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> Schweiz.ch kehrt heim, ...oder doch nicht...
Sacha
Greenfieldmedia GmbH
Geschrieben am: Mo 29.05.2006, 10:38
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QUOTE
Nach langem Streit gehört die Internetadresse www.schweiz.ch nun doch der Eidgenossenschaft. Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (Wipo) hat dem Bund die Adresse zugesprochen. Der bisherige Eigentümer der Adresse könne keine Rechte am Namen geltend machen, befand die Organisation für geistiges Eigentum. Gegen den Entscheid kann er aber die Gerichte anrufen.


NZZ

Meiner Meinung nach eine Schweinerei. Ist «Schweiz» als Marke eingetragen? Nein!
Auch der Staat müsste sich doch an die Regeln halten müssen. «Wer kaufen will, muss Angebot machen. Ob Angebot angenommen wird oder nicht, liegt beim Eigentümer».


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grunet
#2 Geschrieben am: Mo 29.05.2006, 10:45 (+00:07)
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Das Schweizerkreuz wurde doch letztens sogar als Marke eingetragen...
oder war das nur ein Versuch als die Schweizer T-Shirts iein Runner waren?


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Sacha
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#3 Geschrieben am: Mo 29.05.2006, 15:21 (+04:35)
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QUOTE (grunet @ Mo 29.5.2006, 10:45)
Das Schweizerkreuz wurde doch letztens sogar als Marke eingetragen...
oder war das nur ein Versuch als die Schweizer T-Shirts iein Runner waren?

So viel ich weiss, wurde der Antrag zurückgewiesen.

Interessant war auch die Entstehung des Swiss Logos:
QUOTE
Die ersten beiden Versuche den
Namenszug Swiss bzw. Swiss in Verbindung mit dem Schweizer Kreuz als Marke einzutragen wurden abgelehnt. Erst durch das Hinzufügen des zweiten roten Quadrates und der erläuternden Ausführung ‚Swiss International Airlines’ wurde die Swiss zur schutzwürdigen Marke.


Die Diskussionen rund um die legale Verwendung des Schweizer Kreuzes finden auch auf politischer Ebene des öfteren statt:
QUOTE
Erst kürzlich antwortete der Bundesrat auf die Interpellation „Missbräuchliche
Verwendung des Schweizer Kreuzes“ von Nationalrat Bruno Zuppinger. Darin bekräftigt der
Bundesrat, dass „es nicht vorgesehen ist, das Schweizer Kreuz künftig als Ursprungsbezeichnung nicht nur für Dienstleistungen, sondern auch auf Schweizer Produkten zuzulassen“, wenn es um die Markeneintragung geht. Für Werbezwecke dürfen also Unternehmen wie Emmi oder Swatch das Schweizer Kreuz (auch weiterhin) verwenden


...Quelle

Das Thema ist sicher noch nicht gegessen


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  #4 Geschrieben am: Di 30.05.2006, 19:27 (+28:05)
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Ich finde das grundsätzlich in Ordnung. Schweiz und sämtliche Übersetzungen in den Landessprachen soll der Eidgenossenschaft reserviert bleiben. Gehe ich auf eine Seite mit dem Nachem schweiz.ch erwarte ich Dienstleistungen des Landes Schweiz vorzufinden und nicht einer Privatfirma.

Evtl. bin ich da auch etwas zu patriotisch eingestellt . . rolleyes.gif
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Sacha
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#5 Geschrieben am: Di 30.05.2006, 20:28 (+01:01)
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QUOTE (Christian @ Di 30.5.2006, 19:27)
... Gehe ich auf eine Seite mit dem Nachem schweiz.ch erwarte ich Dienstleistungen des Landes Schweiz vorzufinden und nicht einer Privatfirma ...

So geht es mir auch.

Trotzdem finde ich, dass die Behörden dafür einen fairen Preis bezahlen müssten. Für mich ist auch klar, dass ch.com die Schweiz gehören muss. Die Behörden haben es bei den Kantonen auch geschafft, die Kontrolle und der Administration zu behalten. Die einzigen zweiziffrigen Domains in der Schweiz können nur vom Bund vergeben werden. Interessanterweise wurde die Regelung vor der Registrierung von schweiz.com fur XXX Frei getätigt. Diesen Schachzug haben sie einfach verpennt ...

War es nicht Casino888.com das für ca. 8 Millionen verkauft wurde? Über einen Jahr lang, gelangte man über diese Domain auf die Website einer Spenglerei, nämlich die des Besitzers. Casino888.com = Spenglerei ... ???


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  #6 Geschrieben am: Mi 31.05.2006, 05:45 (+09:17)
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Wobei eine Spenglerei und der Bund nicht ganz den selben Hintergrund haben und damit auch nicht ganz die selbe Absicht. Wer eine Domain wie schweiz.ch registriert müsste eigentlich um das Risiko wissen.
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Marc Schuler
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#7 Geschrieben am: Do 1.06.2006, 20:35 (+38:50)
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Meiner Meinung entschied die Wipo richtig. Was in der NZZ nicht hervorgeht, ist, dass ein Grundsatzentscheid gefällt wurde damit jedes Land Anspruch auf seinen Namen als Domain hat (siehe offizielle Pressemitteilung).

Schlussendlich ist es doch ziemlich genau das gleiche mit Schweiz.ch Geschäfte zu machen wie mit einem sonstigen Firmennamen (.ch) der bekannt ist, nicht?
--> Fazit: Würde es euch gefallen, wenn man mit eurem Namen Geschäfte machen würde? Nicht oder?

Firmennamen sind in der Schweiz auch ohne Markenschutz geschützt, warum sollte dies beim Bund anderst sein?


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omc
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#8 Geschrieben am: Do 1.06.2006, 20:42 (+00:06)
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nicht ganz... es geht darum dass ein land das anrecht hat auf der ccTLD (contry code) die domain in landessprache zu besitzen.

schweiz.ch
swizzera.ch etc. nicht aber .com oder sonst ne TLD oder ccTLD

deutschland.de JA
deutschland.ch NEIN
deutschland.eu > sunrise nutzen, sonst selber schuld.
(Bsp: für deutsche bundesregierung)

städtenamen.ccTLD sollen auch den Städten gehören. ist auch in ordnung.
somit hat barcelona anrecht auf barcelona.es nicht aber auf com, net org, de, ch oder eu, es sei denn sie macht in der sunrise rechte geltend (was ja kein problem sein soll)

die schweizer haben halt einmal mehr gepennt. aber der inhaber hat scheinbar mal ne grössere summe abgelehnt, auch selber schuld weil so ist er sie nun los... was nur logisch ist.

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Pascal Wiederkehr
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#9 Geschrieben am: Do 1.06.2006, 20:43 (+00:00)
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Ich halte es schon für richtig, dass schweiz.ch auf eine Seite der Behörden verweist. Da dies aber jahrelang nicht so war, und schweiz.ch als beliebter Freemail-Dienst gilt, empfinde ich es als nicht fair wenn die Domain gerichtlich weggenommen wird. Es ist eindeutig das Verschulden des Bundes, wenn diese nicht fähig sind, solche Domains gleich von anfang an zu registieren. switch dürfte solche Domains eigentlich gar nicht freigeben.


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Sacha
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#10 Geschrieben am: Fr 2.06.2006, 07:20 (+10:37)
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QUOTE (Pascal Wiederkehr @ Do 1.6.2006, 20:43)
switch dürfte solche Domains eigentlich gar nicht freigeben.

Wäre wohl die beste und simpleste Lösung.


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sd12
#11 Geschrieben am: Fr 2.06.2006, 08:10 (+00:49)
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Unabhängig davon wie es Markenrechtlich aussiet, hat es der Bund doch einfach verpennt die Domain zu registrieren. Er hätte Problemlos alles mögloiche registrieren können ohne nachher streiten zu müssen.

Auch hier wurde gepennt:
Eidgenössische Setuerverwaltung
www.estv.ch

Und es gibt sicherlich noch unmengen von weiteren Beispielen.

Seltsam an dieser Angelegenheit ist, das Sie die eStV die Doamin www.mwst.ch unter den Nagel gerissen hat...


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Marc Schuler
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#12 Geschrieben am: Fr 2.06.2006, 11:59 (+03:49)
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Das Problem liegt vermutlich einfach dort, dass es sehr viele Hürden gibt bis eine Dienststelle/Behörde einen Internetauftritt umsetzen darf... und 1995 wussten sicher wenige wie sich das Internet entwickeln würde...

Hier gibt es noch den offiziellen Pressetext: http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/de/5303

Mal schauen wie sich das entwickelt und ob die anderen Länder nachziehen wink.gif


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#13 Geschrieben am: Fr 2.06.2006, 12:23 (+00:23)
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QUOTE (Marc Schuler @ Fr 2.6.2006, 12:59)
Das Problem liegt vermutlich einfach dort, dass es sehr viele Hürden gibt bis eine Dienststelle/Behörde einen Internetauftritt umsetzen darf... und 1995 wussten sicher wenige wie sich das Internet entwickeln würde...

Aber man hätte ja einfach alle möglichen Adressen für die Registrierung sperren können... Hätte ja nichts gekostet...


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Dominic
#14 Geschrieben am: Fr 2.06.2006, 12:57 (+00:34)
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Schweiz.ch/Suisse.ch/Svizzera.ch etc. sollten dem Bund gehören! Wenn jemand diese Domains eingibt, so erwartet er in 99% der Fälle das offizielle Angebot der Schweizerischen Eidgnossenschaft und nicht einen Freemail Dienst oder kostenpflichtige MMS-Logos...
Leider hat es der Bund versäumt, ein benutzerfreundliches online-angebot zu erstellen. Mit ch.ch will er nun endlich nachziehen.
Und dass der Bund für die Seite WWW.CH.CH gerne den offiziellen Ländernamen als Domain hätte, erkennt man sofort am Inhalt und dem nun endlich äusserst professionellen, visuell ansprechenden Design der Website.
Man sieht bei ch.ch sogar, dass rund um das Logo viel Platz ist, was beweist, dass an dieser Stelle eigentlich ein grösseres Logo mit der Bezeichnung Schweiz.ch vorgesehen ist.
ich finde es richtig, dass der bund diese Domain nun endlich zugesprochen bekommen hat... Ländernamen sind Volksgut und sollten nicht im Besitz eines geschäftstütchtigen Internet-Kapitalisten sein.
Das Informationsangebot unter www.schweiz.ch ist nämlich äusserst spärlich, das Layout nicht eine repräsentative Visitenkarte für unser Heimatland.
Stattdessen ist die Seite voll von Werbebannern, Google-Ads, kostenpflichtigen MMS-Logos und T-Shirts mit Schweizerkreuz.
klar, hier verdient der Betreiber und das wohl nicht schlecht... und wie sich Schweizer verhalten, wenn es um Geld geht, das wissen wir ja...
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#15 Geschrieben am: Fr 2.06.2006, 13:10 (+00:13)
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QUOTE
Ländernamen sind Volksgut

Zum Zeitpunkt der Registration waren die Laendernamen kein Volksgut. Jetzt werden Sie zu einem solchen gemacht und deshalb steht dem Enteigneten eine angemessene Entschaedigung zu.

Ich werde meine Laenderdomains mit allen mir zur Verfuegung stehenden Mittel verteidigen.

Gruss, Ivo


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#16 Geschrieben am: Fr 2.06.2006, 13:17 (+00:06)
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Naja, Ivo Gasser, so einfach ist das nun wirklich nicht. eine Volksgemeinschaft welche die Schweiz nun einmal ist, ist quasi wie eine juristische Person.
Jede Firma oder jeder Verein hat einen Namen, der wie der Namen einer Privatperson rechtlichen Schutz geniesst.
Wenn sich der Bund nun auf das Recht des Persönlichkeitsschutzes beruft, welcher auch für juristische Personen gilt, so kann der gegenwärtige Inhaber vermutlich nicht vor gericht bestehen...
Aber ich bin aber auch der Meinung, dass der Bund das Freemail-Angebot weiterführen soll.
Soweit so gut.
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Sacha
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#17 Geschrieben am: So 4.06.2006, 11:14 (+45:56)
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Streit um www.schweiz.ch kommt vor Gericht

Besitzer akzeptiert Entscheid nicht

Der Streit um die Internetadresse www.schweiz.ch kommt vor Gericht. Der derzeitige Inhaber der Webadresse akzeptiert den Entscheid der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) nicht, wie er zu einem Bericht in der «NZZ am Sonntag» bestätigte. Die WIPO hatte die Seite dem Bund zugesprochen.


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#18 Geschrieben am: So 4.06.2006, 17:17 (+06:03)
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QUOTE
eine Volksgemeinschaft welche die Schweiz nun einmal ist, ist quasi wie eine juristische Person.

...und ein Haustier hat auch eine Persoenlichkeit und geniesst deshalb ebenfalls Persoenlichkeitsschutz. blink.gif

Ich freue mich, dass Stefan Frei den Fall vor Gericht zieht und hoffe, dass er als Gewinner hervorgehen wird. Die Schweiz hat die ch.ch Adresse, welche Sie in den 4 Landessprachen sowie auf Englisch betreibt und soll sich damit zufrieden geben.

Gruss, Ivo




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Sacha
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#19 Geschrieben am: So 4.06.2006, 17:55 (+00:37)
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Auch ich hoffe dass Stefan durchkommt. Werden wir wohl erst in 6 Monaten erfahren ...

Ich gehe davon aus (und hoffe dass es so kommt) dass die Domain dem Bund gegen eine gute Summe Geld zugesprochen wird. Gerecht wären hier mit CHF 50`000, wahrscheinlich kriegt er etwa 5`000.

Finde aber toll dass dieses Thema in den Medien immer stärker behandelt wird ... in der Schweiz ist das fast eine Ehre für alle die sich mit dem Internet so verbunden fühlen wie wir cool.gif


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Lucas Wyrsch
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#20 Geschrieben am: Mo 5.06.2006, 18:10 (+24:15)
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Meiner Meinung nach sollte sich das Problem schweiz.ch mit einem zusätzlichen Klick ähnlich lösen wie das Problem winterthur.ch und zwar über die beiden Webmaster von ch.ch und schweiz.ch.


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