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> Import von Textilien! Zoll? Gebühren?, Was gibt es zu beachten?
Padabum
Geschrieben am: Sa 13.05.2006, 09:21
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Hallo zusammen

Ich würde gerne wissen, was ich beim Import von Textilien alles berücksichtigen muss? Bin als Einzelfirma registriert und im Kontakt mit Lieferanten. Bevor ich aber Bestellungen raushaue möchte ich mehr über den Import wissen.

Muss ich eine Lieferung beim Zoll anmelden? Welche Gebühren kommen auf mich zu? Zollabgabe, MWST?

Kennt jemand ne Internetseite die dieses Thema genau erläutert?

Ich nehme manl an das einige von euch auch Sachen importieren. Daher wäre ich euch sehr dankbar wenn ihr mir Infos darüber geben könntet.

Vielen Dank!

Euer Padabum
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Webi
#2 Geschrieben am: Sa 13.05.2006, 11:33 (+02:11)
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Kann dir nur Auskunft über das Schweizer Verfahren geben. Wenn du Produkte in die Schweiz importierst, dann musst du für Handelsware Zoll und MwSt bezahlen. Beim Zoll ist das Ursprungsland der Ware ausschlaggebend. Kaufst du zum Beispiel 100kg T-Shirts bei einem Lieferanten in Deutschland und die Shirts wurden in China hergestellt, dann wird dir der Zolltarif für Textilien aus China berechnet. Auch wenn du diese direkt aus Deutschland importierst. Der Spediteur veranlasst dies aber alles für dich. Da er dies natürlich nicht gerne kostenlos macht, wird er dir noch eine Gebühr verrechnen, die je nach Spediteur anders ist. Rechne mal mit ungefähr SFr. 40.-. Die genauen Zolltarife kannst du auf tares.ch nachschauen.
Also grundsätzlich musst du mit Zoll, MwSt und Spesen rechnen. Wenn du die Ware selbst über die Grenze bringst, musst du nur Zoll und MwSt bezahlen.

Gruss
Roland


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Padabum
#3 Geschrieben am: Mo 15.05.2006, 14:28 (+2d 02:55)
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Hi! Vielen Dank für deine Info!

Ich bin auch aus der Schweiz und kaufe die Textilien in Deutschand von einem Distributeur! Also muss ich mich um gar nichts kümmern und keine Formulare und Co. besorgen? einfach bestellen...der Distributeur veranlasst die Lieferung und ich zahle?
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Webi
#4 Geschrieben am: Mo 15.05.2006, 14:58 (+00:29)
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Der Händler organisiert den Versand im Normalfall für dich. Du bezahlst dann den Händler für die Ware und bekommst nach Ankunft der Lieferung noch eine Rechnung vom Spediteur mit Zoll und Mwst. Aber wie gesagt, unterschätze die Zollgebühren nicht, falls die Waren in China hergestellt wurden.


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edi
#5 Geschrieben am: Di 16.05.2006, 08:06 (+17:08)
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Ich habe mal Textilien aus den USA nach Deutschland importiert. Da kamen 13% Einfuhrgebühren (Textilien) und dann noch 16% Mehrwertsteuer drauf.
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Padabum
#6 Geschrieben am: Mi 17.05.2006, 06:18 (+22:12)
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Wow...heftige Prozentsätze. Ich werde das auf jeden Fall noch mit dem Lieferant besprechen. Zum Glück kann die MWSt hier in der Schweiz nicht über 7.6% smile.gif

Hab ich dass eigentlich richtig verstanden, dass jeder Einzelunternehmer der Waren aus dem Ausland importiert Mehrwertsteuerpflichtig wird auch wenn der gesammte Umsatz in der Schweiz unter den gesetzlichen 75'000Fr. liegt? Somit auch Buchführungspflichtig..!?

Irgendiwe ist das ein rechter Lückenparagraph.
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Irene
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#7 Geschrieben am: Mi 17.05.2006, 09:20 (+03:01)
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Nö Du hast das nicht richtig verstanden. Wenn jemand Waren importiert, zahlt er auf jeden Fall die Mehrwertsteuer - egal ob er eine Privatperson, ein Selbständiger oder eine Firma ist. Der Unterschied besteht im Vorsteuerabzug. Jene, die sich - freiwillig oder gezwungenermassen - der Mehrwertsteuer unterstellt haben, also mit Buchführung und MWSt-Abrechnung, können bezahlte Mehrwertsteuern wieder zurückverlangen. Die sich nicht unterstellt haben, können das nicht.

Je nachdem, wieviel Vorsteuern man zurückverlangen könnte, kann sich also der Aufwand für die Buchführung und die MWSt-Abrechnung lohnen.

Infos zur Mehrwertsteuer findest Du unter http://www.estv.admin.ch/data/mwst/ , zur Wareneinfuhr unter http://www.ezv.admin.ch/index.html?lang=de .

Griessli
Irene


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Padabum
#8 Geschrieben am: Mi 17.05.2006, 10:00 (+00:40)
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Ah jetzt wirds interessant. Ich hab auf der Homepage vom Bund über die MWSt nachgelesen und da hatte ich eben das Gefühl, dass man durch Import MWSt pflichtig wird.

Also mal angenommen:

Einzelunternehmen
geschätzter Umsatz: max. 60'000 Fr.
Handelsregistereintrag: JA (Lieferanten setzen das voraus)
Import aus Deutschland und USA (Textilien in China hergestellt): MWST, Zollgebühren und Versand muss von mir gezahlt werden
Einkauf von schweizer Lieferanten: Keine MWST für mich
Verkauf der Produkte an den Endkunden: auch keine MWST

Und trotzdem müsste ich keine Buchhaltung erstellen??

Weil:
1. Umsatz unter 100'000 Fr. (Keine Handelsregister pflicht)
2. MWST Pflicht erst ab Umsatz von 75'000 Fr.

Hab ich jetzt zusammen? huh.gif scheint gar nicht so kompliziert zu sein. Das wichtige ist nur dann den moment zu sehen wenn der Umsatz über die 75'000 steigt. Reicht da die regelmässige Überwachung der Auszüge vom Geschäftskonto?

Vielen Dank euch allen!! Das Forum hier ist echt ne riesen Hilfe!
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Webi
#9 Geschrieben am: Mi 17.05.2006, 10:12 (+00:12)
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Bei deinem Geschäftskonto siehst du den Umsatz doch nicht. Und Buchhaltungspflichtig bist du, sobald du im Handelsregister eingetragen bist. Ab dann muss eine einfache Buchhaltung erstellt werden.


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Irene
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#10 Geschrieben am: Mi 17.05.2006, 10:57 (+00:44)
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QUOTE (Padabum @ Mi 17.5.2006, 11:00)
Einkauf von schweizer Lieferanten: Keine MWST für mich
Verkauf der Produkte an den Endkunden: auch keine MWST


Das stimmt nicht. Wenn Du in der Schweiz was kaufst, dann ist da die MWSt drin.

- Entweder sie ist im Preis inbegriffen - wenn jemand etwas verkauft, der nicht der MWSt unterstellt ist, z.B. ein Privater der sein Auto verkauft. Der darf die MWSt nicht separat ausweisen, und seine Käufer dürfen sie nicht zurückverlangen.

- Oder sie wird ausgewiesen auf der Rechnung - wenn jemand etwas verkauft, der der MWSt unterstellt ist, z.B. eine Firma.

Auf den Kassenzetteln im Coop und auf Quittungen im Restaurant ist die MWSt normalerweise ausgewiesen. Guck mal da drauf ;-)

Das bedeutet, der Käufer zahlt die MWSt *immer*. Der einzige Unterschied ist, dass ein MWSt-unterstellter Käufer (in der Regel also eine Firma) diese bezahlte MWSt in seiner MWSt-Abrechnung als Vorsteuer zurückverlangen kann.

Griessli
Irene


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Padabum
#11 Geschrieben am: Do 8.06.2006, 16:32 (+22d 05:35)
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Hab nochmal ne Frage zu den Zollgebühren. Diese sind bei Tares auf 100 Kg angegeben. Werden Sie nun genau auf die Menge oder in 100kg Schritten berechnet? Ich komme mit meinen Lieferungen nichtmal auf die Hälfte von 100 Kg. Die werden hoffentlich schon auf das KG genau berechent?

Zollansätze Textilien:

Normal 152.00 Fr. je 100 kg brutto
EU 0.00 Fr. je 100 kg brutto

vielen Dank!
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Webi
#12 Geschrieben am: Do 8.06.2006, 16:56 (+00:23)
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Es wird auf kg genau berechnet.


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1 Jahr und 6 Monate später...
globestern
#13 Geschrieben am: Fr 16.11.2007, 16:24 (+1y 6m )
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hab diesen thread gerade über den kollegen google gefunden..

wollte mal bei Padabum nachfragen, ob alles geklappt hat etc. da ich ähndliches plane..

ps. du bist buchführungspflichtig sobald du im handelsregister eingetragen bist.. mwst. muss man erst ab 75'000 zahlen
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