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> Eigene Musikrechte
RobZombie
  Geschrieben am: Mi 11.01.2006, 12:21
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Erstmal Hallo,
bin neu hier und habe eine Frage:

Wenn ich selber ein Lied schreibe bzw. aufnehme und im internet veröffentliche... kann dann irgendjemand das Lied "klauen" ??? Wie beweise ich, dass es von mir ist, ohne Patente(Kann man Musik überhaupt patentieren lassen?) blink.gif
Muss nicht unbedingt ein Lied sein sondern könnte auch ein Bild oder Gedicht sein...
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Joel
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#2 Geschrieben am: Mi 11.01.2006, 12:48 (+00:27)
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Hallo RobZombie,

Für Bilder: Es gibt es technische Tricks um das Kopieren zu erschweren (z.B. durchsichtiges GIF über dem eigentlichen Bild) -> Aber mit Screenshot kann man immer klauen! Ausserdem kannst du es in einer niedrigen Auflösung und mit Logo und Wasserzeichen versehen. So kannst du mit den Original-Bildern in Vollauflösung "beweisen" dass es von dir ist. Die Einblendung von Wasserzeichen und Logos ist auch automatisiert mit PHP möglich (aber nichts für Anfänger).

Bei Gedichten: Fällt mir nichts ein.

Bei Liedern: Du kannst auch hier das Kopieren erschweren, indem du beispielsweise via. FlashPlayer auf eine URL zugreiffst, welche im HTML-Code nicht direkt sichtbar ist. Der "klauer" müsste dann entweder das Audiosignal aufnehmen oder einen Flash-Decompiler benutzen um das Lied zu "klauen". Es fällt mir nichts ein, wie du markieren kannst, dass das Lied von dir ist. Aber da du ja die einzelnen Tonspuren hat, die Rohdateien, etc. wirst du schon beweisen können, dass das Lied dir ist.

Gruess,
Joel


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RobZombie
#3 Geschrieben am: Mi 11.01.2006, 13:11 (+00:22)
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hmmmmmm---
Rohdateien können zu jedem Zeitpunkt erstellt werden...Kann mir nicht vorstellen wie dies weiterhelfen sollte. Kann ja jetzt auch ein Lied von Britney Spears selber aufnehmen, ein bisschen was verändern und dann behaupten es wär von ihr geklaut(*übertrieben*)... Das ist ein ziemliches Problem für mich.....wobei es nicht darum geht die Musikdatei zu ziehen, sondern den Text bzw. Melodie zu übernehmen________________________

Patentieren?
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Joel
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#4 Geschrieben am: Mi 11.01.2006, 13:20 (+00:08)
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Sorry, kenne mich da zu wenig aus.

Ich weiss nur, dass die SUISA die Rechte fast aller Schweizer Künstler managed:

http://suisa.ch/cgi-bin/engine/urheber/sta...0&lang=d&flash=

Da kann man sich irgendwie als Künster Registrieren und Texte/Lieder einreichen, weiss aber nicht wie das genau funktioniert. Schreib doch deine Frage einfach mal per E-Mail an SUISA.

Gruess,
Joel


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RobZombie
#5 Geschrieben am: Mi 11.01.2006, 13:30 (+00:09)
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Danke dir für deine schnelle Antwort.... Ich bin grad dabei eine Mail zu schreiben...
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- Matthias -
#6 Geschrieben am: Sa 14.01.2006, 11:01 (+2d 21:31)
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Das Urheberrecht hast Du immer - es sei denn Du gibts die Erlaubnis zur Weiterverwendung. Geistiges Eigentum muss dafür patentrechtlich nicht unbedingt geschützt werden - es ist unter Abwägung von Kosten/Nutzen jedoch zu empfehlen.
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omc
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#7 Geschrieben am: Sa 14.01.2006, 11:17 (+00:15)
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QUOTE (Matthias Hofmann @ Sa 14.1.2006, 11:01)
Das Urheberrecht hast Du immer - es sei denn Du gibts die Erlaubnis zur Weiterverwendung. Geistiges Eigentum muss dafür patentrechtlich nicht unbedingt geschützt werden - es ist unter Abwägung von Kosten/Nutzen jedoch zu empfehlen.

Urheberrechte sind NIE übertragbar. Ein Urheber bleibt ein Urheber.

Ric


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- Matthias -
#8 Geschrieben am: Sa 14.01.2006, 11:57 (+00:40)
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Ich meinte selbstverständlich "es sei denn Du gibts die Erlaubnis zur Weiterverwendung Deines geistigen Eigentums".

Im Übrigen kann ich Urheberrechte sehr wohl übertragen, z. B. durch ein Veräusserung.
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Alain_Aubert
#9 Geschrieben am: Sa 14.01.2006, 12:25 (+00:27)
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Kurze Nachfrage an den Thread Autor:
Kommst Du aus Deutschland und interessierst Dich für diese Gesetzeslage?

Meines Wissens sind alle Antworter (Matthias, Joel und Ric) aus der Schweiz.
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pangu
#10 Geschrieben am: Sa 14.01.2006, 13:37 (+01:11)
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bei gedichten/texten/programmen könnest du es z.B. ausdrucken und an dich schicken lassen. (natürlich verschlossen lassen) wink.gif
durch das poststempeldatum hat man dann nen ganz guten nachweis, dass man den text zumindest als erster hatte..


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RobZombie
#11 Geschrieben am: Mo 16.01.2006, 12:21 (+46:44)
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Erstmal danke für eure Bemühungen.
Nun hab jetzt mal ein bisschen nachgeforscht:
Wenn man in diesem Fall Musik(oder auch Gedichte und Bilder) als erster Veröffentlicht (sozusagen als Premiere), so besitzt man die Urheberrechte...
Also muss ich mir es nicht mir selber schicken(wobei dies auch nicht gerade rechtskräftig wäre), sondern einfach nur als erster auf meiner Homepage presentieren...

Quelle: Wikipedia -> Urheberrecht
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2 Monate später...
Haraldknobi
#12 Geschrieben am: Fr 17.03.2006, 18:05 (+2m )
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Hallo bin zum ersten mal hier. Einen Song läßt man am besten bei der GEMA registrieren. Die vertreten alle Rechte des Musikers!!!

mfg Knobi rolleyes.gif wink.gif
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Nyana
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#13 Geschrieben am: Fr 17.03.2006, 19:24 (+01:18)
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QUOTE (Haraldknobi @ Fr 17.3.2006, 18:05)
Einen Song läßt man am besten bei der GEMA registrieren. Die vertreten alle Rechte des Musikers!!!

Hallo Knobi,

Dem muss ich etwas widersprechen. Bei der Gema sollte man sich und seine Musik nur anmelden, wenn man berechtigte Hoffnung hat, dass sie im Radio/TV und/oder bei größeren Veranstaltungen gespielt wird. Ohne Gema-Anmedlung spielt kein Sender die Stücke. Ist also abzuwägen. Die Gema ist eine Verwertungsgesellschaft. Um eigene Musik rechtskräftig zu schützen, sollten entsprechende CD's mit den Musikdaten beim Notar hinterlegt werden. Ansonsten kann die Beweislage schwierig werden.

Grüße Nyana


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PH
#14 Geschrieben am: Fr 17.03.2006, 19:42 (+00:18)
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QUOTE
Also muss ich mir es nicht mir selber schicken(wobei dies auch nicht gerade rechtskräftig wäre), sondern einfach nur als erster auf meiner Homepage presentieren...


Das stimmt nicht so ganz: Du musst ja im Problemfall einen Beweis erbringen, und der Poststempel erfüllt alle Anforderungen.

Wie beweist Du, dass Du den Content als erster auf der Homepage hattest?
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smokescreen
#15 Geschrieben am: Sa 18.03.2006, 03:55 (+08:12)
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QUOTE (PH @ Fr 17.3.2006, 19:42)
QUOTE
Also muss ich mir es nicht mir selber schicken(wobei dies auch nicht gerade rechtskräftig wäre), sondern einfach nur als erster auf meiner Homepage presentieren...


Das stimmt nicht so ganz: Du musst ja im Problemfall einen Beweis erbringen, und der Poststempel erfüllt alle Anforderungen.

Wie beweist Du, dass Du den Content als erster auf der Homepage hattest?

das habe ich mir auch gerade gedacht...


am besten ist es du schickst dir selber ein einschreiben das verschlossen bleibt!
kannst zb noch eine cd mit den einzelspuren beilegen!

nur not halt zum notar wenns ein "superhit" ist.


und wie hier schon gesagt gema lohnt sich eigentlich nur wenn du massig airplay bekommst!
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Maik
power-labels AG
#16 Geschrieben am: Mo 20.03.2006, 04:55 (+2d 01:00)
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Da ich selbst Musiker bin, und auch schon ähnliche Probleme hatte, schreib ich mal was zu den Tipps die hier genannt worden:

Eine Gema-Anmeldung schützt nicht vor Urheberrechtsverletzungen. Die Gema ist eine reine Verwertungsgesellschaft, und hat selbst mit dem Urheberrecht nicht viel zu tun. Dass ein Poststempel vor Gericht als Beweis einer Erstveröffentlichung dient, ist nicht mehr aktuell. Vor etwa 2 Jahren ging das noch. Da konnte man per Einschreiben eine CD an sich selbst schicken und die dann ungeöffnet aufbewahren um später vor Gericht damit zu beweißen, dass man den Song als erstes geschrieben hat. Das wurde aber vor Gericht angefechtet und ist somit nicht mehr machbar. Das einzige was noch funktioniert ist eine notarielle Beglaubigung.

Es gibt unzählige Musikerforen, wo man ähnliche Diskussionen findet. Schau einfach mal rum. zB. das Forum von der Zeitung "keyboards" oder auf Musikerportalen wie mp3.de, myownmusic oder uptrax


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