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> Wie sieht die Rechtslage bei beschreibenden Domains aus?
Ayom Wissensdatenbank 654 Artikel
  Aktuelles Rating:    Last Edit by rosete @ 29.01.2007 18:28:24
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Wie sieht die Rechtslage bei beschreibenden Domains aus?

Marken wie "Otto", "Puma", "Boss", "Telekom", "Schweini" zeigen, dass auch gebräuchliche, bzw. beschreibende Namen markenrechtlich geschützt sein können. Allgemein gilt, dass ein beschreibender Name sachfremd benutzt werden kann.
So kann "Zahnpasta" nicht für eine Zahnpasta als Marke angemeldet werden, aber ein Fotostudio dürfte dies als Marke anmelden.

Fazit: Am Besten auf Nummer sicher gehen und Markenrecherche in allen für Deutschland relevanten Markendatenbanken (dpma, EU und IR) durchführen.

Links:
dpma Deutsches Patent und Markenamt
tulex
Artikel von Netlaw

Threads:
Thema: Das Aus für beschreibende Domains?


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