| prosumer24 |
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AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 58 Mitglied seit: 28.12.2005 |
Guten Abend,
ich habe hier mehrere Rechnungen von Google AdWords vorliegen. Als Firmensitz ist Irland angegeben, so fängt auch die Ust-ID an (IE). Aber die Vorsteuer habe ich bei den alten Rechnungen fälschlicherweise, wie ich heute früh in einem Telefonat mit dem FA erfahren habe, mit 16% geltend gemacht. Die zu viel bezahlte Mwst (21% - Irland) werden mir jetzt scheinbar in den kommenden 8 Wochen gutgeschrieben, da ich nun meine UST-ID angegeben habe und die anfallende UST selbst in Deutschland abführen kann. Wie ich diese Vorgänge in meiner Buchführung vermerke, ist mir allerdings noch gänzlich unklar. Hat jemand einen Rat? Sind die bisher abgegebenen UST-Voranmeldungen ungültig, oder geht das jetzt in Ordnung, da mir die Beträge zurückerstattet werden? Desweiteren habe ich eine Rechnung aus Österreich vorliegen, ebenfalls Werbekosten.. Dort hat mir der Rechnungsaussteller die Mwst von Österreich (20%) ausgewiesen, die Mitarbeiterin beim Finanzamt meinte, dass ich bei diesen Rechnungen keine VST geltend machen kann. Ist die Rechnung nun falsch ausgestellt, oder passt das so? Ich wäre sehr dankbar für Hilfe. Grüße, Marco -------------------- Web2.0 Domain Suche mit snailo, der schnellsten Schnecke im Internet
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| franz.stumpner |
#2 Geschrieben am: Do 4.05.2006, 06:33 (+08:24)
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AyomRank 3 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 34 Mitglied seit: 9.11.2005 |
Ich empfehle Dir einen Steuerberater oder zumindest eine gew. Buchhalter/in aufzusuchen. Die können Dir auf jedenfall helfen.
Bin seit letztem Jahr selbständig und dachte anfangs ich "wurschtel" mich schon irgendwie durch die Buchhaltung. Mit einer Buchhalterin ist man gut beraten - kostet zwar etwas - dafür hat man wieder Zeit und Kopf für die eigentlichen Aufgaben. |
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| Rainer |
#3 Geschrieben am: Do 4.05.2006, 07:51 (+01:18)
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AyomRank 10 Gruppe: Moderatoren Beiträge: 5257 Mitglied seit: 5.12.2003 |
Wenn du deine UST-ID angegeben hast, bekommst du doch nur den Netto-Betrag ausgezahlt. Die Mehrwertsteuer ist doch dann schon irgendwie abgeführt.
Die ist nicht wirklich falsch ausgestellt. Du kannst die ausländische MwSt. schon als Vorsteuer geltend machen. Allerdings in einer anderen Zeile auf der Umsatzsteueranmeldung als die deutsche Vorsteuer.
Wie überall gilt auch hier: Bessere mehre fragen. Ich habe da schon die tollsten Dinger erlebt. -------------------- |
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