Anzeige - [Hier werben / Mediadaten]
(?) Tags raten (?) (edit)
 
Reply to this topicStart new topicStart Poll
> Haftung bei Rechtsberatung, (Schweiz)
Sascha Ahlers
Geschrieben am: Mo 3.04.2006, 01:43
Report PostQuote Post

AyomRank 8
Group Icon

Gruppe: Experten Entwicklung
Beiträge: 1699
Mitglied seit: 27.12.2004


Hallo,


mich würde es mal interessieren, wie es in der Schweiz ist, wenn jemand eine Frage konkrete Rechtsfrage stellt, sprich sich also auf einen direkten Rechtsfall bezieht.
Es mag ja vielleicht nicht von gesetzes Wegen her verboten sein. Doch wenn darauf nun eine andere Person anwortet, und aussagt wie der Fragesteller am besten herangehen kann, kann der Fragesteller den Beantworter nicht dafür Haftbar machen, sollte durch diese Beratung dem Fragesteller einen höhrer finaziellen Schaden entstehen?

Ich habe hier mittlerweile einige Diskussionen darüber erlebt, wo behauptet wird, dass man der Schweiz angeblich so über Rechtsfälle diskustieren kann. Ich kann mir dies jedoch nicht vorstellen, dass dies so einfach ist. Immerhin kann dadruch ja der Fragesteller bei willkürlicher Beratung einen entsprechenden Schaden erleiden.


Wie es in Deutschland selbst aussieht, weiß ich ungefähr, doch von den schweizerischen Gesetzen habe ich so gut wie keine Ahnung.



MfG Sascha Ahlers


--------------------
Joseph Joubert: "Der Verstand kann uns sagen, was wir unterlassen sollen. - Aber das Herz kann uns sagen, was wir tun müssen."

Sicherheit beim Programmieren: Top 10 application vulnerabilities in 2007
Top
PMEmail PosterUsers WebsiteICQ
Top
 
 
Leftside
  #2 Geschrieben am: Mo 3.04.2006, 06:31 (+04:48)
Report PostQuote Post

AyomRank 8
****************

Gruppe: Member (aktiv)
Beiträge: 1789
Mitglied seit: 15.08.2005


Naja, Deutschland ist da ja kein Vergleich mehr . . . .

Solange sich niemand mit dem Titel eines geschützten Berufsstandes schmückt oder wissentlich falsche Aussagen macht gibt es damit keine Probleme. Wir sind Gott sei Dank noch weiter von Zuständen wir in den Vereinigten Staaten von Amerika entfernt als Deutschland! Etwas Eigenverantwortung des Ratsuchenden gehört dazu! Auch er muss die eingeholten Meinungen abwägen.
Top
PMEmail PosterUsers WebsiteIntegrity Messenger IMMSN
Top
 
sd12
#3 Geschrieben am: Mo 3.04.2006, 07:20 (+00:48)
Report PostQuote Post

AyomRank 9
Group Icon

Gruppe: Moderatoren
Beiträge: 3581
Mitglied seit: 3.03.2004


QUOTE (Christian @ Mo 3.4.2006, 6:31)
Naja, Deutschland ist da ja kein Vergleich mehr . . . .

Solange sich niemand mit dem Titel eines geschützten Berufsstandes schmückt oder wissentlich falsche Aussagen macht gibt es damit keine Probleme. Wir sind Gott sei Dank noch weiter von Zuständen wir in den Vereinigten Staaten von Amerika entfernt als Deutschland! Etwas Eigenverantwortung des Ratsuchenden gehört dazu! Auch er muss die eingeholten Meinungen abwägen.

Also wie es genau aussieht in der Schweiz kann ich dir nicht sagen. ich kann dir nur sagen, dass ich keine Angst haben muss, davor meine Meinung kundzutun.

Mir wäre auch kein Fall bekannt, in welchem jemand für seine Meinung verurteilt wurde.

Ich denke, solange ich nicht behaupte, ich wäre Rechtsanwalt, muss ich keine Angst haben.

Ich würde soweit gehen und behaupten, ich kann sogar eine Rechtsberatung eröffnen.

Was ich einfach nicht darf, ist den geschützten Titel Rechtsanwalt verwenden.

Und wichtig: Wo kein kläger, da kein Richter - Und in der Schweiz ist es nicht interessant zu klagen.


--------------------
************************
Treiber f[r das Kezboard ist [berfl[ssig.
Top
PMEmail PosterICQMSN
Top
 
Leftside
  #4 Geschrieben am: Mo 3.04.2006, 07:27 (+00:07)
Report PostQuote Post

AyomRank 8
****************

Gruppe: Member (aktiv)
Beiträge: 1789
Mitglied seit: 15.08.2005


[off topic]
QUOTE
Und in der Schweiz ist es nicht interessant zu klagen.
!!! Vor allem, bevor man sich Kosten aufhalst mit einem Rechtsberater spricht man noch miteinander. Leider immer weniger, aber wir halten dagegen!![/off topic]
Top
PMEmail PosterUsers WebsiteIntegrity Messenger IMMSN
Top
 
sd12
#5 Geschrieben am: Mo 3.04.2006, 07:48 (+00:20)
Report PostQuote Post

AyomRank 9
Group Icon

Gruppe: Moderatoren
Beiträge: 3581
Mitglied seit: 3.03.2004


QUOTE (Christian @ Mo 3.4.2006, 7:27)
[off topic]
QUOTE
Und in der Schweiz ist es nicht interessant zu klagen.
!!! Vor allem, bevor man sich Kosten aufhalst mit einem Rechtsberater spricht man noch miteinander. Leider immer weniger, aber wir halten dagegen!![/off topic]

Dann stell dir vor, was wäre, wenn es interessant wäre zu klagen und nicht miteinander Gesprochen wird.

==> Wenn du nicht mit der Gegenpartei sprichst (nicht versuchst dich gütlich zu einigen), kann es dir unter umständen passieren, dass dir ein Teil der Verfahrenskosten aufgehalst werden, auch wenn du in grossen Teilen Recht bekommst.


--------------------
************************
Treiber f[r das Kezboard ist [berfl[ssig.
Top
PMEmail PosterICQMSN
Top
 
- Matthias -
#6 Geschrieben am: Mo 10.04.2006, 18:33 (+7d 10:45)
Report PostQuote Post

AyomRank 9
******************

Gruppe: Member (aktiv) II
Beiträge: 2361
Mitglied seit: 10.10.2005


In der Schweiz gibt es im Gegensatz zu Deutschland kein Rechtsberatungsmonopol. Man spricht nur von einem Anwaltsmonopol. Dies bedeutet im Klartext, dass in der Schweiz ein Jurist gewerblichen Rechtsrat erteilen darf und in Deutschland unsinnigerweise nicht.

Das so genannte "Rechtsberatungsgesetz" hat wie eine Reihe anderer unsinniger und heute immer noch gültigen deutschen Gesetze einen Ursprung in der unsäglichen Nazizeit. Mit dem aus 1935 stammenden Gesetz sollten Juden, die aus der Rechtsanwaltskammer ausgeschlossen wurden, an weiterer Rechtsberatung gehindert werden.

Es ist ein Skandal, dass ein Berufstand - nur aus pekuniären Aspekten heraus - dieses Gesetz seit Jahrzehnten mit Zähnen und Klauen verteidigt. Auf Druck aus Brüssel kommt jetzt aber so langsam Bewegung in die Szene. Es existiert bereits ein neuer Entwurf des Rechtsberatungsgesetzes, der wohl in Kürze verabschiedet werden wird. Da der Berufstand der Juristen der größte im Deutschen Parlament ist - und die meisten sich nebenher als Anwälte noch gehörig etwas dazuverdienen, wird auch dieses Gesetz den Wettbewerb erheblich einschränken.

Argumentiert wird natürlich - wie in manch anderen Berufständen auch - mit der angeblich höheren Beratungsqualität, wenn Rechtberatung bis auf wenige Ausnahmen ausschliesslich von niedergelassenen Rechtsanwälten durchgeführt werden darf. Wohl dem, der nicht hinter die Kulissen dieses so hoch "hochqualifizierten" Berufstandes schaut.... rolleyes.gif
Top
PMEmail PosterUsers WebsiteICQ
Top
 
Sascha Ahlers
#7 Geschrieben am: Mo 10.04.2006, 22:39 (+04:06)
Report PostQuote Post

AyomRank 8
Group Icon

Gruppe: Experten Entwicklung
Beiträge: 1699
Mitglied seit: 27.12.2004


Erstmal danke für alle Beiträge.

QUOTE (- Matthias - @ Mo 10.4.2006, 18:33)
[...] Auf Druck aus Brüssel kommt jetzt aber so langsam Bewegung in die Szene. Es existiert bereits ein neuer Entwurf des Rechtsberatungsgesetzes, der wohl in Kürze verabschiedet werden wird. Da der Berufstand der Juristen der größte im Deutschen Parlament ist - und die meisten sich nebenher als Anwälte noch gehörig etwas dazuverdienen, wird auch dieses Gesetz den Wettbewerb erheblich einschränken. [...]

Das hört sich nach einer Änderung in dem Gesetz an, nur ob dies für den kleinen Mann gut ist oder nicht kann ich nun aus den Beitrag nicht erkennen.
Na ja, lass ich mal Überraschen, was dort wieder auf uns zukommt, kann ich wohl demnächst mal aus Spass wieder ein paar Paragraphen durchstöbern (mehr kann ich auch kaum machen, von Gesetzteskommentaren habe ich bisher auch nur von gehört, gesehen habe ich sowas noch nie, soll es aber angeblich zu den deutschen Gesetzen geben).
Alleine schon das neue Urheberrecht empfinde ich als schrecklich, ich bin mal gespannt, was sie bei der nun (schon) wieder anstehenden Reformierung in Deutschland erlassen wollen.



MfG Sascha Ahlers


--------------------
Joseph Joubert: "Der Verstand kann uns sagen, was wir unterlassen sollen. - Aber das Herz kann uns sagen, was wir tun müssen."

Sicherheit beim Programmieren: Top 10 application vulnerabilities in 2007
Top
PMEmail PosterUsers WebsiteICQ
Top
 
Remo Uherek
Trigami AG
#8 Geschrieben am: Di 11.04.2006, 10:46 (+12:06)
Report PostQuote Post

AyomRank 10
Group Icon

Gruppe: Admin
Beiträge: 6258
Mitglied seit: 22.09.2003


QUOTE
Doch wenn darauf nun eine andere Person anwortet, und aussagt wie der Fragesteller am besten herangehen kann, kann der Fragesteller den Beantworter nicht dafür Haftbar machen, sollte durch diese Beratung dem Fragesteller einen höhrer finaziellen Schaden entstehen?

Handelt es sich bei kostenlosen Tipps überhaupt um Beratung? Entsteht ein Vertrag? Könnte man dies nicht als Gefälligkeit werten? Z.B. kann man jemanden (gemäss einer schweizer Zeitschrift, ich denke es war KTipp), der einem unentgeltlich beim Umzug hilft und dabei etwas beschädigt, auch nicht für Schäden haftbar machen.

Und wäre jemand, der sich auf irgendwelche Tipps aus ungesicherten Quellen (v.a. Internet-Foren) verlässt, nicht einfach selber schuld?

Und was wäre, wenn man jemanden (vielleicht sogar absichtlich, aber wie beweist man dies?) in die Irre führt und diesem dann Schaden zufügt?


--------------------
"You can’t build a reputation on what you’re going to do." - Henry Ford
"Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein." - Henry Ford
"Stop going for the easy buck and start producing something with your life. Create, instead of living off the buying and selling of others." - Carl Fox in 'Wall Street'

Trigami AG --> Blog-Marketing
Remo's Blog --> mein Blog ;-)
Trigami Partnerprogramm --> 10 EUR pro neuen aktiven Blogger & 5% auf alle Umsätze des ersten Jahres von neuen aktiven Kunden. Anleitung: Bei Trigami registrieren und Werbemittel einbauen.
Top
PMEmail PosterUsers Website
Top
 
Sascha Ahlers
#9 Geschrieben am: Di 11.04.2006, 10:57 (+00:10)
Report PostQuote Post

AyomRank 8
Group Icon

Gruppe: Experten Entwicklung
Beiträge: 1699
Mitglied seit: 27.12.2004


QUOTE (Remo Uherek @ Di 11.4.2006, 10:46)
[...] Z.B. kann man jemanden (gemäss einer schweizer Zeitschrift, ich denke es war KTipp), der einem unentgeltlich beim Umzug hilft und dabei etwas beschädigt, auch nicht für Schäden haftbar machen. [...]

In Deutschland ist genau sowas wieder so eine Sache, viele machen sowas wohl und denken sich wohl auch nichts weiter dabei, aber von Gesetzeswegen habe ich gehört, soll man sich dabei auf dünnen Eis bewegen. Dabei spielt es keine Rolle ob Geld dafür genommen wird oder nicht..
In wie weit das gehörte Stimmt, weiß ich nicht, es soll aber angeblich etwas mit der Verhinderung von Schwarzarbeit zu tun haben.



MfG Sascha Ahlers


--------------------
Joseph Joubert: "Der Verstand kann uns sagen, was wir unterlassen sollen. - Aber das Herz kann uns sagen, was wir tun müssen."

Sicherheit beim Programmieren: Top 10 application vulnerabilities in 2007
Top
PMEmail PosterUsers WebsiteICQ
Top
 
Leftside
  #10 Geschrieben am: Di 11.04.2006, 11:02 (+00:05)
Report PostQuote Post

AyomRank 8
****************

Gruppe: Member (aktiv)
Beiträge: 1789
Mitglied seit: 15.08.2005


QUOTE
Und was wäre, wenn man jemanden (vielleicht sogar absichtlich, aber wie beweist man dies?) in die Irre führt und diesem dann Schaden zufügt?

Ich würde sagen, dass dies eine vorsätzliche Handlung zuungunsten des Geschädigten ist und somit rechtlich relevant.


Aaaaber . . . wir in der Schweiz können gut reden :-). Die armen Leute in D sind ja rechtlich ziemlich eingeschränkt.

Das Gesetz in Deutschland, wonach nur niedergelassene Rechtsanwälte Rechtsauskünfte geben dürfen kommt meines Wissen's noch aus der Nazizeit. Damals wurde jüdischen Anwälten der Status entzogen und somit durften sie keine Rechtsberatung mehr ausüben. Ein Anachronismus, der sich erhalten hat. Wohl auch darum, weil die bestehenden Rechtsanwälte dieses Privileg scheinbar recht erfolgreich verteidigen. Mit der Verhinderung von Schwarzarbeit hat das nicht viel zu tun. Auch ein niedergelassener Rechtsanwalt kann Schwarzarbeit betreiben, in dem er einfach jeden 10. Kunden nicht verrechnet . . .


Es Grüessli us dr freie Schweiz!

Christian
Top
PMEmail PosterUsers WebsiteIntegrity Messenger IMMSN
Top
 
Sascha Ahlers
#11 Geschrieben am: Di 11.04.2006, 11:10 (+00:08)
Report PostQuote Post

AyomRank 8
Group Icon

Gruppe: Experten Entwicklung
Beiträge: 1699
Mitglied seit: 27.12.2004


QUOTE (Christian @ Di 11.4.2006, 11:02)
[...] Mit der Verhinderung von Schwarzarbeit hat das nicht viel zu tun. Auch ein niedergelassener Rechtsanwalt kann Schwarzarbeit betreiben, in dem er einfach jeden 10. Kunden nicht verrechnet . . . [...]

Ich habe mich hier auch auf das Beispiel bezogen und nicht auf die Rechtsberatung, ich zitiere nicht umsonst.



MfG Sascha Ahlers


--------------------
Joseph Joubert: "Der Verstand kann uns sagen, was wir unterlassen sollen. - Aber das Herz kann uns sagen, was wir tun müssen."

Sicherheit beim Programmieren: Top 10 application vulnerabilities in 2007
Top
PMEmail PosterUsers WebsiteICQ
Top
 
- Matthias -
#12 Geschrieben am: Di 11.04.2006, 11:19 (+00:08)
Report PostQuote Post

AyomRank 9
******************

Gruppe: Member (aktiv) II
Beiträge: 2361
Mitglied seit: 10.10.2005


In Deutschland ist auch - noch - die unentgeltliche Rechtsberatung verboten, allerdings nicht mehr lange, wie bereits oben von mir erwähnt.

Normalerweise besteht ein Haftungsanspruch nur, wenn ein Beratungsvertrag vorliegt. Lest Euch daher auch einmal interessehalber die AGB von anwalt.de (als ein Beispiel) durch. Hier wird explizit jede Haftung ausgeschlossen und auf den Beratungsvertrag zwischen dem jeweiligen Anwalt sowie Fragesteller hingewiesen.

Insofern musst Du Dir keinerlei Sorgen machen, was Ayom betrifft. Du hättest nicht einmal darauf hinweisen müssen, dass hier keinerlei Rechtsberatung gemacht werden darf. Schweiz ist nunmal nicht Deutschland - das Internet ist grenzenlos, in der Schweiz existiert kein Rechtsberatungsmonopol und die Anwälte in Deutschland müssen sich auch so langsam mal an den europäischen Wettbewerb gewöhnen.

Wie Du weisst, werden wir in Kürze eine Rechtsberatungsplattform hier in der Schweiz ins Leben rufen - und dann werden wir auch in Deutschland und Österreich tätig, ob es dort willkommen ist oder nicht.
Top
PMEmail PosterUsers WebsiteICQ
Top
 
Leftside
  #13 Geschrieben am: Di 11.04.2006, 11:33 (+00:13)
Report PostQuote Post

AyomRank 8
****************

Gruppe: Member (aktiv)
Beiträge: 1789
Mitglied seit: 15.08.2005


QUOTE
Ich habe mich hier auch auf das Beispiel bezogen und nicht auf die Rechtsberatung, ich zitiere nicht umsonst.

Überlesen, sorry!
Top
PMEmail PosterUsers WebsiteIntegrity Messenger IMMSN
Top
 
grunet
#14 Geschrieben am: Di 11.04.2006, 19:25 (+07:52)
Report PostQuote Post

AyomRank 6
************

Gruppe: Member (aktiv)
Beiträge: 863
Mitglied seit: 5.02.2004


Geht das nicht alles einbisschen in die Meinungs- und Äusserungsfreiheit (gehört dochzusammen?)?
Solange man sich nicht mit einem falschen Titel verkauft geht das 'meiner Meinung' nach i.O. wenn man jemanden berät.
Der Fragesteller ist ja selber schuld wenn er sich keine 'professionelle Hilfe' holt.


--------------------
FC Zürich Fan Movies and Picutres
Das erste Blog über den FC Zürich. Bilder zu jedem Spiel, Tore und jede Menge Fan Informationen.
FreeBieBlog.ch - Mein Blog... sehe mein Free XBOX 360 Status.
Das Prämienblog. Alles kostenlos. XBOX 360, PSP und Digital Kamera
browsergames.li - Die grösste Sammlung von Browsergames...
Neu: Browsergames-Blog / Das Blog zu den Browsergames
Top
PMEmail PosterUsers WebsiteICQMSN
Top
 
Leftside
  #15 Geschrieben am: Mi 12.04.2006, 07:08 (+11:42)
Report PostQuote Post

AyomRank 8
****************

Gruppe: Member (aktiv)
Beiträge: 1789
Mitglied seit: 15.08.2005


QUOTE
Geht das nicht alles einbisschen in die Meinungs- und Äusserungsfreiheit (gehört dochzusammen?)?
Um dies zu umgehen, müssen in D Beiträge so abgefasst werden, dass sie klar als eigene Meinungsäusserung erkennbar sind. Zumindest ist dies mein aktueller Wissensstand.
Top
PMEmail PosterUsers WebsiteIntegrity Messenger IMMSN
Top
 
Thema wird von 0 Benutzer(n) gelesen (0 Gäste und 0 anonyme Benutzer)
0 Mitglieder:
Trackback-Url: http://www.ayom.com/track/t/11392

Topic Options Reply to this topicStart new topicStart Poll

 


> Ähnliche Themen
Nutzung Preissuchmaschinen/Haftung fehlerh. Preise jAuer 241 4 Mo 25.08.2008, 11:58
Haftung Lynn 276 5 Fr 20.06.2008, 10:30
Haftung für Forenbetreiber Marvin 291 4 So 26.08.2007, 13:24
BGH Urteil zur Haftung von Forenbetreibern DC-Forum 651 18 Mo 7.05.2007, 19:53
Gericht bestätigt Haftung des Admin-C Toblerone 544 17 Do 19.04.2007, 07:58
Haftung für Links Tweety 400 0 Mo 17.07.2006, 11:56
Achtung Rechtsberatung Silbervogel 562 4 Di 22.02.2005, 17:21




Anzeige - [Hier werben / Mediadaten]



Anzeigen


[Hier werben / Mediadaten]