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> Vertrag bzgl. Webanzeigenaquise, Standardvertrag? Beachten?
Anna
  Geschrieben am: Fr 14.04.2006, 10:43
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Für eine Zeitschrift, die auch im Internet zu finden, fange ich in Kürze an Webanzeigenaquise zu machen.
Von den Betreibern der Zeitschrift aus gibt es keinen Bedarf für einen Vertrag, ich möchte jedoch gerne eine schriftliche Fixierung der Verereinbarungen.

Gibt es bzgl. (Web-)Anzeigenaquise eine Art Standardvertrag?

Auf was sollte ich achten bzw. nicht vergessen?

Vielen Dank!
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Remo Uherek
Trigami AG
#2 Geschrieben am: Fr 14.04.2006, 11:08 (+00:25)
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Hallo Anna

Herzlich willkommen bei Ayom!

QUOTE
Von den Betreibern der Zeitschrift aus gibt es keinen Bedarf für einen Vertrag, ich möchte jedoch gerne eine schriftliche Fixierung der Verereinbarungen.

Geht es um einen Vertrag zwischen Dir und der Zeitschrift oder um einen Vertrag zwischen der Zeitschrift und potentiellen Werbekunden?

Gruss, Remo


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flirtratgeber
#3 Geschrieben am: Fr 14.04.2006, 11:12 (+00:04)
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Hallo Anna,
ich bin kein Rechtsexperte und kenne die Antworten der meisten anderen User die sich damit auskennen trotzdem.
Sie werden dir raten, einen Rechtsanwalten aufzusuchen.
Es gibt viele Anbieter von Standardverträgen wie z.b. www.luebeckonline.com

Handelt es sich um größere beträge ?
Schonmal an einen Vertrag,rein arbeitsrechtlich gedacht
Ansonsten frag-deinen-anwalt.de , dort koennen sie dir auch guenstigst die wichtigsten bestandteile nennen.

Hoffe das hilft dir weiter,
und du bleibst der ayom community nach diesem Beitrag treu,

Liebe gruesse Andreas


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Anna
#4 Geschrieben am: Fr 14.04.2006, 11:48 (+00:36)
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Hallo Remo!

QUOTE
Geht es um einen Vertrag zwischen Dir und der Zeitschrift oder ...


Es geht um eine schriftliche Vereinbarung zwischen mir und der Zeitschrift. Dort ist es unüblich über die Zusammenarbeit schriftliche Vereinbarungen zu treffen.

Grüße,
Anna
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Anna
#5 Geschrieben am: Fr 14.04.2006, 12:02 (+00:13)
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Hallo Andreas,
vielen Dank für deine Info.

QUOTE
Es gibt viele Anbieter von Standardverträgen wie z.b. www.luebeckonline.com

Wurde ich bisher nicht fündig bei den Standardverträgen

QUOTE
Handelt es sich um größere beträge ?

Das ist relativ und ... Die Onlinewerbung ist erst im Beginn und soll bisher 2000 Euro im Monat einbringen. Für die Vermittlung werde ich 30% erhalten. Also mit viel Glück und Arbeit erst mal so 600 Euro.

Grüße,
Anna
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Remo Uherek
Trigami AG
#6 Geschrieben am: Fr 14.04.2006, 12:08 (+00:05)
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Schau z.B. hier:
http://www.ayom.com/topic-2422.html
http://haerting.de/de/3_lawraw/vertragstexte/index.php

Nimm eine allgemeine Vorlage und setz Deine relevanten Punkte ein. Geh damit zur Zeitschrift und besprich den Entwurf so lange, bis beide Seiten zufrieden sind. Wenn die Zeitschrift partout keinen Vertrag mit Dir abschliessen will, würde ich mir vielleicht überlegen, ob das der richtige Job für Dich ist.


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jAuer
Jürgen Auer - freiberufl. Programmierer
#7 Geschrieben am: Fr 14.04.2006, 12:08 (+00:00)
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Ich kann das aus der Sicht der Zeitung völlig nachvollziehen:

- Du lieferst Anzeigen, Du kriegst Geld
- Du lieferst keine Anzeigen, Du kriegst kein Geld

Weshalb soll man da - bei so geringen Beträgen - einen Vertrag aufstellen?

Honorar? Zahlungszeitraum? Zahlung ab ... gelieferten Anzeigen? Das lohnt alles nicht. Die üblichen arbeitsrechtlichen Dinge (Urlaub, Kündigung) entfallen ohnehin.


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Anna
#8 Geschrieben am: Fr 14.04.2006, 12:19 (+00:11)
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Hallo Jürgen!

QUOTE
Weshalb soll man da - bei so geringen Beträgen - einen Vertrag aufstellen?


z.B. wofür ich Geld bekomme. Wie ist es mit Kunden, die ich informiert habe, die dann später nicht über mich die Anzeige schalten, sondern sich direkt an die Zeitschrift wenden?
Was passierrt bzgl. der Rechte an den Kundendaten bei Auflösung der Zusammenarbeit? ..?

Rein mündliche Vereinbarungen haben den absoluten Nachteil, dass jeder sich anders daran erinnert.

Grüße,
Anna

p.s.: so gering finde ich den Betrag nicht
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Anna
#9 Geschrieben am: Fr 14.04.2006, 12:22 (+00:02)
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Hallo Remo,

vielen Dank für die Links!
Damit bin ich erst mal beschäftigt. wink.gif

Grüße,
Anna
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jAuer
Jürgen Auer - freiberufl. Programmierer
#10 Geschrieben am: Fr 14.04.2006, 12:57 (+00:34)
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Hallo Anna,

QUOTE (Anna @ Fr 14.4.2006, 12:19)
z.B. wofür ich Geld bekomme. Wie ist es mit Kunden, die ich informiert habe, die dann später nicht über mich die Anzeige schalten, sondern sich direkt an die Zeitschrift wenden?
Was passierrt bzgl. der Rechte an den Kundendaten bei Auflösung der Zusammenarbeit? ..?

In beiden Fällen dürftest Du draußen sein, die Zeitung kennt den Kunden und der Kunde kennt die Zeitung.

Auf etwas anderes wird sich die Zeitung mit größter Wahrscheinlichkeit nicht einlassen, also besteht auch - aus Sicht der Zeitung - keine Schriftformerfordernis, sofern die Zeitung das Geld regelmäßig zahlt (wovon man allerdings - bei einigermaßen regulären Firmen - ausgehen kann).

QUOTE (Anna @ Fr 14.4.2006, 12:19)
Rein mündliche Vereinbarungen haben den absoluten Nachteil, dass jeder sich anders daran erinnert.


Hast Du die obigen Punkte bereits mündlich mit der Zeitung besprochen? Falls noch nicht, ist die hiesige Diskussion ohnehin akademisch.

Gruß,
Jürgen


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