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> Datenschutz beim Nutzerprofilen
RalphSchneider
Geschrieben am: Sa 3.06.2006, 18:09
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Hallo,

eigentlich dürfen Nutzungsprofile ja nur anonym erstellt werden. Wie sieht es aber damit aus, wenn ich mit Tracking im Newsletter das Nutzungsverhalten einzelner Abonnenten ermittle, um ihnen dann maßgeschneiderte Angebote zu schicken? (Ich erhebe keine persönlichen Daten, aber natürlich die E-Mail Adresse).

Hab dazu im Forum noch nichts finden können.

Ralph
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Ronald Nickel
Ronnic Arts - Arts ´n graphics
#2 Geschrieben am: So 4.06.2006, 10:55 (+16:46)
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Zu den Angeboten müssen die User natürlich Ihre Zustimmung geben beziehungsweise teil der Nutzungsvereinbarung sein. Ansonsten ist es wir der Restmüll der mich täglich ereilt - Spam!

Gruß Ronny


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Maik
power-labels AG
#3 Geschrieben am: So 4.06.2006, 11:27 (+00:32)
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Beiträge: 485
Mitglied seit: 16.03.2006


Wenn es ein Newsletter ist, ist es kein Spam. Für Newsletter meldet man sich schließlich an. Und ich denke bei Ralphs Vorhaben steht ihm nix im Weg. Suchmaschinen speichern ja schließlich auch ungefragt alle Suchanfragen und verwenden sie zum verbessern der Suchqualität.


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RalphSchneider
#4 Geschrieben am: Mi 7.06.2006, 08:56 (+2d 21:28)
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Beiträge: 3
Mitglied seit: 3.06.2006


Ich habe jetzt ein bisschen weiter recherchiert und bin auf Hinweise gestoßen, dass es nicht erlaubt ist, die Nutzungsprofile mit den E-Mail Adressen zusammenzuführen*. D.h. ich kann wohl anonymisierte Nutzungsprofile erstellen, aber ich kann dann nicht sagen: "Aha, der Nutzer mit der Adresse xy@z.de ist interessiert an Thema x, also schicke ich ihm Angebote zu diesem Thema". Was natürlich gezieltes, personalisiertes Marketing unmöglich machen würde. Darum bin ich ja auch etwas verwirrt - denn macht das nicht jeder so?

Das Teledienstegesetz ist hier etwas unklar:

"Der Diensteanbieter darf für Zwecke der Werbung (...) Nutzungsprofile bei der Verwendung von Pseudonymen erstellen, sofern der Nutzer dem nicht widerspricht. (...) Diese Nutzungsprofile dürfen nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt werden". (TDG §6)

Was ist mit Pseudonymen gemeint?
Und heißt "sofern der Nutzer dem nicht widerspricht", dass ich auf alle Fälle eine Checkbox fürs Einverständnis anbringen muss - auch wenn ich nur den Nickname abfrage?

*Bei www.absolit.de von Torsten Schwarz liest man: "Ihr E-Mail System muss gewährleisten, dass die Nutzungsprofile pseudonymisiert sind und nicht mit den E-Mail-Adressen zusammengeführt werden können."

Ralph
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peermo
#5 Geschrieben am: Mi 7.06.2006, 09:45 (+00:49)
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Ich denke, dass die Gefahr von Spam relativ gross ist.
Wenn du ein Newsletter verschicken möchtest, würde ich dir vorschlagen ein neues Thema zu erstellen, in dem sich die Leute eintragen können. Somit verägerst du nicht ungewollt Leute.


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sanne
#6 Geschrieben am: Do 22.06.2006, 20:13 (+15d 10:27)
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Meines Wissens nach können Newsletter kostenpflichtige Abmahnungen zur Folge haben.
Viele Anwälte verdienen sich so nett was nebenbei.
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