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> Ware nach Italien verkauft - nicht angekommen, Internationales Vertragsrecht
petkor
Geschrieben am: Mo 20.02.2006, 13:38
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Hallo, wer kann mir helfen ? Habe im Jahr 2001 eine Ware über eBay nach Italien verkauft und auch abgeschickt. Leider ist die Ware auf dem Postwege "verloren" gegangen, bzw. der Empfänger hat die Ware nicht bekommen - letzter Scan von DHL war Mailand. Nachforschungen blieben erfolglos. Im jahr 2005 hat der Kunde mich nun in Italien auf Wandlung verklagt. Ist das möglich ? Muss der Gerichtsstand nicht Deutschland sein, zumal von hier aus die Ware verschickt wurde und auch mein Wohnort hier ist ? Wer kennt sich aus und kann mir mit Informationen helfen ? Gruß - Peter
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grunet
#2 Geschrieben am: Mo 20.02.2006, 13:55 (+00:17)
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Denke kommt auf den Gerichtstand deiner AGB drauf an.

Aber wenn du über DHL gesendet hast, dann hast du doch eine Versicherung drauf oder nicht?


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PH
#3 Geschrieben am: Mo 20.02.2006, 14:54 (+00:58)
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Ausserdem ist Usus, dass die Waren auf Risiko des Kunden transportiert werden.
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René Weber
rwx-support
#4 Geschrieben am: Di 21.02.2006, 08:26 (+17:32)
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Lies einmal die AGB von DHL.

Und, stimmen die angegebenen Daten. Hat dich der Kunde wirklich erst nach 4 (vier) Jahren verklagt?

Aber wie gesagt, schau dir die AGB von DHL an und nimm mit DHL Kontakt auf.

Cheers, René


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