| Sascha Ahlers |
Geschrieben am: Mo 3.04.2006, 01:43
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![]() AyomRank 8 Gruppe: Experten Entwicklung Beiträge: 1699 Mitglied seit: 27.12.2004 |
Hallo,
mich würde es mal interessieren, wie es in der Schweiz ist, wenn jemand eine Frage konkrete Rechtsfrage stellt, sprich sich also auf einen direkten Rechtsfall bezieht. Es mag ja vielleicht nicht von gesetzes Wegen her verboten sein. Doch wenn darauf nun eine andere Person anwortet, und aussagt wie der Fragesteller am besten herangehen kann, kann der Fragesteller den Beantworter nicht dafür Haftbar machen, sollte durch diese Beratung dem Fragesteller einen höhrer finaziellen Schaden entstehen? Ich habe hier mittlerweile einige Diskussionen darüber erlebt, wo behauptet wird, dass man der Schweiz angeblich so über Rechtsfälle diskustieren kann. Ich kann mir dies jedoch nicht vorstellen, dass dies so einfach ist. Immerhin kann dadruch ja der Fragesteller bei willkürlicher Beratung einen entsprechenden Schaden erleiden. Wie es in Deutschland selbst aussieht, weiß ich ungefähr, doch von den schweizerischen Gesetzen habe ich so gut wie keine Ahnung. MfG Sascha Ahlers -------------------- Joseph Joubert: "Der Verstand kann uns sagen, was wir unterlassen sollen. - Aber das Herz kann uns sagen, was wir tun müssen."
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AyomRank 8 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1789 Mitglied seit: 15.08.2005 |
Naja, Deutschland ist da ja kein Vergleich mehr . . . .
Solange sich niemand mit dem Titel eines geschützten Berufsstandes schmückt oder wissentlich falsche Aussagen macht gibt es damit keine Probleme. Wir sind Gott sei Dank noch weiter von Zuständen wir in den Vereinigten Staaten von Amerika entfernt als Deutschland! Etwas Eigenverantwortung des Ratsuchenden gehört dazu! Auch er muss die eingeholten Meinungen abwägen. |
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| sd12 |
#3 Geschrieben am: Mo 3.04.2006, 07:20 (+00:48)
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![]() AyomRank 9 Gruppe: Moderatoren Beiträge: 3581 Mitglied seit: 3.03.2004 |
Also wie es genau aussieht in der Schweiz kann ich dir nicht sagen. ich kann dir nur sagen, dass ich keine Angst haben muss, davor meine Meinung kundzutun. Mir wäre auch kein Fall bekannt, in welchem jemand für seine Meinung verurteilt wurde. Ich denke, solange ich nicht behaupte, ich wäre Rechtsanwalt, muss ich keine Angst haben. Ich würde soweit gehen und behaupten, ich kann sogar eine Rechtsberatung eröffnen. Was ich einfach nicht darf, ist den geschützten Titel Rechtsanwalt verwenden. Und wichtig: Wo kein kläger, da kein Richter - Und in der Schweiz ist es nicht interessant zu klagen. -------------------- ************************
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AyomRank 8 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1789 Mitglied seit: 15.08.2005 |
[off topic]
!!! Vor allem, bevor man sich Kosten aufhalst mit einem Rechtsberater spricht man noch miteinander. Leider immer weniger, aber wir halten dagegen!![/off topic]
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| sd12 |
#5 Geschrieben am: Mo 3.04.2006, 07:48 (+00:20)
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![]() AyomRank 9 Gruppe: Moderatoren Beiträge: 3581 Mitglied seit: 3.03.2004 |
Dann stell dir vor, was wäre, wenn es interessant wäre zu klagen und nicht miteinander Gesprochen wird. ==> Wenn du nicht mit der Gegenpartei sprichst (nicht versuchst dich gütlich zu einigen), kann es dir unter umständen passieren, dass dir ein Teil der Verfahrenskosten aufgehalst werden, auch wenn du in grossen Teilen Recht bekommst. -------------------- ************************
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| - Matthias - |
#6 Geschrieben am: Mo 10.04.2006, 18:33 (+7d 10:45)
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![]() AyomRank 9 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) II Beiträge: 2361 Mitglied seit: 10.10.2005 |
In der Schweiz gibt es im Gegensatz zu Deutschland kein Rechtsberatungsmonopol. Man spricht nur von einem Anwaltsmonopol. Dies bedeutet im Klartext, dass in der Schweiz ein Jurist gewerblichen Rechtsrat erteilen darf und in Deutschland unsinnigerweise nicht.
Das so genannte "Rechtsberatungsgesetz" hat wie eine Reihe anderer unsinniger und heute immer noch gültigen deutschen Gesetze einen Ursprung in der unsäglichen Nazizeit. Mit dem aus 1935 stammenden Gesetz sollten Juden, die aus der Rechtsanwaltskammer ausgeschlossen wurden, an weiterer Rechtsberatung gehindert werden. Es ist ein Skandal, dass ein Berufstand - nur aus pekuniären Aspekten heraus - dieses Gesetz seit Jahrzehnten mit Zähnen und Klauen verteidigt. Auf Druck aus Brüssel kommt jetzt aber so langsam Bewegung in die Szene. Es existiert bereits ein neuer Entwurf des Rechtsberatungsgesetzes, der wohl in Kürze verabschiedet werden wird. Da der Berufstand der Juristen der größte im Deutschen Parlament ist - und die meisten sich nebenher als Anwälte noch gehörig etwas dazuverdienen, wird auch dieses Gesetz den Wettbewerb erheblich einschränken. Argumentiert wird natürlich - wie in manch anderen Berufständen auch - mit der angeblich höheren Beratungsqualität, wenn Rechtberatung bis auf wenige Ausnahmen ausschliesslich von niedergelassenen Rechtsanwälten durchgeführt werden darf. Wohl dem, der nicht hinter die Kulissen dieses so hoch "hochqualifizierten" Berufstandes schaut.... |
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| Sascha Ahlers |
#7 Geschrieben am: Mo 10.04.2006, 22:39 (+04:06)
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![]() AyomRank 8 Gruppe: Experten Entwicklung Beiträge: 1699 Mitglied seit: 27.12.2004 |
Erstmal danke für alle Beiträge.
Das hört sich nach einer Änderung in dem Gesetz an, nur ob dies für den kleinen Mann gut ist oder nicht kann ich nun aus den Beitrag nicht erkennen. Na ja, lass ich mal Überraschen, was dort wieder auf uns zukommt, kann ich wohl demnächst mal aus Spass wieder ein paar Paragraphen durchstöbern (mehr kann ich auch kaum machen, von Gesetzteskommentaren habe ich bisher auch nur von gehört, gesehen habe ich sowas noch nie, soll es aber angeblich zu den deutschen Gesetzen geben). Alleine schon das neue Urheberrecht empfinde ich als schrecklich, ich bin mal gespannt, was sie bei der nun (schon) wieder anstehenden Reformierung in Deutschland erlassen wollen. MfG Sascha Ahlers -------------------- Joseph Joubert: "Der Verstand kann uns sagen, was wir unterlassen sollen. - Aber das Herz kann uns sagen, was wir tun müssen."
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| Remo Uherek Trigami AG |
#8 Geschrieben am: Di 11.04.2006, 10:46 (+12:06)
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![]() AyomRank 10 Gruppe: Admin Beiträge: 6258 Mitglied seit: 22.09.2003 |
Handelt es sich bei kostenlosen Tipps überhaupt um Beratung? Entsteht ein Vertrag? Könnte man dies nicht als Gefälligkeit werten? Z.B. kann man jemanden (gemäss einer schweizer Zeitschrift, ich denke es war KTipp), der einem unentgeltlich beim Umzug hilft und dabei etwas beschädigt, auch nicht für Schäden haftbar machen. Und wäre jemand, der sich auf irgendwelche Tipps aus ungesicherten Quellen (v.a. Internet-Foren) verlässt, nicht einfach selber schuld? Und was wäre, wenn man jemanden (vielleicht sogar absichtlich, aber wie beweist man dies?) in die Irre führt und diesem dann Schaden zufügt? -------------------- "You can’t build a reputation on what you’re going to do." - Henry Ford
"Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein." - Henry Ford "Stop going for the easy buck and start producing something with your life. Create, instead of living off the buying and selling of others." - Carl Fox in 'Wall Street' Trigami AG --> Blog-Marketing Remo's Blog --> mein Blog ;-) Trigami Partnerprogramm --> 10 EUR pro neuen aktiven Blogger & 5% auf alle Umsätze des ersten Jahres von neuen aktiven Kunden. Anleitung: Bei Trigami registrieren und Werbemittel einbauen. |
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| Sascha Ahlers |
#9 Geschrieben am: Di 11.04.2006, 10:57 (+00:10)
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![]() AyomRank 8 Gruppe: Experten Entwicklung Beiträge: 1699 Mitglied seit: 27.12.2004 |
In Deutschland ist genau sowas wieder so eine Sache, viele machen sowas wohl und denken sich wohl auch nichts weiter dabei, aber von Gesetzeswegen habe ich gehört, soll man sich dabei auf dünnen Eis bewegen. Dabei spielt es keine Rolle ob Geld dafür genommen wird oder nicht.. In wie weit das gehörte Stimmt, weiß ich nicht, es soll aber angeblich etwas mit der Verhinderung von Schwarzarbeit zu tun haben. MfG Sascha Ahlers -------------------- Joseph Joubert: "Der Verstand kann uns sagen, was wir unterlassen sollen. - Aber das Herz kann uns sagen, was wir tun müssen."
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AyomRank 8 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1789 Mitglied seit: 15.08.2005 |
Ich würde sagen, dass dies eine vorsätzliche Handlung zuungunsten des Geschädigten ist und somit rechtlich relevant. Aaaaber . . . wir in der Schweiz können gut reden :-). Die armen Leute in D sind ja rechtlich ziemlich eingeschränkt. Das Gesetz in Deutschland, wonach nur niedergelassene Rechtsanwälte Rechtsauskünfte geben dürfen kommt meines Wissen's noch aus der Nazizeit. Damals wurde jüdischen Anwälten der Status entzogen und somit durften sie keine Rechtsberatung mehr ausüben. Ein Anachronismus, der sich erhalten hat. Wohl auch darum, weil die bestehenden Rechtsanwälte dieses Privileg scheinbar recht erfolgreich verteidigen. Mit der Verhinderung von Schwarzarbeit hat das nicht viel zu tun. Auch ein niedergelassener Rechtsanwalt kann Schwarzarbeit betreiben, in dem er einfach jeden 10. Kunden nicht verrechnet . . . Es Grüessli us dr freie Schweiz! Christian |
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| Sascha Ahlers |
#11 Geschrieben am: Di 11.04.2006, 11:10 (+00:08)
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![]() AyomRank 8 Gruppe: Experten Entwicklung Beiträge: 1699 Mitglied seit: 27.12.2004 |
Ich habe mich hier auch auf das Beispiel bezogen und nicht auf die Rechtsberatung, ich zitiere nicht umsonst. MfG Sascha Ahlers -------------------- Joseph Joubert: "Der Verstand kann uns sagen, was wir unterlassen sollen. - Aber das Herz kann uns sagen, was wir tun müssen."
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| - Matthias - |
#12 Geschrieben am: Di 11.04.2006, 11:19 (+00:08)
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![]() AyomRank 9 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) II Beiträge: 2361 Mitglied seit: 10.10.2005 |
In Deutschland ist auch - noch - die unentgeltliche Rechtsberatung verboten, allerdings nicht mehr lange, wie bereits oben von mir erwähnt.
Normalerweise besteht ein Haftungsanspruch nur, wenn ein Beratungsvertrag vorliegt. Lest Euch daher auch einmal interessehalber die AGB von anwalt.de (als ein Beispiel) durch. Hier wird explizit jede Haftung ausgeschlossen und auf den Beratungsvertrag zwischen dem jeweiligen Anwalt sowie Fragesteller hingewiesen. Insofern musst Du Dir keinerlei Sorgen machen, was Ayom betrifft. Du hättest nicht einmal darauf hinweisen müssen, dass hier keinerlei Rechtsberatung gemacht werden darf. Schweiz ist nunmal nicht Deutschland - das Internet ist grenzenlos, in der Schweiz existiert kein Rechtsberatungsmonopol und die Anwälte in Deutschland müssen sich auch so langsam mal an den europäischen Wettbewerb gewöhnen. Wie Du weisst, werden wir in Kürze eine Rechtsberatungsplattform hier in der Schweiz ins Leben rufen - und dann werden wir auch in Deutschland und Österreich tätig, ob es dort willkommen ist oder nicht. |
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AyomRank 8 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1789 Mitglied seit: 15.08.2005 |
Überlesen, sorry! |
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| grunet |
#14 Geschrieben am: Di 11.04.2006, 19:25 (+07:52)
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![]() AyomRank 6 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 863 Mitglied seit: 5.02.2004 |
Geht das nicht alles einbisschen in die Meinungs- und Äusserungsfreiheit (gehört dochzusammen?)?
Solange man sich nicht mit einem falschen Titel verkauft geht das 'meiner Meinung' nach i.O. wenn man jemanden berät. Der Fragesteller ist ja selber schuld wenn er sich keine 'professionelle Hilfe' holt. -------------------- FC Zürich Fan Movies and Picutres
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AyomRank 8 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1789 Mitglied seit: 15.08.2005 |
Um dies zu umgehen, müssen in D Beiträge so abgefasst werden, dass sie klar als eigene Meinungsäusserung erkennbar sind. Zumindest ist dies mein aktueller Wissensstand.
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