHV direkt aufgrund der Steuererklärung erhoben wird, ist mir nicht bekannt. Jedenfalls ist das bei uns (Kanton GR) nicht so.

AHV-pflichtig wird man übrigens erst in dem Jahr, in dem man volljährig wird. Aber das nur so nebenbei...

Am besten ruftst du einfach mal bei der Sozialversicherungsanstalt deines Kantons an und erkundigst dich.

Gruass us Khur
Grooviak

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Sandro Feuillet
#14 Geschrieben am: Mi 19.05.2004, 14:20 (+01:05)
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QUOTE (grooviak @ Mi 19.5.2004, 13:15)
QUOTE (kinimod @ Di 18.5.2004, 13:22)
Ab 2000 CHF /Jahr AHV-Pflicht? Das wusste ich nicht.
Wenn man bis jetzt noch nie AHV pflichtig war und auch keinen AHV Ausweiss besitzt, wie geht man dann vor?

Da die AHV von den Sozialversicherungen abgerechnet werden, d.h. nicht zentral in Bern, ist es durchaus möglich, dass die Regelungen kantonal etwas verschieden sind. Dass die AHV direkt aufgrund der Steuererklärung erhoben wird, ist mir nicht bekannt. Jedenfalls ist das bei uns (Kanton GR) nicht so.

AHV-pflichtig wird man übrigens erst in dem Jahr, in dem man volljährig wird. Aber das nur so nebenbei...

Am besten ruftst du einfach mal bei der Sozialversicherungsanstalt deines Kantons an und erkundigst dich.

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ist richtig, allerdings kann man sich erst bei der ahv anmelden wenn man bereits einige kunden hat, und dies auch dokumentieren kann (offerten, rechnungen, verträge)

dies gilt zumindest für die einzelfirma in zürich.

gruss feuillet


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Gruss Sandro

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dani schenker
#15 Geschrieben am: Mi 19.05.2004, 14:29 (+00:08)
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hab mich auch schon mit solchen dingen beschäftigt... dabei hab ich auf diese seite gefunden...
klärt vor allem auch über kosten und so weiter auf, für die dies ernst meinen tongue.gif

http://www.gruenden.ch



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kinimod
#16 Geschrieben am: Mi 19.05.2004, 14:50 (+00:20)
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Danke für den Link, werd mir das mal ansehen obwohl es sehr auf den Kanton ZH bezogen aussieht.
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dani schenker
#17 Geschrieben am: Mi 19.05.2004, 16:26 (+01:36)
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ja das stimmt... was ich aber das interessanteste finde, sind die checklisten, die man haben kann... wenn man nach denen arbeitet, spielt es schlussändlich keine rolle wo das ist wink.gif


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