Schweiz gleicht sich an!
Die Schweiz hat seit dem 1. April 2012 eine Impressumpflicht (UWG Art. 3 Abs. 1 Buchstabe s):
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[b]Art. 3 Unlautere Werbe- und Verkaufsmethoden und anderes widerrechtliches Verhalten[/b]
1 Unlauter handelt insbesondere, wer:
Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt:
1. klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen,
2. auf die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsabschluss führen, hinzuweisen,
3. angemessene technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit denen Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkannt und korrigiert werden können,
4. die Bestellung des Kunden unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen;
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Die folgenden Angaben sind im Impressum ausreichend:
- Vorname, Name, Anschrift, PLZ, Ort
- Telefonnummer (event. Faxnummer)
- Mailadresse
Ich weiss. Das Thema hatten wir hier schon ein paar mal und ich habe einiges über die Suchfunktion gefunden. Aber manches war schon so alt dass es bereits durch ein neues Urteil nichtig sein könnte und vieles war einfach nichtssagend. Aber kann mir jemand sagen wie der heutige Stand betreffend Impressumspflicht in der Schweiz aussieht?
Und trifft dies im Fall nur zu wenn man eine .ch-Domain betreibt oder ist es wie
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