Im Internet Professionell war ein Artikel dazu. Die Kernaussagen fasse ich kurz zusammen. Es handelt sich hierbei um die deutsche Rechtslage:
- Gewalt, Kinder- und Tierpornographie ist 100% verboten; gilt auch für virtuelle Darstellungen wie Manga --> bis zu 500'000 Euro Strafe.
- Kreditkarten-Nr. oder Ausweis-Nr. nicht als AVS (Alters-Verifikations-System) ausreichend!
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www.ICRA.org unbedingt einsetzen in Kombination mit AVS.
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www.fsm.de beitreten (--> Jugendschutzbeauftragter)
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www.Jugendschutz.net beachten
Gute Zusammenfassung von
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So viel ich weis muß ICRA Label überhaupt nicht sein. Das Label gibt man sich ja auch selber - die Angaben werden von denen nicht geprüft. Als AVS reichen zur Zeit noch die üblichen Tore von ueber18.de und Co. aus. Nur Personalausweis-ID - Kein Post-ID-Verfahren. FSM.de muß auch nicht sein. Jugendschutzbeauftragter kann auch mein Nachbar machen. Es muß kein Anwalt sein. Die Person darf nur nicht im gleichen Unternehmen arbeiten. Jugendschutz beachten muß man. Aber gilt natürlich nicht für Google.de, da sie ja hier keine Niederlassung haben. Meldungen, die die KJM oft von sich gibt machen oft einen ofiziellen gesetzlichen Eindruck sind es aber nicht.
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