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> Falsche Versprechungen - denoch bezahlen?
Gast
Geschrieben am: Sa 8.04.2006, 14:51
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Hallo,

ich habe in einem Newsletter für nicht allzuwenig Geld Werbung schalten lassen. Bevor ich dies machen ließ, wurde mir mitgeteilt, das "im nu das Projekt bekannt" wäre. Das heißt auf jeden Fall viele Besucher hat.
Letzten endes wurden nur 14 Klicks gezählt.

Das "Versprechen", weshalb ich die Werbung schalten ließ, wurde nicht eingehalten. Muss ich jetzt dennoch bezahlen?

Friedrich
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sd12
#2 Geschrieben am: Sa 8.04.2006, 22:52 (+08:00)
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QUOTE (Friedrich @ Sa 8.4.2006, 14:51)
im nu das Projekt bekannt

genau dieser Satz ist das Problem, den bei 14 Personen wurdest du im Nu bekannt.

Ich persönlich würde nicht bezahlen und das Gespräch suchen.


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Gast
#3 Geschrieben am: Sa 8.04.2006, 23:27 (+00:35)
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Hallo,

das Gespräch habe ich bereits gesucht und auch gefunden. Geendet hat es damit, dass er mir sagte, dass denen das gleiche mal mit einer Zeitung passiert war - Große Versprechungen, eine Menge Geld investiert und dabei heraus kam nichts. smile.gif Schön, dass er mir seine negativen Erfahrungen aus seinem Leben mitgeteilt hat...

Friedrich
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Metaman
#4 Geschrieben am: So 9.04.2006, 09:22 (+09:54)
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hmm wenn es da wirklich nur 14 Leser gibt, und Du die Werbung auf Grund einer solchen Aussage gekauft hast, dann bist du ja eigentlich selber schuld...

Aber 14 Klicks muß ja nicht heißen das es nur 14 gelesen haben!
es könnte auch ganz einfach sein, das deine Werbung für die Leser nicht von interesse war,
sie schlecht Platziert war oder in anderer Werbung untergegangen ist.




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Gast
#5 Geschrieben am: So 9.04.2006, 09:37 (+00:15)
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Nein nein, Leser warns 16.000. Deshalb sind 14 gar nichts und für mich nicht gerade die Zahl, die man unter "im nu bekannt" verstehen würde...
Das sie anscheinend niemanden wirklich interessiert hat, habe ich dann ja auch gemerkt. Aber die Versprechung war eine andere (sie wussten, was für eine Seite ich da bewerben möchte, also wussten sie auch, ob das mein Publikum ist oder nicht)

Friedrich
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- Matthias -
#6 Geschrieben am: Mo 10.04.2006, 12:21 (+26:44)
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Niemand wird Dir eine gute Konversionrate garantieren können - und wenn doch, dann solltest Du besonders vorsichtig sein. In Deinem vorliegenden Fall wären eine Reihe von Gesichtspunkten zu beachten.

Du kannst den von Dir geschlossenen Vertrag nur anfechten, wenn Du (!) nachweisen kannst, dass Dein Vertragspartner sein Leistungsversprechen (gemäss Vertrag) nicht erfüllt hat, was bei der Formulierung "im Nu bekannt..." schwierig werden dürfte.

Wie hoch ist denn Dein Schaden? Wie genau war die Leistungszusage? Was hast Du dafür bezahlt? Sind Leistungsnachweise vereinbart worden? Welches Länderrecht liegt zugrunde?
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Lanza
#7 Geschrieben am: Mo 10.04.2006, 12:31 (+00:09)
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Mitglied seit: 14.04.2004


Normalerweise ist mit dem versenden der @mails die Leistung des Anbieters erbracht.
wen niemand sich für dein Angebot interessiert kannts du ihn ja nicht dafür verantwortlich machen,
und im übrigen hättest Du dich im vorhinein mal etwas besser informiert zum Thema @mail marketing wärst du von ganz alleine daraufgestossen das die ressonanz in diesem Bereich bei 0,001% im schnitt liegt, und das hat sich bei mir ebenfalls bestätigt den die letzten 10 tausen werbemails haben bei mir auch nur 10 Kunden gebracht und die waren sogar noch zielgerichtet.
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