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> Webspace vertreiben: Was beachten?
gemini
Geschrieben am: So 29.01.2006, 16:56
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Hi zusammen
Nach wochenlangem suchen nach der Antwort auf meine Frage bin ich endlich auf dieses Forum gestoßen.
Und zwar:
Was muss ich beachten, wenn ich als Minderjähriger (16) einen Webhostingservice vertreiben will und damit auch Geld einnehme. Umsatzsteueridentifikationsnummer? Mehrwertsteuer? Umsatzsteuer? Darf ich das überhaupt? Bitte helft mir
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Leftside
  #2 Geschrieben am: So 29.01.2006, 17:43 (+00:47)
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Kommt ganz darauf an, woher Du kommst . . . .. D, A, und Ch haben recht unterschiedliche Gesetzgebungen . .
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reione
#3 Geschrieben am: So 29.01.2006, 18:51 (+01:07)
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Super !

Das Jungs in deinem Alter überhaupt noch so denken können!

Von mir nur ein kleiner Ansatz...

Es ist nichts kompliziertes daran selbsständig Geld einzunehmen, vergiss den ganzen Krimskrams von wegen Staat e.t.c? Diese kommen automatisch wenn Sie Geld riechen, schlussendlich wenn es nur ein Nebenerwerb ist bist Du einfach verpflichtet diese Einnahmen an der Steueerklärung anzugeben "unter Nebenerwerb" (in der Schweiz).

Aber sogar diesen Punkt kannst Du Umgehen? Weil Dir keiner beweisen kann das Du wirklich etwas eingenommen hast oder deine Konten gar nicht angeben musst (ich hoffe es liest keiner von der Steuerbehörde mit)... für solche Fälle gibt es dann alle Jahre wieder einmal eine Steuer Amnesie... wo alle verpflichtet werden.

Anderes Beispiel:

Kauf Dir bei einem Grosshändler billige Äpfel, geh danach auf die Strasse und setzte eine Marge drauf von 200% (dein schlussendlicher Verkaufspreis) und verkaufe diese an alle die Äpfel mögen.

Jetzt bist Du Geschäftsmann, oder nicht? Brauchst Du dazu eine GmbH ? Oder darfst Du das überhaupt?

KLAR DAFST DU DAS!

Ich hoffe Du merkst was ich Dir sagen wollte, bleib am Ball verdiene Geld und kümmere Dich noch nicht um solchen Sachen....

Sollten dann in geraumer Zeit wirklich irgendwelche Briefe wegen Abgaben e.t.c bei Dir landen...dann hast Du hier bestimmt Leute die Dir helfen können über speziefische Fragen.


Noch ein kleiner Tipp was Du wirklich machen musst:

Das es sich bei Dir um einen Webhostingservice handelt, setze unbedingt Verträge mit deinen Kunden auf (das machen auch GmbH's e.t.c), dies aus diesem Zweck das wenn deine Server
"Streiken" Dir niemand ans Bein Pinkeln kann.

Also ---> Gut Absichern mit Verträgen!

Ja und dann niemals vergessen den Einzahlungsschein mitzuschicken ;-)

Viel Erfolg
So long...

r3ione
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Daniel Cieslar
novinet
#4 Geschrieben am: So 29.01.2006, 21:28 (+02:36)
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Hallo,

nachdem mein Vorredner da meiner Meinung nach sehr freizügig ist, möchte ich die Euphorie vielleicht doch ein wenig bremsen. Ich spreche hier nur für Umstände in Deutschland.

Also, zunächst zu deiner Frage:
du brauchst natürlich ein Gewerbe. Wie in einem anderen Thread erklärt, willst du ja nachhaltig (dauerhaft) etwas Leisten (nämlich Hosting) und damit auch Geld erwirtschaften => alle Vorraussetzungen für Gewerbe erfüllt.

Du bist Minderjährig, also wirst du, soweit ich richtig informiert bin a) die Zustimmung deiner Eltern und b) eine gute Argumentation brauchen, warum du, so jung schon, ein Gewerbe gründen möchtest.

Nachdem du es nun geschafft hast, ein Gewerbe zu gründen, wird der Staat, soweit stimm ich meinem Vorredner mit, von alleine kommen - mit einem Haufen an Formularen, die dir garantiert überhaupt nichts sagen werden. Es ist eine ganze Menge an Paragraphen etc. drin aufgelistet. Im Grunde alles unwichtig, aber du musst dich zwischen mehreren Formen an Gewerben entscheiden (Nähres bei Interesse).

So, sobald du das wiederum geschafft hast, kann es losgehen. Wichtig ist, dass du alle Rechnungen sammelst etc. Jeden 10. des Monats darfst du eine sog. Umsatzsteuervoranmeldung machen (das wird nach 2 Jahren seltener, wenn du wenig verdienst). Diese Umsatzsteuervoranmeldung bedeutet, dass du wiederum in sinnlos volle Formulare nur 3 Werte eintragen musst - viel Glück bei der Suche der richtigen Felder :-)

So...du schaffst auch das...dann steht dir nur noch jährlich eine Umsatzsteuererklärung (Saldo der bisherigen Umsatzsteuervoranmeldungen) und eine Lohnsteuererklärung ins Haus. Puh...

Hmm...versteh mich net falsch, aber so leichtsinnig sollte man mit der Sache nicht verfahren...Geld verdienen ist toll, aber hol dir wirklich immer nen guten Beistand, der dir hilft, erklärt...denn ein Besuch beim Steuerberater, weil du dich garnicht mehr auskennst...der kostet Geld ohne Ende...


Aber: du möchtest Hoster werden? Sei auch da vorsichtig. Gerade dieser Markt ist va. rechtlich sehr brisant... Ich weiss nicht ob du von dem grossen Ausfall von Hostingpoint.ch (die heissen doch so oder?) Anfang des Jahres gehört hast. Da sind sicherlich viele Kunden sehr sauer geworden. Du musst die Kultur der Webmaster verstehen: wir Webmaster mögen es überhaupt nicht, wenn unsere Seite nicht erreichbar sind - egal aus welchen Gründen. Vor allem wenn wir selbst gewerblich tätig sind und so ein Ausfall für uns einen leeren Geldbeutel bedeutet...sowas mögen wir gleich zweimal nicht... In so einem Fall kannst du mal deine Schule pausieren, den Fehler suchen, 100erte von E-Mails und Telefonanfragen beantworten. Wenn du das schaffst, bist du gut, wenn nicht, wird dich die Internetpresse (z.B. Webhostlist) sehr schnell in der Luft zerreissen. Wenn du es nicht schaffst, Probleme im Hostingbereich schnell und kompetent zu klären, wirst du auch schnell etwas von Klagen und Mahnungen lesen - diese sollte man zwar nicht überbewerten, aber trotzdem für den Notfall einen Rechtsbeistand haben - auch der kostet im Normalfall.


Tja, vielleicht allzu negative Einstellung, aber ich habe schon selbst Kollegen rechtlich und finanziell sehr sehr schnell untergehen sehen, weil sie eben meinten, sie könnten schnell mal hosten. Ich selbst tue das nur für gute Freunde :-)

Bin gespannt, was andere hier noch sagen... Daniel

PS: trotzdem viel Glück auf deinem Weg! Jeder sollte sein bestes tun und auch Erfolg haben, denn nur dadurch lebt die Wirtschaft und letztendlich auch wieder dein Geschäft!


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...bald verheiratet und mit neuem Namen: ab 06.12.2008 Daniel Steffen

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gemini
#5 Geschrieben am: Mo 30.01.2006, 00:20 (+02:52)
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Wow!
Danke für die schnellen, ausfürlichen und guten Antworten. Das hätt ich nicht gedacht *thumbs up*

Vor allem finde ich gut, dass das Thema hier von 2 exakt verschiedenen Punkten beleuchtet wird. Besser gefällt mir natürlich der Post von reione biggrin.gif ,aber danke auch für die anderen Antworten.
Die Kultur der Webmaster kenne ich sehr gut, denn ich designe selbst, seitdem ich 8 bin. Und es gibt daher auch kaum grässlicheres als einen Serverausfall...
Auch wenn ich verstehen kann, dass das alles wahrscheinlich ziemlich kompliziert ist, ist es ja doch irgendwie eine Herausforderung, oder? Und da ich ja selbst Webmaster bin, weiß ich ja (denk ich mal) auch, was meine Kunden wollen. Ich hab gehört, dass man sich vom Staat auch mit 16 schon als voll geschäftsfähig erklären lassen kann. Wäre das ratsam? Kostet das was? Was brauch ich dafür? Wäre das sinnvoll im Bezug auf dieses Thema?
Ich hab mindestens schon das halbe BGB durchgelesen und bin dann (§106-113) auch endlich auf das richtige gestoßen. Doch wieder mal wirft das nur mehr Fragen auf, als es beantwortet...

Upala: Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass ich aus Deutschland komme rolleyes.gif
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Daniel Cieslar
novinet
#6 Geschrieben am: Mo 30.01.2006, 00:28 (+00:08)
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§ 112

Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf.

(2) Die Ermächtigung kann von dem Vertreter nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zurückgenommen werden.

In diesem Fall werden die restlichen Paragraphen, nach denen du nach §2, 106 minderjährig bist und alle deine Rechtsgeschäfte nach §108 schwebend unwirksam sind, in denen du einen rechtlichen Nachteil hast (also zahlen musst auf gut deutsch) unwirksam.

Vergiss aber nicht, dass die Genehmigung nur für die Ausübung des Betriebes gilt. Wenn du also ein T-Shirt kaufst, dass nicht mit der Arbeit zu tun hat, fällt alles wieder unter §110 Taschengeldparagraph usw.

Das aber nur zum rechtlichen Teil, der Rest meiner Meinung wird sich aufgrund dieser rechtlichen Möglichkeiten nicht ändern :-)


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  #7 Geschrieben am: Mo 30.01.2006, 19:14 (+18:45)
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Ich nehme mal stark an, dass das mit etwas Ironie geschrieben wurde. Am Ende steht irgendwo ein Nachbar oder Freund, der einem etwas Gutes tun will und sich auf einer Behörde meldet. Sich strafbar machen mit 16 Jahren, auch wenn es nur um Steuerhinterziehung resp. -betrug geht, ist nicht gerade ein gutes Zeugnis für eine zukünftige Stellenbewerbung.

Informiere Dich einfach mal auf dem Steueramt was das gesetzliche anbelangt. Alles andere findest Du bei einer Wirtschaftkammer oder etwas ähnlichem.
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