Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Zeichen sind hierbei insbesondere Wörter, Abbildungen, Buchstaben und Zahlen. Ziel der Marke ist es, die Nutzung identischer Bezeichnungen oder ähnlicher Bezeichnungen, bei denen Verwechslungsgefahr besteht, zu verhindern (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 MarkenG). Eine Verwechslung erfordert zumindest, daß sich ähnliche Zeichen und ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen gegenüberstehen.
Für die Verletzung eines Markenrechts kann somit die Ähnlichkeit eines Namens zu einer Marke eines Dritten ausreichend sein, wenn der Name in einem ähnlichen Waren- und Dienstleistungsbereich genutzt werden soll. Wenn die Marke einen hohen Bekanntheitswert hat, kann schon die Ähnlichkeit des Namens an sich ausreichen, um die fremde Marke zu verletzen. Das Markenrecht unterscheidet drei Arten der Ähnlichkeit:
Schriftbildähnlichkeit (Roma = Rorna)
Klangähnlichkeit (Schmidt = Schmitt)
Ähnlichkeit in der Bedeutung (Steinway = Stoneway)
Links:
tulex - Marken-FAQ
Marken-Recht.de